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PKW oder LKW

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: PKW oder LKW
By Janowski (149.225.52.247) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 20:00:

Hallo,
ich bin mit einem Fiat Fiorino innerorts 42 km/h
zu schnell gefahren. Die Geschwindigkeit wurde mit einem Laser- Gerät gemessen und ich musste meine Papiere an Ort und Stelle vorzeigen.
Die Polizistin meinte:"Oh, ein LKW, da müssen wir ja in der anderen Liste nachschauen - 350,-DM,4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot!"
Tatsächlich steht in der Zulassung des Fahrzeugs: LKW geschlossen Kasten. Allerdings hat dies Auto ein zulässiges Gesamtgewicht von nur 1,5 t.

Hier also meine 1. Frage:
Wird in diesem Fall tatsächlich die Tabelle für LKW angewendet oder die für PKW? (250,-DM 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot)

Meine 2. Frage:
Wenn man aus beruflichen Gründen unbedingt auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann man irgendwie ums Fahrverbot drumrum kommen?

By Janowski (217.4.124.184) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 16:00:

Schade, dass niemand antwortet :(

By Alberto (193.159.27.186) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 16:54:

Also, zu dem LKW kann ich nur sagen, daß meines Wissens nach ein Fiat Fiorino nicht dazugehört.
Diese Art von LKW beginnt ab 2,8 t zul. Ges.-Gewicht und muß folglich 80 kmh fahren (mit Tachoscheibe).
Wenn nun ein solcher mit 110 kmh erwischt wird, dann ist das schärfer zu bestrafen, wie bei einem PKW. Aber dieser Fiat ist ja nur aus versicherungstechnischen Gründen zum Kleinst-LKW gemacht worden, indem er hinten keine Seitenscheiben mehr hat. (LKW-Versicherung ist billiger).

Das mit dem Fahrverbot: Man könnte noch handeln: Doppelte Geldbuße gegen Aufhebung des Fahrverbotes. Oftmals machen die da mit - bei Ersttätern.

By andy2 (193.158.141.118) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 17:14:

@Alberto 80 km/h erst über 3,5t! Also ab 3501kg zulässiges
Gesammtgewicht!

By roadrunner (137.250.33.5) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 12:35:

@Janowski
Meines Erachtens ist die "LKW-Tabelle" nur für die Fahrzeuge der in § 3 III Nr.2 Buchstaben a und b StVO anwendbar.
Es hängt also vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Außer Du hattest einen Anhänger dabei, dann siehts anders aus.
Übrigens bin auch mal Fiorino gefahren, allerdings keinen Kasten, sondern "rundrum verglast"

By Alberto (193.159.128.90) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 10:24:

@andy2
Könnte auch 3,5 t sein - du hast vermutlich recht.
Aber - dann ist es eben trotzdem kein LKW, der Fiorino, oder?

By andy2 (193.158.141.118) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 23:01:

stimmt. wir haben auch 2 VW Caddy Pickup (auf Skoda-Basis) als LKW zugelassen.

Mal angenommen, eine Politesse schreibt beim Falschparken auf den Schein "PKW VW" anstatt "LKW VW" (ist ja auch auf den Fiat übertragbar)
Kann ich da Einspruch erheben,weil es ja ein LKW ist.
Andererseits: Woher sollen die wissen, ob ich das Ding als LKW oder PKW zugelassen habe?

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 23:22:

@andy2:
ein freund von mir ist mit der masche (habe keinen pkw dieses typs) mal bei irgend einer parksache mit seinem fiat fiorino "lkw" duchgekommen...

das dürfte aber nicht die regel sein...

By andy2 (193.158.141.123) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 21:05:

@ farendil : Du hast eine e-mail von mir!
Schau gleich mal nach....


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