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21 außerhalb der Ortschaft innerhalb der Probezeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 21 außerhalb der Ortschaft innerhalb der Probezeit
By BED (62.54.89.209) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 19:26:

Ich wurde am 4.01.01 geblitzt - die Probezeit lief erst am 12.01.01 ab.
Heute trief ein Anhörungsbescheid ein.
Von der Bußgeldstelle.
Lt. Bußgeldrechner ist ein Verwarnungsgeld von 80,-DM plus 1 Punkt fällig.
Das Auto ist auf mich zugelassen.
Nun meine Frage:
Kann ich mich irgendwie rauswinden - Verjährung oder so - sprich Alberto Methode?
Hab ich einen Nachteil wenn ich den Anhörungsbogen ausfülle und die Tat zugeben - muß ich das tun?
Ist es hunderprozentig sicher das Flensburg mich zur Nachschulung bittet?
Oder kann es passieren da nichts drauf kommt?
Ich bin ja schließlich nach Abzug der Tolleranz nur 1 KmH zu schnell bei 20 hätte ich ja keinen Punkt und nur 60,-DM bekommen!

By garfield (129.143.4.34) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 20:04:

1.) Bis die Sache geklärt ist, solltest Du keinen weiteren Verstoß mehr begehen. Wenn Du rechtskräftig verurteilt wirst, läuft Deine Probezeit nämlich bis zum 12.01.03 weiter.

2.) Die Alberto-Methode kann funktionieren, wenn Du schnellstmöglich einen Bekannten findest, der vorerst die Schuld auf sich nimmt.

3.) Die Nachschulung ist zu 95% sicher, wenn Du verurteilt wirst.

4.) Wenn Du die Tat im Anhörungsbogen schon zugibst, hast Du nur Nachteile: Du stehst sofort als Täter fest und wirst bestraft. Du hast keinerlei Möglichkeiten mehr, der Strafe zu entgehen. Du mußt nur Deine Personalien richtigstellen, wenn sie nicht stimmen. Ansonsten mußt Du überhaupt nichts tun, im Gegentum, als Beschuldigter darfst Du sogar ungestraft das Blaue vom Himmel herunterlügen, da Du Dich nicht selbst belasten mußt. Am besten füllt also Dein Bekannter den Anhörungsbogen so aus, daß er die Tat zugibt. Findest Du keinen, schickst Du den Bogen nur mit Deinen Personalien ausgefüllt zurück oder fragst nach, ob Du das Foto bekommen kannst, weil Du Dich nicht mehr erinnern kannst, wer gefahren ist. Das hat keinerlei Nachteile für Dich, dafür aber den einen, vielleicht entscheidenden, Vorteil, daß Du damit Zeit schindest.

5.) Herauswinden über das Anzweifeln der Toleranz ist so gut wie unmöglich.

By farendil (217.80.147.78) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 22:41:

@bed: garfield kann ich nur zustimmen, nur eine anmerkung zum 5. punkt:
es kann allerdings sein, daß je nach verwendetem meßgeraet und den äußeren bedingungen ein anwalt vielleicht doch noch 1 km/h mehr toleranz herausschinden kann.


die chance besteht, ist aber nicht sonderlich hoch...

By BED (62.54.89.204) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 09:16:

@Garfield:
Wieso läuft meine Probezeit weiter ich habe meinen Führerschein noch nach den alten Regeln bekommen - sprich ich kann auch 7,5 Tonner und Hänger fahren.
Also ist meine Probezeit auch nach Blitzen doch nur 2 Jahre.
Oder habe ich da Unrecht?

By garfield (129.143.4.34) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 09:40:

Hast Du.

Die Probezeit verlängert sich nach einem Verstoß, für den eine Nachschulung fällig ist, auf vier Jahre :-(

By BED (62.54.89.245) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 19:36:

@Garfield:


Ist das jetzt ein Scherz oder stimmt das tatsächlich?
Mein Fahrschullehrer meinte damals das ich nach altem Recht meinen Führerschein machte und somit auch die Probezeit auch bei Verstoß nur 2 Jahre sei!!!


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