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Bußgeldbescheid und verwarnungsgeld in probezeit?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeldbescheid und verwarnungsgeld in probezeit?!
By Peter (62.227.33.51) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 16:52:

hi! ich hab mal eine frage. ich wurde Ende 2000 mit 30km/h zu schnell geblitzt. hab daraufhin einen bußgeldbescheid über 140 DM und 3 Punkte bekommen. Von der Nachschulung kam noch kein Bescheid. Muss ich aber machen da ich da noch in der Probezeit bin. Jetzt wurde ich wahrscheinlich wieder geblitzt. diesmal innerhalb einer ortschaft mit HÖCHSTENS 10km/h zu schnell. ich bin ja aber immer noch in der probezeit. muss ich jetzt einfach die 30 DM zahlen oder kommen da größere Probleme auf mich zu?
Danke für die Antwort.

By garfield (129.143.4.34) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 20:10:

Dürfte keine weiteren Probleme geben. Wenn die Fallensteller in Flensburg nschfragen und sehen, daß Du "einschlägig vorbelastet" bist, könnten sie zwar versuchen, eine höhere Strafe zu erwirken, aber bei deren Geldgier sind denen 30 Mark ohne weitere Arbeit lieber als vielleicht 60 Mark nach einigem hin und her.

Die Aufforderung zur Nachschulung kann irgendwann kommen, da gibt es keine Verjährungsfristen. Es bringt aber nichts, bereits freiwillig vorher eine zu besuchen, nur um nachher irgendwann evtl. feststellen zu müssen, daß nie eine Aufforderung gekommen wäre.

By peter (62.227.33.51) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 20:27:

ja ist klar mit der nachschulung. wollte nur wissen ob wegen der probezeit irgendwie der schein weg sein könnte, oder ich sogar eine 2. nachschulung besuchen muss, da sich die probezeit ja bei 2 verwarnungen oder einem bussgeld verlängert und man eine nachschulung machen muss.


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