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BAB 44km/h zuviel

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: BAB 44km/h zuviel
By Synergy (207.235.7.232) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 19:27:

Hi,

im Dezember hat es mich zum ersten Mal auch erwischt (4 Monate vor Ende der Probezeit)...

Am Anfang einer Wanderbaustelle (Limit 80 km/h) wurde ich Abends mit 128 KM/h geblitzt abzüglich der Toleranz bleiben 44 KM/h zuviel übrig.

Heute bekam ich den A-Bogen von der Polizei, auf dem Foto bin ich eher schlecht bis garnicht eindeutig zu erkennen.

44 km/h bedeutet leider schon 1 Monat Fahrverbot, ist die Umwandlung in eine Geldstrafe nur mit einem RA möglich oder kann man das auch selbst erreichen ?

Da ich selbständig bin, währe ein Monat Fahrverbot ziemlich hart :-( (Ich weiß dann hätte ich nicht zu schnell fahren sollen....)

Es wurde übrigens ca. 250m VOR der eigentlichen Baustelle geblitzt (Die 2 Spuren der BAB wurden um eine Spur nach links versetzt), aber das
tut wohl nichts zur Sache ?


Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe


MfG,
Synergy

By garfield (129.143.4.34) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 19:35:

Vergiß das Herumhandeln. Das beste ist die Alberto-Methode. Versuch, einen Deiner Angestellten oder einen sonstigen Bekannten dazu zu überreden, daß er es bis zur Verjährung übernimmt.

By @xel (209.97.153.176) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 17:13:

eine andere Person anzugeben ist eine Falschangabe, also vorsicht. die Umwandlung wirst Du auch mit einem RA nicht schaffen. Dann schon lieber es nicht gewesen sein - RA kann nicht schaden kostet mehr als evtl. mehr als deine Strafe

By garfield (129.143.4.34) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 17:30:

Eine Falschangabe ist für den Beschuldigten nicht strafbar. Man braucht sich nach deutschem Recht nicht selbst zu belasten. Wenn man jemanden beschuldigt, der es nicht war, kann dieser höchstens auf dem Weg der Privatklage gegen die Beschuldigung vorgehen, aber das wird er bei einer Absprache wohl kaum tun...

By officer (213.187.67.30) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 20:00:

Oh Oh Garfield vorsicht vorsicht! Du must dich nicht selbst belasten, aber wenn Du einen anderen als Fahrer benennst, der es nicht war, kann die Sache ganz schnell ins Strafrecht übergeleitet werden und dann gibts eins wegen Falscher Verdächtigung § 164 StGB!!!!

By garfield (129.143.4.34) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 22:06:

Deshalb sollst Du ihn auch nicht benennen, sondern er soll sich freiwillig "stellen" und die Tat zugeben. Schon ist alles rechtmäßig :-)

By mm (62.226.15.236) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 00:20:

Wie geht das den parktisch, wenn ich jemanden nicht benenne, sondern er sich stellt??. Ich muss mich doch auf dem Anhörungsbogen irgendwie äußern? Soll dann wie zufällig von dem besagten Kumpel ein Schreiben am gleichen Tag einflattern, in dem er sich selbst bezichtigt?

By Alberto (62.158.213.196) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 15:11:

Es sollte immer ein Kumpel sein, der wirklich (wenigstens einmal) mit diesem Auto gefahren ist.
Dann muß die Absprache natürlich sein, daß er weiß, daß er nun angegeben wurde und zunächst auch reumütig zugibt, es gewesen zu sein.
Erst dann, wenn der BuGeBe kommt, bemerkt er seinen "Irrtum" und sagt, daß er es doch nicht gewesen sein kann. Sorry, irren darf er sich.

Aber ansonsten ist, wie der Officer richtig sagt, eine falsche Bschuldigung strafbar.

By Synergy (216.110.36.120) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 19:48:

Hi,

ich habe den A-Bogen nur mit den Angaben zu meiner Person und meinen Führerschein zurückgeschickt.

Heute bekam ich von der Polizeit eine Einladung :(
Ich werde natuerlich nicht hingehen. (oder doch?)

Mit was muss ich als nächstes rechnen ? Erscheint
die Polizei bei meiner Meldeadresse ? (Ich bin aus beruflichen Gründen so gut wie nie unter dieser Adresse zu erreichen.)

Oder reicht der Polizei der Vergleich mit dem PA (Das Foto ist allerdings 4-5 Jahre alt)


Synergy

By farendil (217.0.227.23) on Donnerstag, den 22. Februar, 2001 - 19:55:

@synergy: wozu fragst du denn überhaupt, wenn du sowieso machst was du denkst??

deine jetzigen fragen sind alle schon mehrfach im forum behandelt worden - dazu gibt es links eine "suche" funktion...


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