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fahrtenbuch

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: fahrtenbuch
By Willi (62.67.15.243) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 00:53:

Was bedeutet es eigentlich ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Muss ich hier wirklich jede Fahrt einzeln eintragen, und wenn wenn in welcher Weise? Reicht es, zu schreiben. von 70000 km bis 71000 km : Willi. Oder muss man wirklich jeden einzelnen km aufführen? von 70000 bis Aldi (70002): Willi, von Aldi (70002) bis nach Hause (70004): Willi ????
P.S.:natürlich ist der Aldi in Wirklichkeit nicht so weit, ist nur ein Beispiel!

By michael (62.227.16.133) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 08:59:

siehe § 31a Abs. 2 StVZO:

"Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

1. vor deren Beginn
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen."


Wichtig: Die Fahrtstrecke (also sprich die Angabe "von Willi zu Aldi") muß nicht eingetragen werden und geht auch die Behörde gar nichts an (Datenschutz!). Auch ein Kilometerstand muß nicht angegeben werden. Aus dem Fahrtenbuch muß nur ersichtlich sein, welcher Fahrer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzt hat. Oder, anders herum gesagt: Der Halter muß bspw. sagen können, daß Onkel Klaus am 23.01.2000 um 13.39 Uhr das Fahrzeug gefahren hat.


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