Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Alberto-Methode

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Alberto-Methode
By mm (62.67.15.243) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 00:41:

Habe ein wenig Sorge, den Lappen zu verlieren. Deswegen habe ich in diesem Forum intensiv recherchiert. Immer wieder taucht als Möglichkeit die Alberto-Methode auf. Wird immer wieder empfohlen, abe nicht einmal finde ich ein: "hat bei mir auch geklappt". Ist das überhaupt ein realistischer Weg oder nur ein theoretischer??
M

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 10:01:

Hat bei mir geklappt.

By Hans (193.159.34.43) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 17:46:

Bei mir auch.

By Olli (172.184.219.47) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 22:43:

Du mußt doch einfach logisch überlegen! Die Methode ist wasserdicht.

By berlinsky (195.127.133.146) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 08:14:

Mein Anwalt hat mir da auf Anfrage was von Strafvereitelung erzählt, die sie dem Dritten aufdrücken könnten...jemand hier Erfahrungen??

By Hitman (193.26.32.66) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 15:18:

@M.M
Bei mir auch.

@Berlinsky
Objektiv betrachtet hat Dein Anwalt recht. Nur, wie will man einem Dritten den Vorsatz der Falschaussage und damit den Strattatbestand der Strafvereitelung nachweisen, wenn es keine Zeugen gibt, die entsprechendes aussagen würden? Wenn der gute Dritte sich nun mal halt geirrt hat, passiert uns doch allen mal, weil irren ist menschlich.

By gast (207.235.7.232) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 16:10:

situation:

zu schnell gefahren ( leider schon mal vorher 1. Monat ausgesetzt) und mit 26 km auf der autobahn zu schnell geblitzt..heisst lappen wieder weg weil innerhalb 1 jahres nach erstem mal.

war ein mietwagen..die haben den behörden gesagt es ist ein firmenwagen, ergo wurde der anhörbogen an die firma mit deren name geschickt.

anhörbogen wurde leider verschlampt und nicht beantwortet..

nun sind 3 monate vergangen seit dem tag des deliktes..

heisst das es ist vorbei weil alberto prinzip oder kann doch noch was kommen weil verjährungsunterbrechung mit zustellung zur firma vorliegt??

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 10:37:

So, wie Du es schilderst, wurde gegen DICH noch überhaupt nicht ermittelt. Damit ist der Käse für Dich nach gut 3 Monaten gegessen...

By Snoopy (195.93.65.169) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 17:42:

Was genau bedeutet die Alberto-Methode?

By Alberto (62.224.92.45) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 17:46:

Ich mag diesen Namen "Alberto-Methode" eigentlich nicht, denn ich habe eigentlich nur einen "Funktionsfähigen trick" geschildert, wie man mittels der Verjährung aus der Sache herauskommt.
Dieser stammt aber nicht von mir alleine, sondern ist eigentlich dem Umstand zu verdanken, daß ich mal vor sehr langer Zeit mit einem Anwalt den ganzen Abend "einen aufgetrunken" habe und dann natürlich die für mich brennende Frage stellte:
"Was würdest Du machen, wenn Du geblitzt wurdest?"

Daraus entstand dieser Weg.

Es ist einfach: man lenkt die Aufmerksamkeit auf einen anderen, der es niemals gewesen sein kann, aber zunächst als Betroffener weiter verfolgt wird. Dieser zieht dann das ganze durch und schindet dabei locker 3 Monate heraus, bis er dann zugibt, daß er sich geirrt hat und an diesem tage gar nicht gefahren ist. Der Vergleich des Fotos bestätigt dies ja. Aber... für den eigentlichen Täter ist es dann eben verjährt und nicht mehr verfolgbar. Ok?

By farendil (217.80.147.17) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 19:37:

freu dich doch über diese bezeichnung - sie ist eine besondere ehre!


übrigens:
wenn dir diese bezeichnung nicht gefällt, dann laß den begriff markenrechtlich schützen.
daraufhin kannst du alle, die diesen benutzen abmahnen. (gibt mindestens noch nen weiteren porsche/ferarri/jaguar/wasweisßich).
solltest du noch nicht wissen, wie das geht, frag dioch mal bei dem hernn gravenreuth ( www.gravenreuth.de) nach....
*g*

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 20:14:

Buoääh!

Laß den Freiherrn hier außen vor!

By mm (62.67.14.91) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 01:05:

Habe nun jemanden gefunden, der bei Alberto mitspielen würde, wohnt aber in Luxemburg. Sieht mir ähnlich, ist zu allen Untaten bereit, aber wie sehen es die Behörden, wenn sie einem Delinquenten im Ausland nachlaufen müssen, kommen sie da doch lieber erstmal die nachbarn fragen??
Und: (habe ich schon mal gefragt, wurde aber nicht beantwortet): wer ist bei 2 x + 25 die Behörde, die das Fahrverbot ausspricht? Habe hier gelesen, dass jede Behörde in flensburg anfragt, da bei mir aber beide vergehen in der gleichen woche geschehen sind, und noch keine rechtskraft haben, muss die Auskunft ja sein: keine Einträge?? Oder wird flensburg da selbst aktiv??
Danke
mm

By mm (62.226.15.236) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 00:32:

??

By Alberto (62.158.213.196) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 15:08:

Das weiß ich auch nicht so genau. Jedenfalls kann ich mir vorstellen, daß zunächst beide Sachen "rechtskräftig" werden müssen und dann in Flensburg zur Eintragung gelangen. Dann erst merken die, daß es 2 x war und werden das Fahrverbot anordnen. Bekommst du aber 1 Verfahren weg, wg. Verjährung, passiert ja nichts.

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 17:28:

also, der passus heißt m.E. doch:
"... wenn innerhalb eines jahres ab rechtskraft ein erneuter verstoß..."

da verstoß 1 und 2 aber begengen wurden, bevor auch nur einer rechtskräftig wurde, dürft es gar kein fahrverbot geben...

By Alberto (212.185.252.130) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 18:27:

Das wäre ja toll, dürfte aber nicht zutreffen.
Du hast Deinen Satz nicht vollendet:
ein erneuter Vertoß.....rechtskräftig wird, dann...
So - und nun wird einer - und innerhalb eines Jahres ein zweiter ... rechtskräftig. Das dürfte dann wohl leider ausreichen!

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 19:24:

@Alberto
Woher hast Du das? M.e. heißt es wirklich, wie farendil es geschrieben hat, will heißen, ab Rechtskraft des einen bis zur Tat des nächsten Verstoßes. Die Rechtskraft des nächsten Verstoßes spielt dabei keine Rolle.

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 22:37:

nachdem ich in einem schweren Anfall geistiger Umnachtung den Beitrag schon mal im falschen Thread gepostet habe, hier nochmal im (hoffentlich *g*) richtigen...

Für alle die es kürzer mögen - entscheidend ist nur der letzte satz...

Bußgeldkatalog mit Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Verordnung über Regelsätze für Geldbußen und über die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) vom 04. Juli 1989 (BGBl. I S. 1305, ber. S. 1447), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Februar 2000, in Kraft seit 01. Mai 2000.


§2 Anordnung des Fahrverbots


(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

By mm (62.67.30.81) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 00:03:

Na das ist ja schon mal ein Trost, werde es aber trotzdem wenn mgl. nicht darauf ankommen lassen, nur um zu erfahren, wie es denn nun richtig geht.
Habt vielen Dank.
MM

By simon (195.93.65.157) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 13:25:

hi!

mal ne andere frage: WIE schindet man 3 monate raus,ohne das die was merken?

mfg

By simon (195.93.65.157) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 13:27:

...damit meine ich natürlich meinen "doppelgänger" der die tat ja zuerst zugibt! normalerweise muss man doch nach 2 wochen den anhörungsschein schon wegschicken,wie soll das also gehen?

mfg

By farendil (217.80.147.87) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 13:43:

den a bogen unbedingt rechtzeitig abschicken, damit die nicht mißtrauisch werden.

gegen den bg - bescheid ohne irgendwelche angabe von gründen einspruch einlegen (am letzten tag der frist per fax).

dann sagen(schreiben), dass man noch mal den anwalt befragen moechte.

so, und dann mal schauen, wieviel zeit schon rum ist - die behörden sind doch nun bekannterweise auch nicht die schnellsten.

By Alberto (212.185.252.139) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 17:25:

@Greatblackbird
Natürlich spielt die Rechtskraft des zweiten Vertoßes eine Rolle. Denn, - wenn er noch nicht rechtskräftig ist, war es bis dahin auch kein zweiter Verstoß. Comprende?

By farendil (217.80.147.87) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 17:33:

@alberto: der gesetzestext liest sich aber anders..

so ist es ja auch sinnig:
ab RECHTSKRAFT des ersten - weil, bevor rechtskräftig festgestellt wird, daß der betroffene schuldig ist, darf er sich ja noch unschuldig fühlen und muß sich nicht überlegen, was passiert, wenn ich verurteilt werde.

eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung ... BEGEHT - er hat eine vorher definierte frist von einem jahr, in der er keine solche tat BEGEHEN darf. wann er wegen dieser verurteilt wird, ist zweitrangig...

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 18:36:

@Alberto
Genauso ist es leider. Ähnlich ist es bei einem Verstoß mit Punkten in der Probezeit. Wenn der Verstoß innerhalb der Probezeit begangen wurde und bei Rechtskraft eines Bescheides die Probezeit bereits abgelaufen ist, ist eine Nachschulung trotzdem fällig, weil der Verstoß innerhalb der Probezeit war.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page