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Rotlichtblitz bei Schneechaos

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rotlichtblitz bei Schneechaos
By Thilo (62.104.223.64) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 16:20:

Hallo,

ich bin am Samstagabend um ca. 23 Uhr beim Überfahren einer gerade(?) auf ROT geschalteteten Ampel geblitzt worden.

Das Dilemma kam aus Angst, beim Bremsen ins Schleudern zu kommen, bzw. dann mitten auf der Kreuzung, in den dann schon anfahrenden Verkehr zu rutschen.
Ergo habe ich, da ich einen Frontriebler besitze, lieber beschleunigt, das schien mir die saubere Lösung. Leider hat es wohl nicht ganz während der Gelbphase gereicht.

Kann man unter solchen Umständen wirklich verurteilt werden?

Gruß

Thilo

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 16:30:

Ja, man kann - leider auch in Deinem beschriebenen Fall (§1 StVo). Diskutieren über das wenn und aber bringt mit dem zuständigen Verwaltungsbeamten nicht viel. Daher mein Tipp: Schau mal hier im Forum unter dem Stichwort "Verjährung" nach.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 18:03:

@thilo
Auf jeden Fall ist deine Lösung billiger als eine fette Macke und verlorener Schadenfreiheitsrabatt.
Die Argumentation von Richtern und Verwaltungs-Sesselfurzern gegen dich wird sein, dann hättest du langsamer fahren müssen. Wie realistisch sowas ist brauche ich nicht zu sagen, aber auf dem trockenen Sessel schreibt sich das leicht.

By Thilo (62.104.223.81) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 06:59:

Hi,

schönen Dank für die Stellungnahmen. Es sind eben 2 Welten: Die Verkehrspraxis und die rechtssprechung. Aber ich bin noch guter Dinge. Zumindest habe ich ja versucht Schäden zu minimieren, und es wäre doch schade, für aktives Handeln bestraft zu werden.

Ich werde sehen

Thilo


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