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Foto mit nem Balkem über'm Gesicht

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Foto mit nem Balkem über'm Gesicht
By beni_w (62.157.176.36) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 15:31:

Bin vor geraumer Zeit geblitzt worden, habe daraufhin das Bild angefordert-weiß ja schließlich nicht wer gefahren ist.
Das Bild war echt klasse: Haaransatz und Kinnspitze sind zu sehen, mehr nicht der Rest ist durch den recht tief hängenden Innenspiegel verdeckt. Aufgrund dieses Fotos lehnte ich die Zahlung ab, da sich auch damit nicht feststellen ließ wer gefahren ist.
Vor drei Tagen erhielt ich einen Bußgeldbescheid: Wie geht das ganze jetzt weiter?

By Frank (216.110.36.120) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 16:21:

Hab' vor Kurzem erst gehört, daß man Dir ein Fahrtenbuch aufdrücken kann, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Also Vorsicht !!

By farendil (217.0.227.50) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 17:06:

@frank:
erstens wird das fb nicht vom richter aufgedrückt, dazu braucht es keine verhandlung, das macht die behörde selber.

zweitens kann es nur ein fb geben, wenn der halter innerhalb einer angemessenen frist nach dem vergehen zu dem verantwortlichen fahrzeugführer gefragt wird. als "angemessene frist" haben gerichte in den letzten jahren immer ETWA 14 tage ausgeurteilt.

@beni_w:
mhh, also wennn es sitmmt, daß du auf dem bild nicht annähernd zu erkennen bist, dann solltest du glück haben.
wenn du eine rechtsschutz besitzt, die keine selbstbeteiligung hat, (bzw. der verstoß so hoch war, dass sich die sb im zweifelsfall lohnt) dann solltest du schnellstens einen anwalt aufsuchen.

so, wie es weitergeht:
wenn nicht innerhalb von 14 tagen nach der zustellung des bußgeldbescheides ein widerspruch eingeht, dann ist der bescheid rechtskräftig, egal ob du nun gefahren bist oder nicht.

also: widerspruch einlegen! - das kannst du auch ohne anwalt.

die behörde hat nun 2 möglichkeiten:
1: sie stellt das verfahren ein
2: sie gibt das verfahren an das gericht ab.

bei 2:
es wird zu einer verhandlung kommen.
jetzt ist ein anwalt wirklich ratsam - aber keine voraussetzung - du kannst es auch allein "pobieren".


fazit: wenn die beschreibung deines bildes stimmt, müsste das verfahren spätestens vor gericht eingestellt werden.
müsste deshalb, weil es auch schon andere fällge gegeben hat, wo man anhand eigentlich nicht verwertbarer bilder eine person als fahrzeugführer identifiziert haben will.

viel glück!

By alpak (62.155.178.55) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 17:08:

@Frank: Genauer lesen und nicht alles glauben! Fahrtenbuch ist i.d.R. (98%aller Fälle) nur nach mehrmaligen und SCHWEREN Verstößen üblich.
Polizei und Behörden drohen aber immer wieder damit, um Ahnungslose einzuschüchtern und zum sofortigen Zahlen zu bewegen.

By farendil (217.0.227.50) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 17:09:

@alpak: nicht ganz richtig...

nach mehrmaligen ODER schweren verstößen

By garfield (129.143.4.34) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 17:09:

Vergiß das Fahrtenbuch. Das bekommt man nur, wenn
- bereits mehrfach die Bezahlung auf diese Weise vereitelt wurde.
- der Verstoß in einer erheblichen Höhe ist (min. 1 Monat Fahrverbot)
- man sich bereits nach einer Woche "nicht mehr erinnern kann."

In diesem speziellen Fall heißt das weitere Vorgehen: Widerspruch einlegen, man hat den Verstoß nicht begangen. Die Beweislast liegt beim Kläger, also sollen die erst mal mit dem Foto beweisen, daß Du gefahren bist. Schaffen sie das nicht, muß das Gericht Dich aus Mangel an Beweisen freisprechen. Aber vorsicht: wenn es um ein Fahrverbot geht, kann der Richter auf die Idee kommen, einen Gutachter einzuschalten. Spätestens dann solltest Du einen guten Anwalt und evtl. einen Gegengutachter zur Hand haben.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 17:54:

Ich würde auf jeden Fall einen guten Fachanwalt nehmen. Bei dem Haaransatz und dem Kinn kommt es darauf an. Ist es ein "Dutzendkinn" und Haaransatz wie du und ich, hast du vermutlich Glück. Bist du aber irgendwie markant, (stellt euch mal den früheren Bundeskanzler Kohl so fotografiert vor, der wäre sicher mit Balken zu erkennen )traut sich ein Richter schon dich zu verknacken.

By beni_w (62.157.176.36) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 09:52:

Danke für eure Tipps.
Eigentlich geht mir's ja ums Prinzip: die stehen kurz vorm Ortsausgang mit dem Gemeindeeigenen Blitzauto, und haben dann die Frechheit mir ein solches Bild zuzuschicken, irgendwo haben die immernoch zuviel Geld und zu wenig Arbeit, oder werden die Außendienstler am "Umsatz" beteiligt?

By farendil (217.80.147.87) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 10:02:

@beni_w: wenn dir ums prinzip geht, dann leg doch wenigstens einspruch ein - wenn die das ans gericht abgeben, kannst du bis zum beginn der verhandlung den einspruch immer noch kostenlos zurückziehen...

By Olli (172.184.219.47) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 22:48:

Die Sache finde ich echt komisch. Aber da sieht man mal wie verschieden die Behörden sind.
Ich bin mit Sonnenbrille und Baseballkappe geblitzt worden, habe allerdings in dieser Sache niemals einen A-Bogen bekommen. Teilweise sortieren sie direkt mehr oder weniger großzügig aus.

By beni_w (62.157.176.36) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 08:17:

denke das liegt vielleicht daran das die gemeinde selber herumfotografiert und die mitarbeiter denken, na jetzt schick ma erstmal nen blauen brief wird die leute schon genug erschrecken, aber mich nicht so recht. das foto hat schließlich keine aussagekraft.

By testman (216.110.36.120) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 12:58:

So war es auch in einem Fall, der noch recht aktuell ist. Waren die netten Herren in Grün-Weiß doch extra zu einem Hausbesuch gekommen und präsentierten ein total schlechtes Bild!! Bis auf den Brillenbügel und Haaransatz war alles weiß... *kopfschüttel*

Auch die Taktik (in einem älteren Thread beschrieben) vom O-Amt war net schlecht. Danach war mir klar, warum die so Kamikaze geschickt haben... ;-))

By Alberto (62.224.92.45) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 17:55:

Es gilt immer noch: Keine Aussage machen, egal wo, egal, wann!
Dann gibt es niemals ein Fahrtenbuch!!!!
Auch vor Gericht: Hingehen, grinsen, wieder heimgehen.
dennoch, das mit dem Gutachter ist nicht zu verachten.
Deshalb wäre vor Gericht ein Anwalt schon wichtig.
Es gibt nämlich eine eindeutige Definition, was alles an Identifizierungspunkten am Kopf zulässig ist, und was nicht. Dann muß ein bestimmter Prozentsatz erfüllt sein.

Und noch eines: Einen Freispruch gibt es auch nicht! Nur die Einstellung zu Lasten der Staatskasse.

das bedeutet aber: Zeugen werden bezahlt, deine eigene Anreise dagegen nicht.


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