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Es war doch noch Gelb

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Es war doch noch Gelb
By Frank (193.159.106.22) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 22:51:

Pirnarischer Platz DD 3.30. Bin bei Gelb noch über
die Kreuzung gefahren als eine Polizeistreife mich
rausholte und mir unterstellte ich sei bei Rot gefahren.
Die Beamten standen weit links mit ihrem Auto
und konnten meine Ampel nicht einsehen, sind aber der Meinung gewesen sie hätten Grün gehabt und ich
dem zufolge Rot.(noch einmal bemerkt sei das sie
noch standen als ich die Kreuzung querte.)
136.-DM + 3 Punkte
Lohnt sich in so einen Fall ein Einspruch und
wie sind die kosten wenn dieser abgelehnt wird?

By farendil (217.80.147.89) on Samstag, den 3. Februar, 2001 - 00:22:

@frank: wo standest du (welche fahrspur, welche richtung) und wo befand sich die polizei zum zeitpunkt deines einfahrens in die kreuzung??


gundsätzlich: erst mal wird es bei einem einspruch nicht teuerer, wenn sie den nicht anerkennen geben sie die sache an das amtsgericht ab.
du kannst dann immer noch deinen einspruch zurückziehen.
wenn du das nicht tust, kommt es zu einer verhandlung. - wenn du verlierst, musst du noch die gerichtskosten bezahlen...

hast du ne rechtsschutz? mit oder ohne selbstbeteiligung?

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 10:07:

Mir ist ähnliches passiert. Bin bei Gelb noch durch und von einem Polizisten angehalten worden. Habe keine Aussage gemacht - nur die geforderten Papiere gezeigt. Habe dann kurz darauf von einem Gutachter die Gelbphase messen lassen - Ergebniss: Knapp 2 sec, obwohl mind. 3 sec bei erlaubten 50 km/h vorgeschrieben. Auf den BuGeB (136,- und 3 Punkte) habe ich (per Anwalt) entsprechenenden Einspruch eingelegt. Der Sachbearbeiter hat dann die ganze Sache stur ans Amtsgericht weitergeleitet. Habe in dieser Woche meine Verhandlung. Zwar hat nur mein Rechtsanwalt die Vorladung zur Verhandlung bekommen, der Gutachter und ich jedoch nicht. Bin mal gespannt...

By albert-mihm (62.180.11.167) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 20:05:

ich bin bei glätte über eine rote ampel gerutscht,die in einer rechtskurve hinter einer kuppe gelegen ist..die gegend war für mich neu und nicht vorhersehbar.ich bin,um einem unfall auszuweichen,nur vom gas gegangen und bin über die ampel gerollt.die ampel war z.zeitpunkt 0,9sec rot und blitzte mich.des weiteren stimmt die "tatzeit" nicht mit der wirklichen tatzeit überein.es war um 0.27 mitten auf weiter flur,aber
der bußgeldbescheid führt 0.00uhr an.dafür habe ich sogar zeugen,daß das nicht stimmt.ich soll 100+25+11DM zahlen und 3pkt. in flensburg kriegen.hab ich eine chance das abzuwenden?

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 23:30:

albert-mihm
Ueberlege mal!Du bist bei Glaette :also nicht zu schnell: in einer Rechtskurve ueber eine kuppe,die Ampel war hinter der kuppe und du konntest sie nicht einsehen!
War die Ampel in Bodenhoehe?Oder eine ausgewachsene Ampel?
dann bist du nur vom Gas "bedenke es war glatt" und bist ueber die Kreuzung gerollt damit du nicht ins schleudern kommst oder einen Unfall baust,der Querverkehr Koennte ja bei Gruen losfahren,und nachdem du ja langsam durch die Kreuzung rollst ist der Unfall ja nicht so schwer! Ampel war schon 0,9sec Rot sag mal wie dumm denkst du das andere Autofahrer sind? Zahle deine Strafe und das naechste mal bleibst du bei Rot stehen,die meisten haben nur 45 -60 sec
Rot und soviel zeit wirst du doch noch aufbringen!

By me (212.169.140.71) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 23:40:

Unfreiwillige Rotlichtfahrt

Eine Autofahrerin konnte bei spiegelglatter Fahrbahn ihr Fahrzeug vor einer Ampel nicht mehr anhalten. Sie rutschte in die Kreuzung hinein, als die Ampel bereits 1,95 Sekunden auf rot stand. Nachdem sie sich vergewissert hatte, daß weder Fußgänger noch andere Verkehrsteilnehmer von ihr gefährdet werden, entschloß sie sich die Kreuzung bewußt bei rot zu überqueren, um nicht durch eine Vollbremsung und darauffolgendes Schleudern einen höheren Schaden anzurichten.

Das Oberlandesgericht Dresden ging unter diesen Umständen nicht von einer "groben Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers" aus und sah, obwohl die Ampel bereits fast 2 Sekunden rot zeigte, von der Verhängung eines Fahrverbotes ab. Die Rotlichtfahrerin kam mit einer Geldbuße von 250 DM davon.

Beschluß des OLG Dresden vom 27.02.1998
2 Ss (OWi) 84/98
DAR 1998, 280

By Billy Bob (24.226.74.228) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 02:06:

In diesem Falle ist selbst eine Geldbusse von 250 DM zufiel da ja die Fahrbahn Spiegelglatt war.Selbige Fahrerin war wahrschscheinlich nicht sehr schnell und Rutschte eben in die Kreuzung.Nachdem auch der Querverkehr Spiegelglatte Fahrbahnverhaeltnisse hatte,und keine Kavaliersstarte hinlegen konnten, konnte ja nichts passieren.Nun kommt aber der wiederspruch in der schreibweise!
Nachdem sie sich vergewissert hatte, daß weder Fußgänger noch andere Verkehrsteilnehmer von ihr gefährdet werden, entschloß sie sich die Kreuzung bewußt bei rot zu überqueren, um nicht durch eine Vollbremsung und darauffolgendes Schleudern einen höheren Schaden anzurichten
Nachdem sie sich vergewissert hat!Also stand sie ja schon,oder fast,wie kann sie dann mit einer Vollbremsung ins schleudern kommen?Das was ich damit zum ausdruck bringen moechte.Irgendetwas wiederspricht sich hier!


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