Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Identifizierung über Einwohnermeldeamt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Identifizierung über Einwohnermeldeamt
By dyken (62.180.202.197) on Donnerstag, den 1. Februar, 2001 - 20:52:

Ich möchte in aller Kürze mein Anliegen hier darlegen. Es betrifft einen Verstoß im Bußgeldbereich, für den noch kein Bescheid ergangen ist. Im Anhörungsbogen stand, dass im Falle der Nichtangabe des Fahrers das Foto des Halters mit dem verglichen werden kann, das der Meldebehörde vorliegt (also das in meinem Reisepass). Nun kam Dienstag aber ein Bulle hier vorbei, fragte meine Frau, aber die war schlau, das Foto ist ziemlich schlecht und sie konnte mich natürlich nicht erkennen ;-) Frage 1: Dürfen die mit dem Passfoto vergleichen. Frage 2: Wenn ja, warum schicken die extra einen Bullen ? Anmerkung: Mir ist schon klar, dass ich seiner Bitte, ich solle mich doch mal melden, am besten vorbeikommen, in keinem Falle Folge leisten werde. Vorladen dürfen die ja nicht. Frage 3: Was werden die Bullen hier noch alles versuchen. Ich bin Lehrer. Kommen die womöglich in die Schule, fragen im Lehrerzimmer oder gehen sogar ins Klassenzimmer während des Unterrichts ? Ich vertraue meinen Kollegen (das ist mir echt peinlich deswegen den Direktor zu warnen, 100 Kollegen in Kenntnis von Bullenbesuch zu setzen), dass sie so schlau sind wie meine Frau, und die wusste es vorher auch nicht (war aber clever genug), ich habe vergessen sie darüber aufzuklären (puh!) was man in Deutschland für Rechte hat (ich bin froh, dass unsere 70jährige Vermieterin nicht da war, die hätte in deutschem Treu und Obrigkeitsglauben sicher was gesagt). Anmerkung: Ich habe über meinen Anwalt die Akte gecheckt, Verstoß war am 17.11., +27 km/h, Grafschaft Bentheim, Aussage verweigert. Frage 4: Versuchen die nur, Gutachterkosten zu sparen ? Mein Anwalt erzählte mir von Fällen, wo Gutachter noch Bilder mit weniger als den etwa 40 Pixeln bei mir jemandem zuordnen können, allerdings kosten die halt, jemanden in Grün mal eben zu schicken ist halt billiger. Es gibt ja Gutachter (meinte mein Anwalt), die in der Lage sind, das Foto einer, sagen wir z.B. 21jährigen Frau einwandfrei einem 53jährigen Mann zuzuordnen, am besten mit Bart, und das mit 99.7 %, das im Falle einer Verhandlung. Oder schaut sich der Richter den Beschuldigten erstmal selbst an ? Ich vermute glatt, die Bentheimer (ich bin in Wetzlar, so 250 km weit weg) schicken den Bußgeldbescheid und vertrauen darauf, dass ich zur Verhandlung nicht erscheinen kann, falls ich wegen des Fotos widerspreche, und der Richter legt es zu Ungunsten des Beschuldigten aus, kennt man ja :-/ Anmerkung: Es waren zudem auch nur 50 m vom Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung. Mal sehen, was da als Begründung für den Standort kommt. Frage 5 (something completely different): Wie sind eure Erfahrungen mit geringen Entfernungen zum Anfang/Ende der Begrenzung und der nötigen Begründung ? Anmerkung: Ich bin Ostfriese und komme daher an der Stelle manchmal vorbei, wenn ich nach Hause fahre, habe also schon alles in Augenschein genommen, natürlich am Tage und nicht direkt nach der Messung. Das war glaube ich alles. Ich sage morgen mal meinem Anwalt Bescheid, falls die Bullen versuchen, mir einen vom Wolf zu erzählen von wegen dass ich erscheinen muss oder so. Im Falle eines Falles erscheint er dann eben an meiner Stelle ! Frage 6 (die letzte): Wie sieht es mit einem Fahrtenbuch hier aus, wenn man mich nicht identifizieren kann ? Wenn es am schlechten Foto liegt darf sowas doch nicht sein. Übrigens kam der Anhörungsbogen nach knapp drei Wochen erst. Und Frage 7 (die allerletzte): Was wäre dann angemessen ? Ich versuche mal, in diesem Fall das Ganze auch durch den Rechtsweg hinauszuzögern. Mein Auto ist 17 Jahre alt und hat TÜV bis Juni. Wenn ich nun eine solche Auflage nur für mein jetziges Auto bekomme, es aber sofort abmelde, was dann ? Ich weiß, dass es verschiedene Arten von Fahrtenbuchauflagen gibt und habe mir das auch schon durchgelesen. Gut, das ist mehr als ein ungelegtes Ei, alles noch hypothetisch. Ich glaube, das war alles, was ich fragen wollte. War doch ein etwas längerer Threat. Sorry.

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 10:20:

Also: zunächst mal RUHIG BLUT.

Zu "schämen" brauchst Du Dich nicht; immerhin sind ca. 50 % aller deutschen Autofahrer in Flensburg mit Punkten registriert - somit: Willkommen im Club!

Anscheinend haben die nicht allzuviel in der Hand (unscharfes Photo). Deine Frau hat genau richtig reagiert (sie hat hoffentlich gar keine Aussage gemacht).

Dass die zu Deinem Arbeitsplatz fahren, ist unwahrscheinlich. Was allerdings passiert sein könnte, ist, dass die bei euch in der Nachbarschaft herumgefragt haben; das kenne ich aus eigener Erfahrung.

Aber was kann Dir im schlimmsten Fall passieren? Ich gehe mal davon aus, dass Du bisher "Punktefrei" bist. Also würdest Du, wenn´s denn passieren sollte, 136,- DM bezahlen und müsstest mit 3 Punkten leben. Das wäre, wie gesagt, der schlimmste Fall.

Ansonsten warte jetzt erst mal ab, ob der BG-bescheid überhaupt kommen wird.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 10:29:

Zuerst zum Bild, der Schnittlauch fragt bei dir zu Hause und in der Nachbarschaft eventuell.Schule glaube ich nicht, woher soll der Grüne denn wissen das du da schaffst? Haben die bei mir auch schon mal gemacht. Meine Nachbarin hatte noch gesagt könne sie nicht erkennen, könnte genauso ihr Mann oder der gegenüber sein. Die sind dann zum Einwohnermeldeamt gegangen und haben mit dem Passfoto verglichen. Das reicht meist. Die haben das Foto noch nicht mal im Revier rumgehen lassen, denn von denen kennen mich so um die 40%.
Geh zu einem guten Verkehrsanwalt, der kann und wird das Foto anfordern und sieht meist genau ob du erkennbar bist oder nicht. Dann wird er den Widerspruch wahrscheinlich kurz vor der Verhandlung zurücknehmen. Gutachter weden selten eingeschaltet. Die Richter trauen sich das meist selbst zu. Kriterien sind Eigenschaften wie breites oder schmales Gesicht, Glatze etc.
Sieh mal hier im Forum unter Alberto Methode, vielleicht geht das noch bei dir!? Im Übrigen, Fahrtenbuch bekommst du nicht beim ersten mal sofort und wenn, dann ist es an das Auto gebunden nicht an dich. Wenn du deinen lokalen Rechtsanwalt zum Gerichtstermin auf Reisen schickst, so zahlt die Reisekosten nicht die Rechtsschutz, sondern du (normalerweise, habe deinen Vertrag nicht gelesen).
Halt die Ohren steif und keine Hektik.

By dyken (62.180.201.36) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 16:49:

@ 1Betroffener: Nein, sie hat gesagt, das Foto wäre zu schlecht, sie könne den Fahrer nicht erkennen. Das Foto habe ich ja selbst gesehen, war beim A-Bogen dabei.

@ Alfa: Wo ich arbeite hat meine Frau allerdings gesagt :-/ Na ja, mal sehen. Ich habe ja eine Abordnung, also treffen die mich meistens nicht an. Für die Alberto-Methode fehlt mir jemand, der so aussieht wie auf dem Foto, auch wenn es schlecht ist. Ich kenne hier halt kein Schwein. Wir sind quasi beide Ausländer hier (ich ziehe auch bald wieder weg). Aber danke für den Tipp.

By Alberto (193.159.127.184) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 17:53:

Hallo dyken, das ist doch alles noch nicht so schlimm...
1. Du hast also nur einen Anhörungsbogen und noch keinen Bußgeldbescheid bekommen, ja?
2. Ich vermute, daß Du auf den Anhörungsbogen einfach nicht reagiert hast, richtig?
So, nun haben sie Deine Frau gefragt und die hat das Foto nicht identifiziert, dafür aber Deine Arbeitsstelle preisgegeben.

Ich vermute nun, daß sie demnächst an dieser Schule auftauchen werden und nach dir fragen.

Das heißt, sie möchten Dich gerne selbst identifizieren.

Wenn Du also im Sekretariat Bescheid geben könntest, daß Du immer dann eine Freistunde oder gar 2 Freistunden hast, wenn die Polizei auftaucht.
Solange werden sie nicht warten.

Also werden sie, - da bin ich mir sicher - morgens zu Schulbeginn irgendwo auf Dein - Ihnen ja bekanntes - Auto warten und dich direkt beim Aussteigen - oder aber mittags beim Einsteigen abfangen. Das ist das Wahrscheinlichste.

Es wäre gut, wenn Deine Frau auch ein Auto hätte und Du nun die nächsten Wochen bis zu den Ferien mit diesem Auto oder zufuß oder mit dem Fahrrad, aber keinesfalls mit Deinem Auto in die Schule fahren würdest.
Notfalls mußt Du eben ca. 800 m vor der Schule warten und parken und dann laufen.

Aber Vorsicht! Sie könnten auch morgens ca. 800m von deiner Wohnung entfernt auf Dich warten - oder direkt vor der Haustür. Du kommst heraus - und bumm! Also - immer erst die Lage peilen - für ein paar Wochen - nicht erwischen lassen. Mich haben sie mal 1 Tag vor der Verjährung in der Mittagspause vor der Firma abgepasst - das wars dann leider.

Außerdem noch eines: das Foto scheint nicht sehr viel herzugeben - vor allem nicht im Vergleich zum Passfoto - sonst wäre dies längst passiert und der BuGeBe wäre schon gekommen.

So lange kein BuGeBe erlassen ist, gilt 3-monatige Verjährung ab Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens. Das hast Du etwa Ende Februar geschafft.

Fahrtenbuch gibt es nie!!!! Denn, selbst wenn sie Dich erwischen, machst Du sowieso nie eine Aussage - auch nicht zum Bild!! Einfach mit den Schultern zucken und sie darauf aufmerksam machen, daß sie Dir deine Rechte vorlesen müssen, die da heißen: Sie dürfen die Aussage verweigern....usw.
Du mußt nur Deine Personalien angeben, aber auch normalerweise nichts zum Beruf - Einkommen etc.
Nur Name Adresse Geburtstag und Geburtsort - das Wars. Eventuell noch den Ausweis zeigen. Treffen sie Dich nicht im Auto, sondern zufuß an- keinen Führerschein zeigen! Mußt Du nicht!

So - und nun Auf zum Versteckspielen!

Fahrtenbuch kann nur dem auferlegt werden, der sagt, er wisse nicht, wer gefahren sei! Da Du aber nichts sagts, entfällt diese Möglichkeit!

By dyken (62.180.201.193) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 22:38:

@Alberto: 1. Ja. 2. Nein, ich habe einfach die Aussage verweigert (mein Anwalt hat die Akte kommen lassen, die gab aber nicht viel her, Messprotokoll war i.O.).
Mein Stundenplan ist recht unregelmäßig, außerdem habe ich eine Abordnung, also wird das Abpassen für die schwierig, es sei denn, sie warten bis zu drei Stunden ;-) sowohl hier als auch an beiden Schulen. Einen Zweitwagen haben wir leider nicht und mit dem Bus ist für den Arsch, der fährt einmal die Stunde und genau so lange braucht man auch zur Schule von hier (ein Kuhdorf !). Der A-Bogen kam erst Anfang Dezember, also brauche ich noch fünf Wochen...oder besser, DIE haben noch fünf Wochen.

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Samstag, den 3. Februar, 2001 - 11:24:

@alfa
Die Rechtschutz übernimmt keine Kosten, die durch Ortsverschiedenheit von Kanzleisitz und Verhandlungsort entstehen, weder für den Anwalt noch für den Betroffenen. Wenn es also zum entscheidenden Tag vor Gericht kommt, bleibt man auf den Kosten sitzen. Lediglich die Gerichtskosten werden übernommen.

By alfa (213.196.84.153) on Samstag, den 3. Februar, 2001 - 13:13:

@greatblackbird
die Anwaltskosten bei Auswärtsterminen -ohne Reisekosten- werden im Allgemeinen ersetzt. Eigene Erfahrung!Es gibt aber sicher auch Verträge, wo die das ausgeschlossen haben.

By dyken (62.180.202.125) on Sonntag, den 4. Februar, 2001 - 13:41:

Also keine Sorge, das weiß ich schon, ich habe halt verschiedene RAs im Vorverfahren (jetzt) und im Hauptverfahren (wenn ich Einspruch einlege), dann nehme ich einen vor Ort (ist zwar schwieriger mit der Kommunikation, aber das zahlt die RS ohne Anstand).

By dyken (62.180.202.76) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 22:57:

Das Verfahren wurde eingestellt. Eine Ermittlung des Fahrers war nicht möglich. :-)

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 09:41:

Herzlichen Glühstrumpf!

Es hat sich wieder einmal gezeigt, daß Widerstand seinen Sinn hat.

Wo habe ich das gestern gelesen? "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." Dieser Satz sollte zum Grundsatz für solche Fälle werden. Du hast den Kampf aufgenommen und ohne große Anstrengung gewonnen. Es wird nicht immer so glücklich ausgehen, aber das ist kein Grund, gleich von Anfang an zu resignieren.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 17:26:

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." Dieser Satz sollte zum Grundsatz für solche Fälle werden.
Das gleiche gilt auch fuer die andere Seite
Polizei/Staat und Gemeinden!!!!

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 18:14:

Weshalb der Schrägstrich in dem Wort "Polizeistaat"?

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 18:19:

Ist Polizei nicht gleich Staat? Oder machte ich schon wieder einen Fehler in meiner Deutschen Rechtschreibung?

By Alberto (212.185.252.131) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 22:03:

@dyken
Auch von mir Herzlichen Glückwunsch! Ich freue mich immer mit, wenn wieder einer "von der Schippe" gesprungen ist.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page