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3 monatsfrist

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: 3 monatsfrist
By thomas (62.104.210.93) on Mittwoch, den 31. Januar, 2001 - 11:47:

Ich habe auf einer Kraftfahrtstr gewendet mit durchgezogener Linie .Das war am 23.10 .Ich habe am 25.1 einen Bußgeldbescheid erhalten mit 411DM Geldbuße und 1 Monat fahrverbot.Zwischen durch habe ich keinen Anhörungsbogen oder daß sich sonst das Ordnugsamt gemeldet hätte .Gilt bei mir auch die 3 Monatsfrist? Ich hätte doch den Bußgeld bescheid spätestens am 23.1 erhalten sollen ?Wenn da jemand was weiß schönen Dank im Vorraus

By Mr. X (195.145.23.134) on Mittwoch, den 31. Januar, 2001 - 14:40:

Wenn der BB vom 22.01.2001 datiert ist, hast Du pech gehabt. Danach ist die Sache allerdings verjährt. (Es sei denn, es gab doch eine Anhörung)

By thomas (62.104.210.76) on Mittwoch, den 31. Januar, 2001 - 15:53:

bb datiert vom 19.1 , also doch Pech gehabt.Es ist einfach unglaublich wie hoch das Bußgeld und zudem noch 1 Monat Fahrverbot ausgefallen ist .Ich habe auf einer Meschen und Autoleeren Landstr. gewendet , wo beiderseits nicht als Waldgebiet war , da ich mich verfahren habe.Die Landstr war breit genug zudem noch mit breiten Seitenstreifen ausgestattet , so daß ich ohne Rücksetzer wenden konnte .Es waren keine Fahrzeuge da , außer einen zivilen Fahrzeug wo ich dachte daß da jemand kurz in den Wald müßte .Auf die Frage was hätte ich machen sollen meinten die Beamten ,ich hätte bis zur nächsten Ortschaft fahren sollen und dort an der nächsten Ampel wenden sollen .Die nächste Ortschaft ,ich bin die Strecke nochmal abgefahren , liegt 15 km entfernt .Ich frage mich ernsthaft ob die Höhe der Strafe nicht aus dem Himmel gegriffen ist .Es steht im keinerlei Maß zum Vergehen .

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 31. Januar, 2001 - 16:44:

@thomas

Wer sagt denn, das du auch gefahren bist, haben die deine Papiere eingesehen, oder ein Photo gemacht? Die müssen dir schlüssig nachweisen, dass du auch tatsächlich gefahren bist. Ausserdem kriegts du immer vorher einen Anhörungsbogen. Mein Rat:
1.) zu einem Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt (bitte keiner der von Ehescheidung bis Mahnwesen alles macht)mit dem Wisch wegen Einlegung von Widerspruch.Der weis dann was weiter.
2. Lies mal gründlich hier im Forum, da gehen dir ganze Lichterketten auf.Aber keine Zeit verlieren!!!
viel Glück!


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