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Fahreridentifizierung durch NACHBARN!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Fahreridentifizierung durch NACHBARN!
By Olli (62.225.195.238) on Dienstag, den 5. September, 2000 - 02:14:

Hi!

Ich habe neulich ein Foto bekommen und die Sache direkt einem Anwalt übergeben! Die Polizei war dann auch schnell zur Stelle und als ich nicht aufgemacht habe sind sie dann in der Nachbarschaft rumgelaufen.
Mein Anwalt bekam dann die Akte, in der stand, daß ich von Nachbarn auf dem Foto identifiziert wurde.
Mein Anwalt hat die Akte dann ohne Stellungnahme zurückgeschickt.
Er sagt es wird wohl eine Bußgeldbescheid zugestellt werden, gegen den wir Einspruch erheben können.

Ist es denn zulässig, daß aufgrund von Nachbarn die Identität festgestellt wird? Was ist wenn man sich nicht leiden kann und denen bösen Willen unterstellt ?

Wie kann ich weiter gegen die Sache angehen ?

Es handelt sich um ein Bußgeld von DM 120 Mark und 3 Punkte ohne Fahrverbot.
Wie weit gehen die ?

By michael (62.158.213.166) on Dienstag, den 5. September, 2000 - 14:29:

Zulässig ist die Befragung der Nachbarn schon, vor allem, wenn die Ansicht vertreten wird, daß ein Lichtbildabgleich aus dem Ausweisregister nicht mit den entsprechenden Gesetzen (Paßgesetz/Personalausweisgesetz) nicht vereinbar ist.
Häufiger wird allerdings auch die Auffassung vertreten, daß der Besuch bei den Nachbarn einen weitaus schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen darstellen und deswegen ein "Verstoß" gegen Paß-/Ausweisgesetz ein geringerer Eingriff wäre.

Wie auch immer, das allerdings macht den Bußgeldbescheid trotz allem nicht nichtig (kein Beweisverwertungsverbot trotz Beweiserhebungsverbots).


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