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Verjährung /3 Monatsfrist 25km/h zu schnell

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung /3 Monatsfrist 25km/h zu schnell
By Herbert (62.224.195.47) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 11:40:

Das Fahrzeug ist auf meine Mutter zugelassen. Der Anhörungsbogen wurde deshalb an sie geschickt, wurde aber nicht beantwortet. Innerhalb der 3
Monatsfrist wurde dann ein neuer Anhörungsbogen an mich geschickt. Mein Wohnsitz (Bundeswehr) war in dieser Zeit nicht die Zustelladresse. Der Anhörungsbogen konnte deshalb erst nach der
3 Monatsfrist beantwortet werden (keine Angaben zur Sache). Die Polizei hat mich auch erst nach dieser 3 Monatsfrist ermittelt.(Besuch/Frontfonto)
Der Bußgeldbescheid wurde erst 2 Wochen nach der 3 Monatsfrist zugestellt. Ist hier Verjährung eingetreten? Lohnt sich ein Amtsgerichtsverfahren?

Danke für jede Antwort!
Herbert

By ONROP (62.104.210.87) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 17:20:

Nö, die Verjährung ist bereits durch den Anhörungsbogen unterbrochen worden.

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 17:55:

@Herbert
Hattest Du Deinen Wohnsitz denn umgemeldet?

By Herbert (193.158.151.162) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 19:38:

Nein, während der Bundeswehrzeit hatte ich den Wohnsitz nicht umgemeldet

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Sonntag, den 28. Januar, 2001 - 14:40:

Dann ist Dein Wohnsitz auch die Zustelladresse und die Verjährungsfrist somit durch die Ausstellung des Anhörungsbogens an Dich unterbrochen. Jetzt kannst Du nur noch versuchen, mittels eines Anwalts das Meßverfahren anzuzweifeln und Meßfehler nachzuweisen, um vielleicht einen höheren Toleranzabzug und eine Verminderung der Geldbuße zu erreichen. Allzu große Hoffnungen solltest Du Dir aber nicht machen, da die bereits abgezogene Meßwerttoleranz in Bezug auf mögliche Meßfehler meistens für ausreichend befunden wird. Würde sich der Aufwand denn überhaupt lohnen?


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