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urteil zu abschleppen wenn telefonnummer angegeben wird

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: urteil zu abschleppen wenn telefonnummer angegeben wird
By flox23 (62.155.142.138) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 14:40:

Ich glaube das ich letztens von einem urteil gehört habe, wo ein gericht festgestellt hat, wenn ein autofahrer seine telefonnummer in auto liegen hat, dass dann abschleppen ungerechtfertigt ist. da dies nicht die einfachste und schnellste methode ist um das auto zu entfernen.
weiß jemand welches urteil das war und wo ich es finden kann. ????

Flo

By michael (62.224.93.6) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 11:09:

Da gibt's eine Reihe von Urteilen und die Sache ist sehr umstritten!
Es ist letztendlich (leider) eine Sache auf gut Glück, daß du nicht abgeschleppt wirst, wenn du eine Telefonnummer am Auto angebracht hast.
Allerdings sind in letzter Zeit die Stadtverwaltungen in Sachen Abschleppen grundsätzlich etwas zurückhaltender geworden, nachdem ein Gericht entschieden hat, daß die Abschleppkosten zunächst von der Stadt (= dem Auftraggeber) vorzustrecken sind und die sich das Geld später (evtl. über den Klageweg) vom Betroffenen zurückholen muß.


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