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Fahrtenbuchpflicht?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahrtenbuchpflicht?
By Doktor Dummfug (216.34.244.106) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:40:

Einer meiner Kollegen wurde mit einem Dienstwagen geblitzt (kommunale Falle). Der Verwalter der technischen Abteilung kam zu mir, da ich die Dienstwagen verteile, und bat mich, aus dem Fahrtenbuch den Fahrer herauszusuchen. Ich lese jetzt hier schon eine Weile mit, deshalb sagte ich ihm, er solle zurückschreiben, daß ihm das Foto zur Identifizierung zugeschickt wird und er dann zurückschreiben solle, er könne nicht erkennen, wer der "Übeltäter" sei. Erledigt. Ein Fahrtenbuch sei bei 30 Mark unwahrscheinlich.

Eine Woche später kam er aufgeregt wieder und sagte, die Bosse der Verwaltung hätten ihm gesagt, daß man bei Behördenfahrzeugen (unser Arbeitgeber ist das Bundesland) ein Fahrtenbuch führen müsse. Ich solle sofort zusehen, daß ich ihm den Fahrer sage. Ich konnte ihm glücklicherweise anhand des Vergabekalenders beweisen, daß das Fahrzeug derzeit vergeben ist und erst am 4. Februar zurückkommt. So durfte er wieder abziehen.

Und jetzt meine Frage: Stimmt es, daß Behördenfahrzeuge immer ein Fahrtenbuch haben müssen? Die Fahrtenbücher sehen nicht allzu amtlich aus und müssen auch nicht, wie die gerichtlich verordneten, vor der Fahrt ausgefüllt werden. Ich vermute nämlich eher, daß die Verwaltungsleute als "gute Beamte" mehr für den Dienstherren als für die Kollegen arbeiten (was man auch bei anderen Gebieten immer wieder sieht) und deshalb kein Interesse haben, den Kollegen zu schützen. Hauptsache, sie haben keinerlei Arbeit mit solchen lästigen Sachen >:-(((

By farendil (217.0.227.28) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:46:

Tja, also Fahrtenbuch ist nicht gleich Fahrtenbuch!

Wenn von der Bußgeldstelle die Fahrtenbuchauflage gekommen ist, so hant man dieses mit allen notwendigen Angaben zu führen und es auch auf verlangen jederzeit vorzuzeigen.

Wenn aber jemand privat oder auch dienstlich, z.b. für die Steuer, das Finanzamt oder aus Spass an der Freude ein Fahrtenbuch führt, so ist das etwas ganz anderes.

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 21:09:

Warum läßt Du das Fahrtenbuch nicht einfach verschwinden? Eine Verlustbescheinigung stellt Dir natürlich die Polizeibehörde aus, irgend ein Grund für den Verlust läßt sich bestimmt finden.

By Alberto (193.159.28.209) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 10:01:

Genau - es ist leider nicht auffindbar. Und noch eines: Nicht sagen, wir wissen nicht wer gefahren ist, sondern sagen: Wir verweigern alle die Aussage, da wir alle, die diese Fahrzeuge benutzen dürften als potentielle Täter in Betracht kämen und als solche ein Aussageverweigerungsrecht haben. Das gibt dann auch keine Fahrtenbuchauflage!


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