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Falsche Spur - Kreuzung bei Rot überfahren

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Falsche Spur - Kreuzung bei Rot überfahren
By freemanVR (212.63.139.17) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:18:

Hallo zusammen,

mir ist was richtig blödes passiert... Ich bin vor kurzem aus Rheinland-Pfalz nach Baden-Würtenberg gezogen.

Als ich nachmittags mit einem Firmenwagen in Ludwigsburg unterwegs war, suchte ich den Weg Richtung Bahnhof. Ich fuhr auf einer 3 spurigen Straße im mittleren Streifen.

Weil ich sehr desorientiert war, lag meine Geschwindigkeit bei ca. 30-40 Km/h . Auf einer Brücke war dann eine Kreuzung. Über dieser hingen zwei Schilder. Ein Gelbes mit einem schwarzen Pfeil rechts und einem links. In diesem Schild war eine Ampel eingebaut.
Direkt neben diesem Schild hing ein weiteres weißes Schild ,welches mit einem halb rechten schwarzen Pfeil richtung "Bahnhof" und einem Pfeil welcher nach ganz rechts richtung "Stadtmitte" zeigte, versehen war. Ebenso war auch dieses Schild mit einer Ampel versehen.

Um kurz zusammen zu fassen: 3 Spuren - 4 Pfeile. Die Kreuzung sa so aus das die mittlere Spur halb rechts orientiert war. Also blieb ich auf dieser Spur und konzentrierte mich auf das weiße Schild mit "Bahnhof" sowie der dort angebrachten grünen Ampel. Ich fuhr über diese Kreuzung und wurde 2x geblitzt. Die Ampel muss schon sehr lange ROT gewesen sein, da direkt nach mir der kreuzende Verkehr los fuhr.
Ich ortnete aber meiner Spur die grüne Ampel für halb rechts richtung Bahnhof zu und fuhr wie o.g. auch sehr langsam über diese Kreuzung.

Ich weis jetzt echt nicht was ich machen soll wenn ich ein Schreiben des "Amtes für Öffentlichen Ordnung" erhalte da ich noch in der Probezeit bin und der Verstoß noch nicht mal beabsichtigt war.

By Hitman (193.26.32.66) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:41:

@freeman
Auch hier kannst Du m.E. die "Alberto-Methode" versuchen. Ich gehe mal davon aus, dass Du auch der Halter bist, also wirst Du einen Anhörungsbogen bekommen. Du mußt nun zusehen, dass Du innerhalb von drei Monaten, nun nicht mehr beginnend mit dem Tag des Rotlichtüberfahrens, sondern beginnend mit dem Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens, keinen Bußgeldbescheid bekommst. Also suchst Du Dir einen Kumpel und gibts ihn als Fahrer an usw. Es hat ja sein können, dass Du Deinem Kumpel den Wagen an diesem Tag kurz einmal geliehen hättest und der Kumpel, wenn er den Verstoß auf dem Anhörungsbogen zugibt, hätte bei dieser Fahrt geglaubt, auch geblitzt worden zu sein, hat sich -für die spätere Argumentation - aber wohl geirrt weil Du ihm später - nach drei Monaten ab Ausstellungsdatum Anhörungsbogen - gebeichtet hättest, dass Du geblitzt worden bist. Daher kann
er auch nicht wegen vorsätzlicher Falschaussage drankommen.

By freemanVR (212.63.139.17) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 20:33:

das problem ist, wir waren an diesem Tag zu zweit unterwegs in diesem Auto... der wagen ist nicht meiner. Da es ein Firmen Wagen ist, wird es schwer einen fahrer zu finden. Halter ist der Vorstand unserer AG. Mit dem ich aber super gut auskomme. also ist es so gut wie unmöglich einen freund als fahrer auszugeben.

By freemanVR (212.63.139.17) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 20:43:

Was haltet ihr von folgender idee:

Zuerst das erste schreiben welches kommen wird ablehnen (wir geben den Rotlichverstoß nicht zu) - das würde der Vorstand machen.
Danach denke ich mal wird die Polizei kommen und fragen ob er einen der fahrer kennt.

dann gäbe es mehrer möglichkeiten. was haltet ihr von folgender:
ich gebe mich als fahrer zu erkennen - wenn die polizei da ist. gebe aber den Verstoß nicht zu da ich neu zugezogen bin und ortsfremd bin - hauptteil dieser (schriftlichen) Rechtfertigung:
- Ampel verwechselt und für andere geltendes Grünlicht auf sich bezogen (OLG Celle, zfs 97, 355)

das ist ja auch fakt.

oder wäre eine andere lösung eine bessere ?

By farendil (217.0.227.28) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 20:46:

klar - gute lösung!
da du aus versehen, die ampel überfahren hast, mußt du nur den regelsatz bezahlen (wie alle) und bekommst auch nur die noemalen punkte, die jeder rotlichtsünder bekommt, ebenso mit dem fahrverbot und der nachschulung!

By freemanVR (212.63.139.17) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 20:49:

sicher ? bei radarfalle.de wird aber dieser fall (OLG Celle, zfs 97, 355) aufgefürt - da hatte das OLG für den Angeklagten entschieden da er eben die Ampel verwechselt und für andere geltendes Grünlicht auf sich bezogen hatte.

By Matthias (62.227.94.129) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 20:58:

Von den Leuten der Ludwigsburger Behörden würde ich vorsorglich wenig Verständnis für Dein versehentliches Überqueren der Kreuzung bei Rot erwarten. Ich kenne keine andere Ecke mit so vielen Fotos wie den Kreis Ludwigsburg. Davon leben die offensichtlich - und daher können die bestimmt nicht auf die Einnahmen von Dir verzichten.

By freemanVR (212.63.139.17) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 21:02:

@matthias

kennst du die Kreuzung von der ich rede ? ist echt scheiße gemacht. also auf einen rechtsstreit würde ich es, wenn es keine andere lösung gibt, ankommen lassen...

By farendil (217.0.227.28) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 21:13:

@freeman: kannst das ja versuchen - aber ich würde einen guten anwalt (teuer) einschalten - aber nicht sauer sein, wenns nicht klappt...

übrigens: ohne punkte kommst du unter garantie nicht davon! - somt istauch die nachschulung fällig!

du hast nur eine chance!
Verjährung!

By freemanVR (212.63.139.17) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 21:18:

@farendil

wenn ich doch aber vor dem Gericht bestehe (wie zfs 97,355 OLG Celle) , bekomme ich dann auch keine punkte, oder ?!

zur Verjährung: wie soll ich das angehen ? der im wagen gesessen hat ist auch auf (sogar) PROBE-PROBE Zeit und ich auch auf probezeit.

By Matthias (62.157.83.113) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 21:27:

Nein, so aus der Beschreibung raus jetzt nicht. Bin auch nicht aus LB. Kann zwar sein, daß ich an der Kreuzung mal vorbeigefahren bin...

Vielleicht schaust Du Dir die Kreuzung nochmal genauer an, wenn Du in der Nähe bist. Wenn es dann tatsächlich nicht ganz eindeutige Spuren oder Ampeln gibt kannst Du sicher eine Chance haben. Aber es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Ampeln doch den Spuren zugeordnet sind. Muß man als ortsfremder nicht immer auf den ersten Blick erkennen, vor allem, wenn andere Fahrzeuge die Pfeilchen auf der Fahrbahn überdecken.

Touristen Info: An einer Kreuzung B27 beim blühenden Barock steht übrigens ein riesiges Kunstwerk, welches einen Starenkasten mit einer Schlange darstellt. Der Künstler wollte wohl die Boshaftigkeit einer Schlange mit den Fotokisten in Verbindung bringen. Sehr, sehr gut zu LB passend. Könnte sogar die Kreuzung sein, an der das war. Zumindest gehts rechts Richtung Bahnhof/Stadtmitte und auf einer Brücke/Rampe ist das auch.

By freemanVR (212.63.139.17) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 21:31:

@matthias

genau da ist es :)

@alle
eine ganz wichtige frage noch: von meinem vorstand habe ich gehört das bei einer gewissen geschwindigkeit und nach einer gewissen zeit (sehr lange rot) ersichtlich sein kann das es sich nicht um einen absichtlichen verstoß handelt.
ist das wahr / möglich ?

By Alberto (62.158.211.67) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 10:49:

Ihr macht euch da zu viele Gedanken über eventuelle "Sondermöglichkeiten". Merke: Auch wenn ein OLG irgendetwas entschieden hat, so muß ein anderes OLG keineswegs dieser Auffasung sein.
Also.... Wenn ich es richtig verstanden habe istes
1. ein Firmenwagen
2. der Fahrer ist nicht der, der üblicherweise diesen Wagen benutzt.
3. Der Chef spielt eine gewisse "Trickserei" mit.

Nun könnt ihr doch einfach kollektiv die Aussage verweigern. Dann kommen sie doch zum Fuhrparkleiter und dieser sagt einfach, daß dieser Wagen dem Chef gehört. Dann kommen sie zum Chef und sehen, daß er es nicht war. Dieser sagt dann nichts dazu und hat auch gar keine Zeit.
Dann können sie doch nur noch in der Firma herumfragen, wer dies wohl sein könnte.

Wir haben es immer so gemacht: GmbH - Fahrzeug. Polizei kommt zum Chef - dieser sagt, daß generell alle Angestellten keine Aussage machen und auch nicht machen müssen, weil sie eben bei Firmenwagen alle als Täter in Betrcht kämen.

Daraufhin haben sie es nicht gewagt - auf eigene Faust die Mitarbeiter zu befragen und von der Arbeit abzuhalten, zumal man ihnen rechtlich den Zutritt auch verwehren könnte. ("Gefahr im Verzug" können sie wohl nicht geltend machen).
Das war es dann: Die Ermittlungen waren erfolglos - innerhalb der 3-Monats-Frist. Das Verfahrenb wird eingestellt.

By freemanVR (212.63.139.17) on Sonntag, den 28. Januar, 2001 - 21:57:

Hi,

genau so hatten wir es vor 2 monaten schon einmal gemacht.... da bin ich glücklicher weise in einer anderen ortschaft geblitzt worden. - irgend wie hab ich einen hang zu rotlich verstößen ;)

also der chef hat auf jeden fall mal gesagt das er das schreiben ablehnt und zurück sendet.

wenn die zu uns in die firma kommen, ist das ehr schlecht. denn wir sitzen alle in einem büro.

eigentlich fahre ich immer das auto. angemelet ist es eben nur auf den chef.

By Alberto (193.159.29.103) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 15:39:

Dann gehst Du eben auf die Toilette, wenn sie vor der Tür stehen. Wichtig ist doch nur, daß der Chef generell auf die "Aussageverweigerung aller Mitarbeiter" aufmerksam macht. Dann gehen sie wieder.


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