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25km/h ZU SCHNELL!!! LAPPEN WEG???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 25km/h ZU SCHNELL!!! LAPPEN WEG???
By Alex (193.159.4.148) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 13:13:

Ich bin heute in einer 30er Zone mit ca 25km/h zuviel geblitzt worden! Ich bin noch in der Probezeit und befürchte nun, dass mein Lappen weg sein könnte (+Nachschulung+Strafe+Punkte). Das Auto läuft allerdings auf meine Mutter. Mein Frage ist, was mir im schlimmsten Fall droht, bzw. Ihr, wenn sie es übernehmen würde?

Danke im voraus für die Hilfe!

E-mail: Cs-Fanatiker@gmx.de

By Hitman (193.26.32.66) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 13:43:

@Alex
Bleib erstmal cool. Ich stelle Dir schon jetzt die "Alberto-Methode" vor, damit Du rechtzeitig die geeigneten Schritte unternehmen kannst.

1. Du suchst Dir eine Person aus (Bruder, Cousin,Kumpel)mit der du die Sache durchziehst. Voraussetzung: gleiches Geschlecht, ähnliches Alter wäre sehr vorteilhaft.

2. Deine Mutter wird in den nächsten Tagen einen Anhörungsbogen bekommen. (es nützt nicht viel, wenn sie sich als Fahrer ausgibt, denn auf dem Foto wird wohl eindeutig ein männliches Gesicht zu sehen sein). Den Anhörungsbogen füllt sie aus und gibt als Fahrer mit Name und Adresse die Person an, mit der Du die Sache durchziehst. Ich nenne sie im folgenden P.

3. P. wird danach ebenfalls einen Anhörungsbogen bekommen. Den füllt P. aus und gibt dort den Verkehrsverstoß zu. Das hat für P. KEINE rechtliche Bedeutung.

4. P. wird daraufhin höchstwahrscheinlich einen Bußgeldbescheid bekommen. Gegen den legt P. nach 10 Tagen mit Einschreiben und Rückschein Einspruch ein. EINZIGE schriftliche Begründung: er wolle die Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen.

5. So, nun wird P. ein Schreiben bekommen, indem P. der Termin für die gerichtliche Hauptverhandlung mitgeteilt wird. Der Termin dürfte aber wegen der langwierigen Bearbeitungszeit nach dem 23. April liegen, denn dann ist die Sache für Dich verjährt: 23.1 geblitzt, drei Monate Verjährungsfrist.

6. Nach dem 23.4 schreibt P. an die Behörde, dass er nochmals genau in seinem Terminkalender nachgeschaut habe und festgestellt habe, dass er an diesem Tag Deinen Wagen gar niht gehabt hat und folglich auch nicht der Fahrer sein könne. P. braucht KEINE ANGST vor Strafe zu haben denn
1. ist er ja wirklich nicht gefahren und
2. man kann sich ja mal irren, hat halt damals gemeint den Wagen gehabt zu haben, halt also nicht vorsätzlich falsche Angaben gemacht.

7. Wenn nun daraufhin Polizeibeamte bei P. aufkreuzen, werden die ja leicht feststellen, dass P. nicht mit dem Foto identisch ist.
Damit wird das Verfahren gegen P. eingestellt.

8. Damit ist auch für Dich die Sache ERLEDIGT. Fall wider Erwarten wegen dieser Sache doch noch "amtliche Post" ins Haus flattert, hat das für Dich keine Bedeutung mehr. Berufe Dich auf die Verjährung.

Es sollte wohl möglich sein, jemanden zu finden, der das mitmacht. Du kannst Dich ja dann bei ihm auch mal auf diese Art revanchieren.

Alles klar ?!

By freemanVR (212.63.139.17) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 15:40:

und was passiert wenn dier Gerichtliche sache innerhalb der 3 Monate passiert ?

Gruß
Benjamin

By garfield (129.143.4.34) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:05:

Keine Sorge, die Gerichte sind derart überlastet, daß das nicht passiert. Schon gar nicht, wenn sie einen geständigen Täter haben, für den nach dem Bußgeldbescheid eine sechsmonatige Verjährungsfrist gilt, die durch jedes erneute Schreiben unterbrochen wird und damit neu beginnt. Es ist für P. nur wichtig, daß er die Fristen wahrt, so daß nicht aus Versehen einer der Bußgeldbescheide rechtskräftig wird. Dann darf er ihn nämlich bezahlen.

By Hitman (193.26.32.66) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:05:

@freeman
Dann muß eben noch ein anderer Kumpel von Alex her. Wenn der Gerichtstermin innerhalb der drei Monate angesetzt wird, dann schreibt Kumpel Nummer 1 kurz vor diesem Termin an die Behörde, dass er nochmals in seinem Terminkalender nachgeschaut hat und festgestellt habe, dass er an dem Tag das Fahrzeug einem anderen Kumpel überlassen habe und gibt dessen Namen und Anschrift an. Dann kriegt der wieder einen Anhörungsbogen usw. Bis der dann einen Gerichtstermin bekommt, sind die drei Monate für Alex längst rum.


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