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Fahrverbot droht - wie kann man es rauszögern?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrverbot droht - wie kann man es rauszögern?
By Vanilla (217.80.78.239) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 20:10:

Hi,

sorry, ich bin sicher, dass es irgendwo irgendwie schon steht, aber nach dem Tag kann ich mich nicht mehr auf Suchen konzentrieren. Also:

Heute morgen hat es geblitzt (fiese Stelle, kurz vorm Ende der 70erZone und ich war im Auto meiner Mutter alleine auf der Landstraße). War ohnehin gerade am Bremsen, aber die Tachonadel war noch im Bereich 110-120. Dürfte also knapp über der 40er-Grenze liegen => Fahrverbot.

Was ich nun gern wissen würde: gibt's da Möglichkeiten über Bußgeld die 2 oder 3 KMh zuviel auszugleichen? Und wenn ja, wie muss ich vorgehen?

Außerdem: Fahrverbot wäre nicht sooo tragisch - allerdings nur, wenn ich es bis mitte Juli hinauszögern kann. Wie gehe ich da am besten vor? Meine Mutter wird sich allerdings kaum auf irgendwelche Spielchen einlassen, die am Ende ien Fahrtenbuch erfordern Probezeit ist lange vorbei, null Punkte bis jetzt...

Danke und sorry für eine Frage, die ihr sicher oft beantwqortet habt ;)


Vanilla

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 22:17:

Wenn Du noch keine Voreintragungen hast, kannst Du später probieren, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Dazu mußt Du Dich mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen, wenn Du einen Bußgeldbescheid erhalten hast und dagegen Einspruch eingelegt hast. Ansonsten wäre es kein Problem, das Ganze bis Mitte Juli hinauszuzögern. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides hast Du nochmal 4 Monate Zeit, den FS abzugeben. Warte aber erstmal ab, bis Du bzw. Deine Mutter einen Anhörungsbogen erhält. Melde Dich dann am besten nochmal hier.

By Hitman (193.26.32.66) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 09:47:

@Vanilla:

Bleib erstmal cool. Ich stelle Dir jetzt die "Alberto-Methode" vor, damit Du schon rechtzeitig in Deinem Freundes- oder Verwandtenkreis eine geeignete Person findest, die die Sache mit Dir mitzieht.Voraussetzung: gleiches Geschlecht, ähnliches Alter wäre sehr vorteilhaft. Also:

1. Der Halter (ich vermute, es ist Deine Mutter) wird wohl einen Anhörungsbogen bekommen. Den füllt sie aus und gibt als Fahrer mit Name und Adresse die Person an, mit der Du die Sache durchziehst (z.B. Schwester, Cousine, Freundin)
Ich nenne sie im folgenden P.

2. P. wird dann ebenfalls einen Anhörungsbogen bekommen. Den füllt sie aus und gibt dort den Verkehrsverstoß zu. Das hat für P. KEINE rechtliche Bedeutung.

3. Anschließend wird P. wohl einen Bußgeldbescheid bekommen. Gegen diesen legt P. nach 10 Tagen schriftlich Einspruch ein mit Einschreiben und Rückschein. EINZIGE schriftliche Begründung für den Einspruch: P. wolle die Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen.

4. P. wird dann wohl einen Brief bekommen, indem P. der Termin für die gerichtliche Hauptverhandlung mitgeteilt wird. Dieser Termin sollte wohl wegen der langsam arbeitenden Behördenmaschine nach dem 23. April liegen, denn dann ist die Sache für Dich verjährt: 23.1. geblitzt, drei Monate Verjährungsfrist.

5. Wenn der 23.April vorbei ist, schreibt P. an die Behörde, dass sie nochmals genau in ihrem Terminkalender nachgeschaut habe und festgestellt habe, dass sie an diesem Tag gar nicht Dein Auto gehabt hätte und somit nicht der gebiltzte Fahrer sein könne. P. bracht deswegen KEINE ANGST vor Strafe zu haben, denn
1. ist P. ja wirklich nicht gefahren, und
2. man kann sich ja mal irren, sie hat
halt geglaubt, an diesem Tag mit Deinem
Auto gefahren zu sein und hat daher auch
vorsätzlich keine falschen Angaben
gemacht.

6. Wenn nun Polizeibeamte bei P. auftauchen, um einen Fotovergleich durchzuführen, werden die erkennen, dass P. wirklich nicht die Fahrerin ist und das Verfahren gegen P. wird eingestellt.

7. Damit ist die Sache auch für Dich ERLEDIGT. Solltest Du nach dem 23. April wegen dieser Sache noch irgendwelche Schreiben bekommen, so ist das für Dich ohne Bedeutung. Berufe Dich auf die Verjährung.

So Vanilla, wenn Du und P. euch an diese Vorgehensweise haltet, kann euch beiden nichts
passieren!


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