Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Ermittlung gegen Unbekannt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Ermittlung gegen Unbekannt
By Mario (193.158.84.241) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 15:09:

hallo,
bin mit dem pkw der mutter meiner freundin innerorts mit 73 km/h geblitzt worden(50 war erlaubt)- nun drohen mir geldstrafe und ein punkt.
wir haben auf das schreiben geantwortet, dass die mutter mei8ner freundin keine ahnung hat wer gefahren ist und nun haben wir 14 tage später das bild bekommen und ich bin natürlich zu erkennen.
frage:falls die mutter meiner freundin sagt, dass sie die person auf dem foto nicht kennt was passiert dann? im brief steht, dass gegen unbekannt ermittelt wird und dass sie eventuell eine richterliche anhörung droht. ich stehe mit meiner zukünftigen schwiegermutter recht gut, aber vor einem richter könnte sie nicht lügen, sagt sie. ist das mit der richterlichen anhörung nur ne drohung oder kommt das definitiv auf sie zu?wie stehen die chancen? falls dies häufig vorkommt würde sie nämlich sagen, dass sie mich auf dem foto erkennt(das wär a bisserl blöd). vielleicht kann mir jemand helfen da wir den wisch bald zurückschicken müssen.
danke im vorraus

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 15:24:

Verlobe Dich offiziell mit Deiner Freundin. Dann kann Deine Schwiegermutter in spe reinen Gewissens die Aussage verweigern. Eine richterliche Anhörung wird zwar angedroht, doch bei kleineren Verstößen nicht durchgeführt. Hier muss die Polizei selber den schuldigen Fahrer ermitteln. Was dann allerdings passieren kann ist, dass die Polizei in der Nachbarschaft Deiner Freundin mit Deinem Bild auf Erkundigungssuche geht. Sollte man Dich dann erkennen und Deinen Namen nennen, sieht´s schlecht aus. - Am besten solltest Du auf Verjährung machen. Schau hier im Forum unter den Stichworten "Verjährung" oder "Alberto-Methode" mal nach.

By Mario (212.82.227.104) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 21:35:

was heißt kleinerer verstoss?ist mein fall ein kleinerer verstoss? meine freundin hat mal einigen verhandlungen beigewohnt und da ging es um bussgelder inm 50-60 dm bereich.
was passiert falls die nachbarn mich erkennen und meine schwiegermutter in spe und meine freundin beide zu der polizei gesagt haben,dass sie mich nicht kennen?
ausserdem wenn die mutter meiner freundin von ihrem zeugenve4rweigerungsrecht gebrauch macht weil ich ja sozusagen schon zur familie gehör, bedeutet dies, dass es jemand aus ihrem verwandtenkreis sein muss. dies schränkt doch das täterfeld schon wieder zu sehr ein oder?
danke für deine hilfe "betroffener" im vorraus.

By Mario (212.82.227.104) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 21:46:

hi "betroffener"oder auch andere die helfen können. hab noch vergessen zu fragen wann man den wisch mit dem foto zurücksenden muss denn da steht keine frist drauf wie bei der anhörung?
und was passiert wenn die mutter meiner freundin des ding jetzt liegenlässt ,für wie lange können wir die sache dann ungefähr rausziehen?

außerdem(ich weiß ich hab viele fragen)will ich nicht ,dass falls mit der ganzen sache was schiefgeht dass wir schlimmer dran sind als vorher.

By farendil (217.0.227.124) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 23:30:

zunächst mal: bist du in der nachbarschaft bekannt?

wenn ja, kennen die nachbarn, die dich ans messer liefern würden, deinen namen und/oder deine adresse?

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 09:25:

@Mario

Zunächst mal ruhig Blut - und dann beantworte Dir mal die Frage von Farendil. Dann sehen wir weiter.

By Alberto (62.224.92.253) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 10:31:

Übrigens, eine höhere Strafe bekommst Du auch nicht. Normalerweise sollte die Mutter der Freundin einfach nicht reagieren und dann, wenn die Polizei kommt, die Aussage verweigern - auch ohne Begründung. (Sie muß zunächst nicht begründen, daß es sich um eine "schützenswerte Person handeln könnte). Dann werden die Polizisten androhen, daß sie es ja nicht gewesen sein kann und deshalb als Zeugin aussagen m u ß. Dazu kann sie eine richterliche Anordnung verlangen. Das dauert.... Sollten die Polizisten - rechtswidrig - ein Fahrtenbuch androhen, kann man gelassen grinsen und mit den Schultern zucken.
Ihr wißt ja: "Schweigen ist gold!". Eigentlich haben die Polizisten keine Chance, den tatsächlichen Fahrer herauszubekommen, wenn nicht jemand in der Nachbarschaft dich gut kennt und die Polizisten dann von Haus zu Haus laufen, um eventuell diesen Nachbarn zu treffen. Das ist mühsam, das machen sie nur selten und nur bei großen Verstößen - mit "Sozialneid-Autos".
Also, immer mit der Ruhe....

By Mario (193.158.84.241) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 14:59:

nein die kennen mich in der nachbarschaft natürlich nicht mit namen aber vom sehen .d.h dass die eventuell sagen,dass ich der freund bin.
damit haben die ja schon einen anhaltspunkt,oder?

frage: kommen erst die grünen männchen oder muss die mutter meiner freundin gleich zum richter?
es geht darum ob die freundin meiner mutter ne strafe wegen ihrer aussage bekommt,dass sie mich nicht kennt. oder soll sie lieber gar nichts sagen? wenn die mutter meiner freundin von ihrem zeugnissverweigerungsrecht gebrauch macht schränkt sei den potentiellen täterkreis doch stark ein oder? denn d.h. dass es jemand von ihrem verwandten kreis sein muss!

alberto hab noch ne frage. heißt richterliche anordnung dass sie vor gericht muss? falls ja und dieser termin noch in der 3 monats frist liegt kann sie dann plötzlich straffrei ihre amnesie abschütteln und sagen dass sie mich nicht kennt um einer falschaussage vor gericht zu entgehen?

By farendil (217.0.227.25) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 15:16:

@mario: hör mal bitte mit deinen ganzen fragen wenn und aber und hätte und könnte auf!

so: niemand bekommt eine strafe, wenn ihr genau das macht, was hier steht.

also: nicht auf das aussageverweigerungsrecht berufen, nicht mit denen diskutieren - einfach nix sagen.
gar nichts!
im höchstfall: "ich sage nichts dazu"
egal wer kommt und was die erzählen!
auf keinen fall auf eine diskussion einlassen!
(die erzählen oft den größten unsinn, um die leute einzuschüchtern, damit sie den fahrer angeben...)

so - und selbst wenn die nachbarn dich erkennen, solange sie deinen namen nicht kennen, können sie dich nicht finden. (zumindest nicht mit vertretbarem aufwand in 3 monaten)

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 15:38:

@Mario

Farendil hat Recht. - Mit den Tipps, die Du hier bekommen hast, dürfte alles klar gehen - soweit Du diese auch befolgst und ein klein wenig Ruhe bewahrst. Wie gesagt: Oberste Regel ist KEINE Aussage zu machen!!! Passieren kann dadurch KEINEM etwas. Und überleg Dir nicht im Voraus Fragen, die eh nicht gänzlich beantwortet werden können.

By Alberto (62.158.217.20) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 16:51:

Richtig, richtig, "Schweigen ist Gold!!!"

By mario (213.182.137.118) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:04:

also hier mein letztes posting!
wenn die mutter nix sagt kann die polizei sie auch nicht zwingen(vorladund etc. was zu sagen oder?)
wie wär denn die idee einen namen eines freundes anzugeben der im auslang wohnt?

By farendil (217.0.227.28) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:50:

richtig, zu einer aussage können sie sie nicht zwingen - nur wenn eine vernehmung angeordnet wurde - siehe vorladung (darf nur der staatsanwalt)

das mit dem freund im ausland macht die behörden IMMER stutzig, weil sie wissen, daß sie sehr wenig chancen haben, das geld zu sehen.
sie sehen in der sache immer zuerst das, was es ist - ein ablenkungsmanöver!

By Alberto (62.158.211.67) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 10:34:

Und.... es ist schon wieder eine Aussage. Begreif das doch endlich: Keine Aussage = keine weiteren Beweise = kein weiteres Wissen = die Ermittlungen stehen still. Warum helft ihr den Eueren Feinden weiter? Ihr müßt ihnen doch nicht helfen bei der Verfolgung der eigenen Freunde oder Verwandten.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page