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Abschleppen in Kelsterbach

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Abschleppen in Kelsterbach
By M.Uthmann (216.110.36.120) on Sonntag, den 3. September, 2000 - 01:30:

Seit einigen Wochen ist ein unbefestigter
Parkplatz in Kelsterbach, der von Fluggästen
des Frankfurter Flughafens als Park&Fly-Platz
genutzt wurde, nicht mehr gebührenfrei. Auf
einem Schild an der Einfahrt steht die Auffor-
derung, einen Parkschein zu lösen. Ein Park-
scheinautomat ist allerdings nur an der Einfahrt
zu einem benachbarten, befestigten und durch Be-
tonpfähle abgetrennten Parkplatz aufgestellt.
Ich erkundigte mich sicherheitshalber bei der Po-
lizeiwache, ob ich meinen Wagen dort tatsächlich
ohne Parkschein eine Woche parken könne, und die
Beamten meinten, das sei korrekt, solange an der
Einfahrt zum unbefestigten Parkplatz kein Automat
aufgestellt sei. Hätte ich mich nur nicht darauf
verlassen! Nach einer Woche kam ich zurück; mein
Auto war abgeschleppt und ich bekam es - m.W. ist
das rechtswidrig - erst nach Bezahlung der Ab-
schleppgebühren heraus. Zudem soll ich noch ein
Verwarnungsgeld von DM 50.- zahlen. Von verschie-
denen Leuten hörte ich, daß im August bereits
viele Autos mit auswärtigem Kennzeichen abge-
schleppt worden seien. Nun suche ich "Leidens-
genossen", aber auch Leute, die sich mit dem
Problem auskennen, um ggf. mit Erfolg gegen
diese Form der Abzocke vorgehen zu können.

By michael (62.158.213.227) on Sonntag, den 3. September, 2000 - 21:56:

Nun, also wenn an dem betreffenden Parkplatz keine Halte- oder Parkverbotsschilder oder ein Zeichen 314 (P = Parkplatz) mit Zusatzschild "Parkschein" vorhanden sind, sehe ich keinen Grund, weshalb man dir dort eine Verwarnung erteilt und das Fahrzeug abgeschleppt hat - es sei denn, bei der Parkfläche handelt es sich um ein Privatgrundstück, dann ist es Hausrecht des Grundstückseigentümers, was er mit den parkenden Fahrzeugen macht.
Die Aufstellung von Parkscheinautomaten allein ohne eine der StVO entsprechenden Beschilderung begründet m.E. noch keine Pflicht, einen Parkschein zu ziehen.


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