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Polizei war bei mir! und jetzt?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Polizei war bei mir! und jetzt?
By Timo (62.104.220.91) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 11:23:

Hi Ihr,
hab da ein ziemlich grosses Problem.
Vorgeschichte: Wurde am 15.11.2000 auf einer Landstrasse wo 50 ist mit 82 km/h geblitzt. Das Auto ist auf meine Mutter angemeldet. Der Anhörungsbogen wurde am 23.11.2000 ausgestellt. Meine Mutter war dann so nett und hat gemeint sie sagt das sie es war um die Punkte zu nehmen. Sie schickte den Anhörungsbogen am 03.12.2000 dann wieder zurück. Jetzt das schreckliche: Als ich gestern nacht heimkam erzählte mir meine Mutter das mittags die Polizei da war und gesagt hat, dass Sie das ja nicht sein könne auf den Bildern. Sondern dass es ihr Sohn sei(also ich). Scheisse und jetzt??? Bin dankbar für jede Antwort. MfG Timo

By farendil (217.80.147.85) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 11:41:

und?? was hat deine mutter geantwortet???

By Timo (62.104.220.91) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 13:15:

Sie hat nicht gesagt das ich es bin hat aber auch nicht gesagt das ich es nicht bin. Sondern das bei uns in der Familie jeder mit jedem Auto fährt und sie es nicht mehr so genau weiss. Irgend einen Tip???

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 13:19:

Hoffen, daß bis Ende Februar kein Anhörungsbogen mit Deinem Namen kommt. Wenigstens hat sie sich nicht allzu stark verplappert. Besser wäre gewesen, sie hätte gesagt, daß Du das Auto auch an Kumpels weitergibst.

By Timo (62.104.220.91) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 18:29:

Die netten Polizisten hatten dann auch noch gemeint ich solle wenn ich wieder zuhause wäre(meine Mutter hat gesagt sie wüsste nicht wann ich vom Snowboarden zurück komme) bei ihnen auf dem Revier vorbeikommen und irgend einen Wisch unterschrteiben. Was kann ich jetzt noch machen???Einen Kumpel angeben(z.B. sagen er wollte mich bei meiner Freundin abholen oder so).MfG Timo PS: sorry für´s doppelposting...war(ist) mir halt sehr wichtig weil ich schon ein paar Punkte auf dem Buckel hab (glaub 12 oder so)

By alfred (62.227.95.93) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 19:36:

... glaub 12 oder so

Mann o mann, am besten du gehst hin und unterschreibst.

Aber mal im Ernst, deine Mutter hat doch bestimmt das Bild gesehen? Wenn du einigermaßen darauf zu erkennen bist hast du glaub ich Pech gehabt, wenn nicht steckst du am besten für ein paar Wochen den Kopf nicht aus der Haustüre.

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 20:33:

Nein. Geh bloß nicht hin. Erleichtere denen die Arbeit nicht unnötig. Wenn ein Anhörungsbogen auf Deinen Namen kommt, sehen wir weiter, wahrscheinlich kann man dann aber nicht mehr viel machen. Wenn eine "Vorladung" zur Polizei kommt, wirf sie weg. Auch wenn der Wisch noch so amtlich aussieht, verbindlich vorladen kann nur ein Staatsanwalt. Allen anderen Aufforderungen braucht man nicht Folge zu leisten. Der Termin im Polizeirevier hätte nur den Zweck, Dich mit dem Foto zu vergleichen und Dich so zu überrumpeln, daß Du die Tat zugibst und gleich das Geständnis unterschreibst. Und bei sowas haben die ziemlich viel Übung.

By Alberto (62.224.92.194) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 11:16:

Hast Du vielleicht einen Bruder oder Cousin?
Der könnte doch hingehen und sagen, daß er es wahrscheinlich war. Vielleicht sind die froh, daß sie nun einen haben und vergleichen das Bild nicht mehr so kritisch? Dann bekommt dieser irgendwann einen BuGeBe. Dann Einspruch usw. - für Dich endgültig Verjährung.

Und - wenn sie erkennen, daß dieser es nicht war? Dann sagt er, er sei sich fast sicher gewesen, an diesem Tage gefahren zu sein, aber in der Tat, da ist ja ganz jemand anderes drauf - auf dem Foto.
Dazu kann er aber leider nichts aussagen, das geht ihn eigentlich dann ja auch nichts mer an. Auf Wiedersehen.

Diese Methode könnte klappen oder auch nicht, - schaden kann sie jedenfalls nicht.

By pumukl (195.179.94.21) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 13:40:

@Alberto:
Es ist ja durchaus möglich, daß an diesem Tag verschiedene Personen mit dem KFZ gefahren sind. Wann jeder das Auto an den nächsten übergeben hat, weiß man ja nicht immer auf die Minute genau. Deshalb kann ein 'unverbindliches' Vorbeischauen bei der Polizei, um zu sehen, ob man es war, hier durchaus sinnvoll erscheinen. Das signalisiert auch noch Kooperationsbereitschaft bei den Beamten. Man braucht dann aber eine gute, wirklich felsenfeste Ausrede, warum man die Person auf dem Bild nicht erkennt. Nicht, daß man etwas Falsches sagt, bevor man zur Tür hinaus ist.

MfG
pumukl

By Veritas (62.155.247.237) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 14:43:

Timo, nun mal immer mit der Ruhe. Mach' Dich nicht verrückt, noch hast Du gute Möglichkeiten. - Ich stimme Garfield bei - nicht zur Polizei hingehen und den Kopf nicht übermäßig aus der Tür stecken. Wart' erst mal ab, ob Du einen Anhörungsbogen bekommst, und dann unternimm den nächsten, überlegten, Schritt. Vermutlich wirst Du einen Bogen bekommen, weil man nun die Verjährungsfrist für Dich aussetzen will.
Zur Anhörung kann Dich wirklich nur der Staatsanwalt vorladen.
Nun warte mal ab, was passiert und melde Dich dann wieder im Forum.

Gruß, Veritas

By Timo (64.12.102.167) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 12:32:

Alles klar...sie haben ja auch noch gesagt das
wenn ich gleich zum unterschreiben kommen würde es
nicht so ein Stress wäre mit dem Landratsamt.
Jetzt müssen sie es erst wieder ans Landratsamt
schicken und dann kommt wahrscheinlich wieder eine
Anhörung...(einen Bruder oder Cousin habe ich
keinen...aber einen Kumpel der auch ungefähr die
gleichen Haare und so hat...bringt das was??? ich
bin ja zu meiner Freundin gefahren als es geblitzt
hat...und es könnte ja sein das mein Kumpel mir
mein Auto wieder bringen wollte...oder so) Auf
jeden Fall vielen Dank...bin für jeden Tip
dankbar...ich melde mich.

Timo

Grummel grummel, was war das denn?

By garfield (129.143.4.34) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 14:11:

> Streß mit dem Landratsamt.

Genau. Das bedeutet, daß sie mehr Arbeit haben, ohne daß Du irgendeinen Nachteil hast. Mach ihnen die Arbeit, Du hast keine Nachteile davon, sondern kannst nur davon profitieren.

P.S.: habe die Rechtschreibfehler Deines Programms mal ein bißchen ausgebessert. Such Dir eins, das mit Umlauten was anfangen kann.

By Hitman (193.26.32.66) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 14:59:

@Timo

Du mußt jetzt ganz schnell handeln, damit Du keinen Anhörungsbogen bekommst! Wenn Dein Kumpel mitzieht, solltest Du folgendes jetzt machen:

1. Du gehst NICHT zur Polizei, es besteht dazu KEINE Verpflichtung !

2. Deine Mutter ruft bei der Polizei an an sagt, Du hättest ihr gesagt, dass Dein Kumpel an diesem Tag Dein Auto gehabt hätte und er damit gefahren sei. Dann gibt sie dessen Namen und Adresse an. Falls die Beamten irgendwelche Fragen stellen, stellt sie sich dumm und sagt, dass sie nur das berichten könne.

3. Dein Kumpel wird dann wohl einen Anhörungsbogen bekommen. Den füllt er aus und gibt den Verkehrsverstoß zu. Das hat für ihn KEINE rechtliche Bedeutung.

4. Dann wird er wohl einen Bußgelddbescheid kriegen, gegen den er nach 10 Tagen mit Einschreiben und Rückschein schriftlich Einspruch einlegt. EINZIGE schriftliche Begründung: er wolle die Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen.

5. Nun wird ihm wohl irgendwann ein Schreiben ins Haus flattern, indem ihm der Termin für eine gerichtliche Hauptverhandlung mitgeteilt wird.
Dieser dürfte allerdings nach dem 16.2.01 liegen.
An diesem Tag ist nämlich Deine Sache verjährt: 15. November geblitzt, Verjährungsfrist 3 Monate.

6. Nach dem 16.2. schreibt Dein Kumpel an die Behörde, dass er nochmals genau in seinem Terminkalender nachgeschaut hat und festgestellt hat, dass er an diesem Tag gar nicht Dein Auto gehabt hat. Er braucht KEINE Angst vor Strafe zu haben: denn 1. ist er ja wirklich nicht gefahren, und 2. glaubte er damals, als er den Anhörungsbogen ausgefüllt hat, gefahren zu sein, er hat sich also geirrt und nicht vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Falls die Grünröcke zwecks Fotovergleich zu ihm fahren, werden die erkennen, dass er nicht der Fahrer ist und das Verfahren gegen ihn wird eingestellt.

7. Damit ist die Sache auch für Dich ERLEDIGT. Falls wirklich noch etwas wegen dieser Sache an Dich geschickt wird, es ist für Dich ohne Bedeutung. Berufe Dich auf die Verjährung.


Alles klar ?!

By Alberto (62.158.217.20) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 16:49:

Hallo Hitman, irgendwie kommt mir Dein Text bekannt vor. Aber.... er ist durchaus richtig.

By Timo (62.104.220.72) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 16:54:

@Hitman
mhmh ja hört sich eigentlich alles ok an...aber ich habe immer gedacht die Verjährung wird immer mit jeder Anhörung die ins Haus flattert unterbrochen...oder wie ist das??? Wenn nicht dann rede ich mal mit ihm...thx a lot

@Garfield

glaube das mit der Rechtschreibung lag daran...das wir im Geschäft 10.000 DM teure Macintosh haben und die es nicht auf die Reihe bekommen:-))))

By Hitman (193.26.32.66) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 17:30:

@Alberto

Sorry, ich wollte mich nicht mit fremden Federn schmücken, natürlich ist es Deine "Albertho-Methode", von der ich bereits profitiert habe. Deshalb Danke für Deine Tipps!

@Timo
Klar, die Verjährung wird unterbrochen, wenn Du den Anhörungsbogen bekommst bzw. wenn die Behörde die Anordnung eines Anhörungsbogens an Dich veranlasst. Aber dies ist ja, zumindest die briefliche Zustellung des Bogens, noch nicht geschehen. Als läuft die Verjährung noch.
Nur: Du mußt JETZT handeln, damit die Dir nicht,wenn Du nicht bei der Polizei erscheinst Dir "vorsorglich" einen Bogen schicken.

By Alberto (193.159.29.203) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 09:48:

Die Verjährung wird durch den Anhörungsbogen immer gegen d e n j e n i g e n unterbrochen, dem sie zugeschickt wird. Deshalb: Umlenklung auf einen anderen, dann bist du zunächst das Problem los und kannst warten......


@Hitman: Ich habe dieser Methode nicht den Namen "Alberto-Methode" gegeben. der ist irgendwie entstanden - und ich erhebe auch keinerlei Urheberrechte darauf. Im Gegenteil: Ich freue mich tierisch, wenn es möglichst viele wirklich kapiert haben und so den Behörden mit ihren eigenen Paragraphen "Paroli" bieten können.

By Hitman (193.26.32.66) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 10:21:

@Alberto

Sprichwort: "Ehre,wem Ehre gebührt". Die Freude teile ich mit Dir, wenn ich jemanden vor der Abzocke bewahren kann. Leider vermisse ich in der heutigen Zeit die Solidarität der Autofahrer; kaum jemand warnt noch die anderen vor mobilen Blitzern, schade!

By Timo (62.104.220.89) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 14:08:

Nochmals eine Frage:

Wenn ich jetzt echt sage(meine Mutter) das ein Kumpel von mir gefahren sei, dann lüge ich in dem Moment ja die netten Beamten an. Wenn alles dann soweit klappt mit der Verjährung ist´s ok, aber wenn die dann doch rausbekommen das ich es bin und gelogen habe...passiert mir dann was schlimmeres???Bin halt ein kleiner Angsthase...:-(((

By Hitman (193.26.32.66) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 14:27:

@Timo
Du bist doch der Täter, also kannst Du UNGESTRAFT lügen wie gedruckt. Deine Mutter sagt den Beamten doch nur, was Du ihr gesagt hast, also lügt sie auch nicht. Sie hat es halt ein wenig mit den Augen und sich das Foto auch nicht so genau angeschaut. So, nun schnapp Dir Deinen Kumpel und mach die "Alberto-Methode", bevor es zu spät ist!

By Thomas (193.159.30.33) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 16:45:

@Timo
Welche tollen Tipps Du hier auch immer bekommst, um Dich aus *dieser* Affaire zu ziehen...: Junge, Junge, wenn Du sowieso schon zweistellige Punktezahlen in Flensburg hast (kleiner Raser, wie?), solltest Du vielleicht insgesamt mal Dein Fahrverhalten überprüfen.
Die Frage muß nicht lauten: wie kriege ich es hin, daß ich diese Punkte nicht kriege und dieses Bußgeld nicht zahlen muß, sondern: wie verhalte ich mich in Zukunft, daß ich solche Bescheide erst gar nicht mehr befürchten muß!

Man muß sich ja schon fast dauerhaft "daneben benehmen", um soviele Punkte zusammenzuscheffeln oder? Radarfallen stehen ja nicht an jeder Ecke, Streifenwagen auch nicht.

By Timo (62.104.220.68) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 18:00:

@Thomas

weisst du da sind auch noch Punkte von meiner Mopedzeit dabei, dann noch von einem Unfall!!!
Geblitzt worden mit dem Auto bin ich erst 2 mal wo es Punkte gegeben hat. Aber du hast schon recht. Naja wie auch immer: Es gibt Tage da verliert man und es gibt Tage da gewinnen die anderen. Timo

By Alberto (193.159.27.161) on Dienstag, den 30. Januar, 2001 - 15:06:

@ Thomas
Jetzt bist Du aber sehr hart. Durch einen Unfall - mit geringstem Personenschaden kann man 7 Punkte bekommen und diese für 5 oder gar 10 Jahre behalten! Und dann noch jede 1,9 Jahre jeweils 3 Punkte.... dann geht es eben dahin.

Natürlich muß Timo jetzt sehr aufpassen und wirklich mal 2 Jahre "sauber" durchkommen, - sonst wird er nie wieder ein Autofahrer 1. Klasse, - sondern bei jeder Kleinigkeit von den Richtern schon als "einschlägig bekannt" eingestuft - gleichgültig wodurch er diese Punkte erhielt.

By MX (62.225.215.216) on Mittwoch, den 31. Januar, 2001 - 18:03:

Du brauchst ja nur mal mit nem abgefahrenen Reifen unterwegs sein,und schon hast du 3 Punkte,und das gilt für einen einzigen reifen,bei vier abgefahrenen Reifen hast du auf einen Schlag 12 Punkte.


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