Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Innerorts mit ROTEN KENNZEICHEN zu schnell! Wer kennt sich aus?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Innerorts mit ROTEN KENNZEICHEN zu schnell! Wer kennt sich aus?
By Jens (62.158.87.18) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 11:36:

Hallo,

ich bin vor 4 Wochen innerorts mit roten Kennzeichen geblitzt worden. Der Anhörungsbogen kam heute! Man hat mich mit 57 km/h zu viel gemessen. Was kann ich dagegen machen und wie muss ich Verfahren? Wer hat Erfahrungen mit Geschwindigkeitsübertrettungen mit roten Kennzeichen (vieleicht gibt es da ja Besonderheiten)!

Danke im voraus!
Gruß Jens!

By farendil (217.0.226.238) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 11:47:

wenns ein rotes kennzeichen war, kostet es immer nur die hälfte!

wolltest du das jetzt hören???


also, was willst du?
der halter (also der, auf den das kennzeichen registriert ist) hat einen a-bogen bekommen und deinen namen schon weitergegeben.
somit haben sie dich - du kannst jetzt nur noch die üblichen punkte versuchen, die allerdings recht wenig erfolg versprechen...

also: foto checken, eichprotokoll etc.)

solltest du zu diesen punkten fragen haben, so findest du sie im forum (suche)

By Jens (193.159.139.38) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 11:53:

nein nein, also ich kenne den Chef des Autohauses auf den es zugelassen ist! Und der macht nix ohne das ich es zustimme also ist meine Frage was ich tun kann? Das Foto liegt auch schon bei dem Anhörungsbogen bei! Meine Probezeit wäre am 15.02. vorbei gewesen, ich bin nicht auf 4 Jahre scharf und auch nicht auf ne Nachschulung!

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 12:08:

Dann schau mal hier im Forum unter Stichworten "Verjährung" und "Alberto-Methode" nach.

By Jens (193.159.139.38) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 12:19:

kann nichts finden kannst Du mir es nicht bitte kurz erklären! Ist wirklich wichtig! Wäre Dir sehr dankbar

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 12:31:

Hier ist eine Kopie aus einem anderen thread, wo der gute ALBERTO seinen Tipp gibt. Du musst nur die Personen entsprechend austauschen. - Alles klar?


Hallo, Laurin, ich kann Dir auch so helfen:
Dein Daddy braucht etwas Mut und etwas "Vertrauen" in unser Fachwissen. (Die meisten Leute haben Angst, wenn mal die Polizei auftaucht und mit irgendetwas droht)
Er könnte also (Daddy) jemand anderes - gleichen Geschlechtes hineinschreiben - und diese Person gibt dann alles zu (auf dem Anhörungsbogen, den sie erneut erhält) - dazu gehört wieder Mut, denn man befürchtet ja, nun selbst diese Strafe zu bekommen. Das kann aber nicht passieren, denn man war es ja wirklich nicht.
Also, man gibt es nun zu, weil man irrtümlich glaubt, man könne es gewesen sein. (Irrtum ist erlaubt). Nun schickt die Behörde - an die falsche Person einen Bußgeldbescheid. Jetzt muß diese Person nach ca. 10 Tagen - mit Einschreiben Rückschein EINSPRUCH einlegen. Begründung: Ich möchte zunächst mal mit meinem Anwalt reden. (Diese Aussage dient nur dem Zeitgewinn, denn die Behörde glaubt nun, man hält sich immer noch für den Fahrer, will aber - über einen Anwalt eine Verbesserung erreichen. - Da die Behörde aber ein "scharfes" Foto hat, wartet sie diesen Anwalt gelassen ab)
So - nun muß genügend Zeit vergangen sein, daß gegen Dich die Verjährung eingetreten ist. Wenn der erste Anhörungsbogen an den Vater kam, mußt Du ja davon nichts gewußt haben, also beginnt für Dich die Verjährungsfrist mit dem Tattage!!
Ist als nun die Tat selbst länger als 3 Monate her, wird nun die "falsche" Person wieder an die BuGeBehörde schreiben und mitteilen, daß sie mit dem Anwalt geredet habe und dabei nochmals in ihrem Terminkalender nachgesehen habe und an diesem Tage keinesfalls in dieser Gegend unterwegs war. Nun könnte es noch passieren, daß die Polizei bei dieser Person auftaucht, und das Foto vorlegt. Dabei kommt heraus, daß sie wirklich nicht auf dem Foto ist. Damit ist sie raus.
Jetzt könnte noch die Frage des Polizisten kommen: Wer ist das denn? Darauf kann sie sagen: Weiß ich nicht, kann ich nicht erkennen.
Ist zwar gelogen, aber - macht nichts.
Dann werden die Polizisten abziehen und kein neues Verfahren gegen Dich einleiten.... wieder anfangen mit der Suche beim halter - also dem Vater und in seiner Familie, weil es dann, - das wissen die auch - für dich ohnedies schon verjährt ist.
Alles verstanden?

Noch eines: Wenn sie nochmals mit dem Foto zum Vater kommen sollten, kann dieser immer die Aussage verweigern. Auch dann, wenn die Plozisten fälschlicherweise mit einem Fahrtenbuch drohen. Dies bleibt eine "leere Drohung", denn... ein Fahrtenbuch kann nur auferlegt werden, wenn ein Halter offensichtlich nicht in der Lage ist, zu wissen wann wer mit seinem Auto fährt.
Macht so ein Halter aber "keine Aussage", so ist es nicht bewiesen, daß er nicht wüßte, wer damit fährt oder gefahren ist. Sondern: er sagt es nur nicht. Damit gibt es keine Rechtsgrundlage für ein Fahrtenbuch.
Also, wie immer: SCHWEIGEN IST GOLD!

Viel Erfolg!

By Alberto (212.185.252.138) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 15:40:

Warum der Aufwand? Bei roter Nummer - von einem Autohaus? Im Buch einfach einen Türken eintragen! Dieser hat gemachte Fahrte Probe! Habe zeigen, daß Führerschein. Auto trotzdem nix kaufe, weil teuärr! Nixe, wisse, wo jetzt ist, Türke!
Geht fast immer.

By alpak (217.80.73.152) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 16:21:

Hört sich doch gut an!

Aber eine Verständnisfrage: Rote Kennzeichen werden also z.B. an Autohäuser vergeben. Müssen diese eine Art "Fahrtenbuch" damit, indem dann Albertos Türke eingetragen wird?

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 18:06:

Zu einem roten Händlerkennzeichen (XX-06....) gehört immer ein Heft mit vorläufigen Fahrzeugscheinen, in das man die Autos eintragen muß, die mit dem Kennzeichen bewegt werden. Und zwar muß jedes Auto nur einmal eingetragen werden. Werden zwischendurch andere Fahrzeuge mit dem Kennzeichen gefahren, gilt der alte Eintrag trotzdem. Da sich Steuer und/oder Versicherung nach der Anzahl der Einträge richtet (wenn das Heft voll ist, muß ein neues gekauft werden, dabei wird Steuer/Versicherung bezahlt), kommt es recht häufig vor, daß Überführungsfahrten bei bekannten Fahrern nicht eingetragen. Die Fahrer bekommen dann den Hinweis: "Wenn etwas passiert, trägst Du die Fahrzeugdaten ein, bevor die Polizei kommt." Ist genau genommen dasselbe wie wenn man mit einem entstempelten Kennzeichen fahren würde, wird aber trotzdem gerne gemacht.

Die Daten der Fahrer müssen nicht festgehalten werden, nurmuß sich der Händler wie jeder Privatmann auch vor Fahrtbeginn davon überzeugen, daß der Fahrer einen gültigen Führerschein hat. Um irgendwelchen Problemen aus dem Weg zu gehen, schreibt sich ein Händler dann meistens die Nummer des Führerscheins auf, vorgeschrieben ist das aber nicht. Insofern kann das Verfahren "Kann mich nicht erinnern, wer gefahren ist" auch bei roten Kennzeichen ohne weiteres eingesetzt werden. Nur dürfte die Gefahr, ein Fahrtenbuch aufgebrummt zu bekommen,das dazu auch noch zu dem Kennzeichen gehört, bei vielen unterschiedlichen Fahrern wesentlich höher sein, wenn der Händler sich mehrfach nicht erinnern kann.

By michael (62.158.212.11) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 20:41:

Genau so war's bei meiner letzten Probefahrt im Mai auch.
Der Händler wollte nur kurz meinen Lappen sehen, allerdings sogar nur von außen (Zitat: "Okay, wollte nur sehen, ob Sie einen haben"). Die FS-Nummer hat er sich natürlich nicht notiert, geschweige denn meine Adresse.
Und das bei einem Auto im (Neu-)Wert von 76.000 DM :-)

By H. (217.2.78.96) on Freitag, den 19. Januar, 2001 - 22:14:

Bei mir war's genau so, ich bin vorletztes Jahr mal ein Z3 Coupé, einen 323i und einen 328CiA probegefahren. Ich hab dem netten Verkäufer nur meinen Führerschein hingehalten, näher draufgeschaut hat er nicht; da hätte ich dem auch den Lappen von sonstwem zeigen können...

Er hat nur gesagt, seit vor ein paar Jahren mal ein Probefahrer einen (allerdings gebrauchten :) )750iL in die Leitplanke gesetzt hat, und der Polizist dann bei der Unfallaufnahme keinen Führerschein zu Gesicht bekam, weil dem Herrn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist man bei dem Autohaus etwas vorsichtiger geworden und lässt sich den Führerschein zeigen (haben die vor diesem Vorfall nur bei neuen Luxuskarossen gemacht...)

By ONROP (62.104.210.85) on Samstag, den 20. Januar, 2001 - 01:32:

Naja, an der Strafe vorbeizukommen hast du wohl echt keine Chance mehr. Allerdings kannst du um die Nachschulung rumkommen, du must nur verhindern, das die Punkte vor Ablauf der Probezeit eingetragen werden. Versuche also Zeit zu schinden und das sollte Problemlos mit einem Einspruch auf den zu erwartenden Bußgeldbescheid möglich sein.

By Jens (149.225.56.130) on Samstag, den 20. Januar, 2001 - 10:18:

Also letzter Stand der Dinge:

Es gibt zu dem roten Kennzeichen ein Fahrtenbuch, darin steht aber nicht mein Name sondern der Name von meinem Kumpel! Der ist als Beifahrer auch mitgefahren (ist auf dem Foto geschwärzt)! Wir haben das Auto 400 km von unserem Wohnort geholt, es war also eine Überführungsfahrt! Also kann ich schlecht auf die Tour mit dem Türken machen! Man macht ja nicht mal eben eine Probefahrt über 800 km! Der Besitzer der Kennzeichen (sprich der Autohausbesitzer) will aber eine Person angeben um nicht in Schwierigkeiten zu geraten, das Sie ihm die Kennzeichen sperren oder so! Meine Frage: Kann er dann meinen Kumpel der im Fahrtenbuch steht angeben, der ja nicht gefahren ist also auch keine Owi begangen hat angeben? Kann ich auch meine Oma angeben Die ja eh den Führerschein nicht braucht und dann die Strafe auf sich nehmen kann! Auf dem Foto bin ich sehr schlecht zu erkenne, bestehe aus ungefähr 30 Pixeln, man sieht aber schon das der jenige männlich ist! Wie muss mein Kumpel vorgehen wenn er als Fahrer angegeben wird bekommt er ja ein Anhörungsbogen, muss er dann antworten das er das auf dem Foto nicht ist oder wie geht es am besten? Kann man auch jemand weibliches, sprich die Oma, angeben oder schauen die aufs Foto und lassen sich nicht linken? Haben die Bullen noch ein besseres Foto und schicken nur das schlechte damit man glaubt man hat eine Chance dagegen anzutreten? Fragen über Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tips geben! Danke schon mal im voraus!

By farendil (217.80.147.4) on Samstag, den 20. Januar, 2001 - 10:53:

@jens:
der autohausbesitzer braucht keine angst zu haben - das kennzeichen können sie ihm nicht sperren!

aber wenn er solche angst hat, na dann ist die alberto-methode doch das allerbeste.
er soll also den namen deines kumpels angeben - sonst nichts, keine adresse oder so, nur den namen wie er im fahrtenbuch steht.

alles weitere finfest du im forum.

By Greatblackbird (212.144.244.11) on Samstag, den 20. Januar, 2001 - 11:45:

@Onrop
Das kannst Du knicken! Die Nachschulung ist auch fällig, wenn die Punkte nach der Probezeit eingetragen werden. Es gilt in diesem Fall der Zeitpunkt des Verstoßes und nicht die Rechtskraft des Bußgeldbescheides!

By Alberto (62.224.92.194) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 11:21:

Farendil hat recht: Der Kumpel steht erst mal drin - eine Verbindung zu Deinem Foto ist schwer herzustellen. Der Kumpel kommt aber raus, weil er eben nicht gefahren ist. Also - keine Panik.

By farendil (217.0.227.43) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 15:39:

@alberto: ich hab mal gehört, daß eine firma bei bußgeldsachen mit ihren firmenfahrzeugen immer nur den namen des fahrers angegeben hat.
(begründung datenschutz und so)

was ist davon zu halten? kann das fahrtenbuch auferlegt werden oder nicht? - der name ist ja bekannt, aber vom namen zur person ist es schon noch ein stück....

By Alberto (62.224.92.253) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 10:36:

Es kann kein Fahrtenbuch auferlegt werden, denn, stell dir einmal vor, Du machst eine Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen, den Du zu kaufen beabsichtigst. Ich bin dein Freund und kenne mich mit Autos gut aus, weshalb Du zwar vom Hof fährst, aber dann mich diesen Wagen testen läßt.
Beim Ausfüllen des Scheines für die rote Nummer wird keineswegs explizit verlangt, daß nur du allein fahren darfst. Also, der Händler hat sein möglichstes getan, nämlich dich als Fahrer eingetragen. Das ist genau das, was er sehen konnte.... dich vom Hof fahren und möglicherweise auch dich das Auto wieder zurückbringen. Aber was dazwischen passiert, entzieht sich seiner Kenntnis und auch seiner Verantwortung. Warum sollte er also ein Fahrtenbuch führen?


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page