Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Elch19 (62.224.208.102) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 22:51: |
Hallo Leutz!
Hab mal eine Frage.
und zwar ich bin jetzt 19,
habe seit dem 20. August 2000 den Autoführerschein B.
Zwei Jahre zuvor um dieselbe Zeit machte ich den 1b (Motorradführerschein 125er).
Damals betrug die Probezeit ja 2 Jahre.
Bin in diesen 2 Jahren nicht auffällig geworden (keine Pkte, Verwarnungsgelde etc.)
wie sieht das jetzt aus mit meiner Probezeit fürs Auto. Hab ich eigentlich im Moment noch Probezeit also bis zu meinem 20. oder hab ich fürs Auto momentan keine?
Thx für postings
Gruß Martin
By Elch19 (62.224.208.102) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 22:53: |
nachtrag: nicht seit 20. August 2000 sondern 1999
By Führerschein-Neuling (62.224.99.6) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 17:13: |
Deine Probezeit ist abgelofen, weil deine Probezeit mit dem Erwerb der 1b begonnen hat. Die Probezeit wäre noch nicht abgelofen, wenn du Führerschein-Klasse M,L oder T gehabt hättest.
By Martin19 (62.155.155.1) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 21:24: |
ist ja cool.. also wird das angerechnet.
wie siehts momentan aus wenn man mit 16 125er macht? genauso?
Danke!
Gruß,
Martin
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