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Zu früh losgefahren?? Es hat nur einmal geblitzt - was droht mit ??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Zu früh losgefahren?? Es hat nur einmal geblitzt - was droht mit ??
By David (141.39.198.24) on Samstag, den 13. Januar, 2001 - 16:30:

Mir ist gestern Nacht etwas ganz änliches passiert. An roter Ampel angehalten; Habe mir eigenbildet das die Ampel auf grün schaltete vielleicht war sie noch gelb...) Jedenfalls sind alle anderen Fahrzeuge höchstens 2 Sekunden nach mir ebenfalls losgefahren! Es hat meiner Meinung nach aus dem Starenkasten nur 1x gebblitzt und ich habe sofort angehalten, war aber mit der Fahrzeugschnauze im Kreuzungsbereich!
Was hab ich nun zu erwarten? Doch nicht etwa 1 Monat Fahrverbot??
Als die Ampel auf grün geschalten hat war ich jedenfalls noch nicht im Kreuzungebereich sondern auf dem Fussgängerüberweg, wo die Ampel schon rot war!

By Führerschein-Neuling (193.159.127.44) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 11:51:

Da es einmal geblitzt hat, bekommst du im schlimmsten Falle 20 DM aufgebrummt, wegen Mißachtung der Haltelinie. Mehr aber auch nicht.

By alfred (62.158.24.72) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 22:05:

Das ist mir auch schon passiert.

Solange du nicht bei rot ÜBER die Kreuzung gefahren bist passiert überhaupt nichts.

Vergiss es.

By David (141.39.198.24) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 00:49:

naja also ich stand schon recht weit drin...aber da wars dann schon längst grün! Ich hab ja sofort gebremst!

By David (141.39.198.24) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 22:15:

hmm...bis jetzt noch nichts gekommen! Vielleicht hab ich Glück! Hab mal gehört, 2 drittel der Bilder sind eh unbrauchbar...stimmt das?

By michael (62.227.12.145) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 09:32:

@David:

Bei Rotlichtüberwachungsanlagen werden in aller Regel 2 Fotos geschossen, um definitiv sagen zu können, ob der Betroffene tatsächlich in den sogenannten "geschützten Kreuzungsbereich" eingefahren ist.
Daß es bei dir nur 1x geblitzt hat, liegt möglicherweise daran, daß sich weiter in der Kreuzung eine weitere Induktionsschleife befindet, nach deren Überfahren das zweite Foto ausgelöst wird.
Wie oben schon geschrieben, dürften dann allenfalls 20 DM Verwarnungsgeld fällig werden.

Eine pauschale Aussage, wieviele Bilder als Beweismittel unbrauchbar sind, läßt sich so nicht machen. Man rechnet in der Praxis mit ca. 20%.


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