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Warnen vor Kontrollen strafbar?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Warnen vor Kontrollen strafbar?
By alpak (217.5.82.49) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 17:34:

Die Frage kann ich mir ja prinzipiell selbst beantworten, aber mir ist gerade eben folgendes passiert:

Ich erhalte eine SMS "Die Säcke stehen schon wieder vor meiner Haustür (...)", ich sofort zu meinem Kumpel gefahren (jaja, ich hab noch Ferien :)) und mir die Anlage mit ihm zusammen angeschaut.
Eine eso80, Messung am Ortseingang Kriftel (MTS)in beide Richtungen, an einem leichten Gefälle, Limit 40 (hundert Meter weiter beginnt Landstraße, dazwischen keine Häuser mehr), Anlage und Auto wirklich sehr gut versteckt, Photos folgen.

Also bin ich meinem neuen Hobby nachgegangen, habe den Leuten freundlich zugewunken und den Photoapparat gezückt. Erst ein paar mal die Falle, dann das Meßfahrzeug (Ordnungsamt). Plötzlich geht die Tür auf und ein arroganter Pfiff soll mich zusammen mit einer winkenden Handbewegung zum Auto holen.

Ich denke mir "Wieso sollte wegen wildfremden Menschen, die mir arrogant zuwinken, die Straßenseite wechseln?! Nix Uniform, nix Autorität." Ich bin stehengeblieben und weiter meine ganzen Bekannten in den Autos gegrüßt.

Nach ein paar Minuten ist den wohl langweilig geworden, hatten ja auch nix mehr zu tun. Also steigt der eine Typ Rollkragenpulli aus und meint "Was machen sie mit den Bildern?" - "Private Zwecke. Keine Sorge, falls ich sie veröffentliche, wird ihr Gesicht unkenntlich gemacht".
Dann wird er sauer: "Das NUMMERNSCHILD darf auch auf keinen Fall drauf'!" Ich hatte da noch keine Lust auf Streit und meinte nur "Jaja...".

Zehn Minuten später, ich hatte mittlerweile viele Freunde gewonnen, kam er wieder. "Sie wissen daß ich sie anzeigen kann, wenn sie die Leute weiter warnen?"
Dazu ist zusagen, daß ich für ihn im toten Winkel stand, und er es sich halt "gedacht" hat, aber mich nicht länger beobachten konnte.
Dann hat eine ewige Diskussion begonnen, die folgende Aussagen seinerseits beinhaltet:

1: Das Grüßen von Autofahrern mit Winken sei erlaubt, nicht aber das Grüßen durch auf- und ab Bewegungen der Hand.
2: Das Warnen per Lichthupe sei innerorts grundsätzlich verboten, auch bei spielenden Kindern, Unfällen etc.
3: Bei Verstößen dagegen könne er mich wegen Behinderung der Polizeiarbeit nach der einmaligen Aufforderung, die Gegend zu verlassen, anzeigen, dies stelle eine Straftat dar.
4: Von einem Verwarungsgeld 10,-DM wegen Warnens, wie es mal hier im Forum angesprochen wurde, sei ihm nichts bekannt.
5: Wer die Fahreridentifizierung durch Maskierung verhindert, mache sich strafbar.


Ich habe ihm gesagt, daß hier das Vermummungsverbot nicht ziehe, daß man die Skimaske doch wegen der Kälte aufgezogen hat usw. Dann wußte er nie weiter und wechselte das Thema. Aber er hielt daran fest, daß er mich wegen dem Winken anzeigen könnte und auch per polizeilicher Gewalt wegschaffen lassen würde.

Um eins klarzustellen: Der Kerl war echt nett, hat gelacht und war nicht wirklich sauer auf mich. Ich kam wohl schon zu spät... :)

Gut, es war gar nichts so schlecht, so lange mit dem zu quatschen. Wir standen am Straßenrand und alle haben gebremst, auch ohne Winken.

Aber was sagt ihr zu diesen Behauptungen? Wie könnte man so einem Beamten argumentativ juristisch noch einheizen, da er offensichtlich auf die Unwissenheit der breiten Masse setzt und diese somit schocken will.

So, das war's jetzt. Sorry für den teuren Speicherplatz :)

By farendil (217.0.227.30) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 18:39:

1: am straßenrand ist als fußgänger alles erlaubt, solange du den verkehr nicht behinderst oder gefährdest.
du darfst also mit den händen rumfuchtel soviel du willst.
2: die lichthupe zum anzeigen der überholabsicht ist i.g.o. verboten.
zum warnen ist sie meines wissens nach überall erlaubt.
3:er kann dich, nachdem er sich dir gegenüber als polizist ausgewiesen hat, von dir u.u. verlangen, daß du die örtlichkeit verläßt.
da es in diesem fall aber keinen grund dafür gibt, dürfte diese weisung rechtswidrig sein.
ob allerdings die rechtwidrigkeit der weisung zu einer nichtigkeit derselben führt, weiß ich nicht (glaube ich eher nicht)
auf jeden fall wäre er (also sein dienstherr, der staat) dir gegenüber schadensersatzpflichtig, soweit du einen schaden geltend machen kannst.

4: das verwarngeld ist nicht wegen dem warnen, sondern "wegen mißbräuchlicher benutzung der lichthupe"
dafür ist der regelsatz 10,-

5:schwachfug!
es sei denn, du nimmst an einer auto-demonstration teil :-)

By Seb. (164.138.86.29) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 20:33:

Ich erinnere mich düster, in diesem Forum die Frage, ob das Warnen vor Radarfallen verboten ist, schon einmal erschöpfend breitgetreten zu haben.
Hier nur noch einmal kurz das Ergebnis.
1. Wie mein Vorredner schon sagte, kann man als Fußgänger winken und herumfuchteln, solange man will (und niemanden behindert, gefährdet usw.).
2. Warnt man vor Radarfallen, stellt man allerdings eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit i. S. der polizeirechtlichen Generalklausel des jeweils anwendbarer Polizei- oder Ordnungsgesetzes dar und kann mit den entsprechenden notwendigen und verhältnismäßigen Maßnahmen belegt werden, z. B. einem schlichten Platzverweis. Dem muß man dann in der Tat Folge leisten.

An Farendil: Du liegst ganz richtig, Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit (bzw. Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit) eines Verwaltungsaktes sind zwei völlig verschiedene Dinge. Vereinfacht kann man sagen, daß auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt grundsätzlich rechtswirksam ist (und also beachtet werden muß) und nur im großen Ausnahmefall darüber hinaus auch nichtig ist.

By farendil (217.0.227.30) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 00:06:

@seb: soweit ich weiß, darf man doch zumindest als fußgänger warnen.

oder wie ist es zu erklären, daß das, was diese frau macht, nicht verboten ist?

By alpak (217.5.82.6) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 00:21:

@Seb.

Danke, ich weiß auch, daß dieses Thema bereits "erschöpfend breitgetreten" wurde, aber wie du siehst, gibt es immernoch deutlichen Diskussionsbedarf und Fragezeichen. Bis diese geklärt sind, erlaube ich mir weiterhin, dies zu thematisieren.
Ansonsten aber danke für Dein Resumé.

By Seb. (164.138.86.120) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 10:53:

Nein, nein, ich habe mich doch gar nicht beschwert, Alpak. Alle Fragezeichen sollen ausgeräumt werden!

Farendil: Solange keine Polizeibehörde einschreitet, kann auch dieser selbsternannte Straßenverkehrsengel seine Papptafeln hochhalten, solange er will. Aber die von dieser Dame mit ihren "Rechtsgrundlagen" impliziert geäußerte Auffassung, ihrem Treiben sei nicht beizukommen, treibt Freunden des Besonderen Verwaltungsrechts Tränen der Rührung in die Augen: Problemlos kann mit einem Platzverweis oder sonstigen Maßnahmen dem jeweiligen Treiben ein Ende bereitet werden - und daran muß sie sich dann halten. Aber, wie gesagt, dies gilt erst, wenn eine solche Maßnahme auch ergangen ist. Übrigens: Das verschämte "Ich bin für" auf den Schildern ist für die Beurteilung dieser Handlung so bedeutungslos, wie wenn in Peking ein Fahrrad umfällt...

By garfield (129.143.4.36) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 16:04:

Auf der Seite der netten Dame steht doch fast alles, was man für so eine Diskussion mit dem Blitzpersonal braucht: einfach diese Seite ausdrucken (schwarze Schrift ankreuzen und Hintergrund nicht drucken), das Blatt in eine Klarsichthülle, daß es nicht beschädigt wird und ins Auto legen. Falls ein Blitzheini einen Aufstand macht, hält man es ihm unter die Nase. Wenn er dann nicht von der Polizei ist und damit einen Platzverweis aussprechen kann, kann er die Radarfalle einpacken.

By alpak (217.80.73.160) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 18:30:

@seb. Sorry auch, war nicht aggresiv gemeint! Konzentrieren wir uns lieber aufs Elche schlachten :)

@garfield Hab ich gemacht, ausgedruckt und gleich ins Handschuhfach gelegt. Gehe bald wieder auf Jagd und probiers dann gleich mal aus...

By garfield (129.143.4.36) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 18:35:

Elche braucht man nicht zu schlachten. Man gibt ihnen einfach kein Futter, dann betteln sie noch eine Weile und suchen sich danach eine neue Futterstelle. Also einfach röhren lassen.

By Seb. (164.138.225.251) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 19:13:

Garfield:
Mit "Polizei" meine ich nicht nur den Polizeivollzugsdienst (Trachtengruppe usw.), sondern genauso die Polizeibehörden, also Stadtverwaltung, LRA etc. Die können ebenso gut Platzverweise usw. aussprechen.

By farendil (217.0.227.47) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 20:16:

@seb: son´ blitzfuzzi ohne uniform der auf 630,- basis arbeitet darf mir einen platzverweis aussprechen??

By Seb. (164.138.225.91) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 21:47:

Kann man so pauschal nicht sagen. Man muß unterscheiden zwischen Innen- und Außenrecht: Im Verhältnis zum Bürger ist z. B. die Gemeinde die Ortspolizeibehörde (z. B. § 62 IV S. 1 PolG B.-W.) und kann daher Platzverweise u. v. m. aussprechen. Ob auch der einzelne "Blitzfuzzi" das darf, hängt ganz von seiner Stellung und den sich daraus ergebenden Befugnissen - eben im Innenrecht - ab. Wenn z. B. der Bürgermeister selbst im Radarwagen sitzt, geht das ohne Probleme. Bei gemeindlichen Vollzugsbediensteten kommt es darauf an, ob ihnen eine entsprechende Befugnis erteilt wurde (z. B. § 31 II DVO PolG B.-W.).

Andere Frage: Gibt es wirklich Blitzfuzzis in geringfügiger Beschäftigung? Ich meine, da die ja einer besonderen technischen Ausbildung bedürfen, wäre das doch ein ziemlich hoher Aufwand...

By farendil (217.0.227.47) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 00:14:

@seb: soweit ich weiss, hatten wir das thema mal, und da wurde erwähnt, dass es beschäftigte auf 630,- basis gäbe.

woran erkenne ich nun, wer mir gegenüber weisungsberechtigt ist - klar nen dienstausweis muß er mir zeigen, aber das ist doch kein aureichendes indiz, oder?
oder trägt er eine in klarsich eingeschweiste weisungbefugnis mit sich herum :-)))

By Seb. (164.138.225.195) on Samstag, den 20. Januar, 2001 - 01:48:

Tut mir leid, ich habe mich etwas unklar ausgedrückt, war wohl selbst ein bißchen verwirrt... ;-)
Also: Zuständig für Maßnahmen der Gefahrenabwehr ist - dem Bürger gegenüber - die Polizeibehörde als Ganzes. Wenn gegen Dich eine entsprechende Verfügung ergeht, dann kommt es nur darauf an, daß erkennbar ist, daß sie von der jeweiligen Behörde kommt. Ob derjenige, der innerhalb der Behörde die Sache bearbeitet hat, auch dazu befugt ist, betrifft zwar dessen Beziehung zu seinem Dienstherrn oder Arbeitgeber (eben das "Innenrecht"), aber die Rechtswirksamkeit des Verwaltungsaktes nach außen grundsätzlich nicht. Klar?

By A.R. (193.158.141.119) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 17:53:

Hallo Ihr, habe heute auch diesen Volkssport betrieben! Bei der ersten Stelle hat er abgebaut, als er über eine Stunde nix blitzte! Auto umgestellt, wir hinterher! Dann auch wieder gewarnt(Mit Pappschild "RADAR" und "RADARKONTROLLE"). Dann haben Bürger! die Polizei
informiert, und diese kam dann auch. Inpol und Personalien aufgenommen und Platzverweis erteilt.
Der Blitzer war vom Landratsamt.Und aber der eine
Beamte meinte, das da im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Eingriff in den Straßenverkehr kommt. Der andere meinte, das unser Gespräch schon
klärend war und er "die Schuhe anlassen wöllte".
Was erwartet uns im schlimmsten Fall? Kommen die damit überhaupt durch? Danke für alle Hilfen und Antworten!

By Okami (217.0.82.100) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 20:03:

Da sieht man mal wieder, was es doch für nette Leute gibt die Leute verpfeiffen die Ihnen eigentlich nur helfen wollen. Es ist sowieso schon armseelig wenn man schaut wie selten man vor einer Radarfalle durch aufblinken gewarnt wird ... und wenn man andere anblinkt, dann kapierts über die Hälfte eh nicht ...

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 20:28:

Eine Anzeige kann der Bulle vergessen. Wenn was kommen sollte, druckst Du dieses Urteil aus und hältst es dem Beamten unter die Nase.

By H. (217.2.78.13) on Sonntag, den 21. Januar, 2001 - 23:30:

@Okami : Ich warne auch nicht mehr jeden, entweder regen sich die anderen fürchterlich auf, weil sie meinen, ich wollte sie mit der Lichthupe absichtlich blenden, oder sowas; oder sie checken es einfach nicht!

Neulich bin ich an einem Radarwagen vorbeigefahren und habe dann auch gleich angefangen, Lichtzeichen zu geben. Leider bin ich dann an so eine ältere Hausfrau geraten, die auf mein Warnen hin wild herumfuchtelte und mir einen Vogel zeigte.
Aber noch bevor ich mich über deren Doofheit ärgern konnte, schaue ich in den Rückspiegel und...BLITZ! Aaah...die hatte es wirklich verdient! :)

Aber manchmal warnt man auch die Richtigen : kleines Kaff an der B318, Radarwagen ca. 90m(!) nach dem Ortseingang. Ich fahre ortsauswärts, kommt mir ein aufgemotzter Opel Vectra mit mindestens 120 km/h entgegen. Den habe ich erfolgreich gewarnt und ihm wahrscheinlich den Lappen gerettet...man sieht, manchmal lohnt es sich doch.

By Okami (62.158.149.92) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 00:25:

Ja, ich finds immer schön wenn die Leute es auch kapieren und sich gleich noch bedanken, sowas find ich in Ordnung, da macht der Tag gleich viel mehr Spass ...

By alpak (217.5.82.4) on Montag, den 22. Januar, 2001 - 15:10:

@A.R.

Laß Dich nicht einschüchtern! So'n Platzverweis ist zwar ärgerlich, dann muß man halt abziehen. Aber desweiteren sind das alles nur leere Drohungen!

Die letzte Erfahrung, die ich damit vorgestern in Frankfurt gemacht hatte: Kaum stand ich fünf Minuten mit Schild da, kamen lauter "Fans" und haben mir geholfen!! Die haben alle angefangen zu lästern und haben auf die Cops geschimpft. Das war mal richtig erhohlsam! Ich habe natürlich diese Seite empfohlen und ihnen geraten, solche Warnaktionen immer durchzuziehen, wenn Sie grad mal etwas Zeit haben.

Es gibt also doch noch anständige Mitbürger, die sich nicht alles gefallen lassen. Leider ist das wohl wirklich die Ausnahme!

By okami (62.226.173.87) on Dienstag, den 23. Januar, 2001 - 19:52:

wie definiert sich so ein platzverweis eigentlich? wenn der sagt ich muss gehen, dann geh ich halt - udn zwar genau 100 m die strasse entlang und stell mich da erneut hin? oder müssen es 200m sein? die ganze strasse? vor allem: wenn ich auf einem privaten gründsück stehe, dann geht es die doch auch nichts an? und wenn sie "umziehen", darf ich mich dann wieder hinstellen?

By berlinsky (195.127.133.146) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 08:55:

Das ist genau die richtige Frage: Was heißt Platzverweis eigentlich, wie lange dauert er und wo hört er auf (räumlich gesehen??)

By Seb. (164.138.225.27) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 12:09:

Kommt ganz darauf an, was drinsteht! Eine einheitliche Definition in bezug auf den Inhalt gibt es nicht. Die Polizeibehörde darf/muß das tun, was geeignet, erforderlich und verhältnismäßig zur Gefahrenabwehr ist, hier also den Verweis gerade soweit ausdehnen, daß Du der Radarkontrolle nicht mehr in die Quere kommen kannst. Die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken spielen dabei keine Rolle.

By farendil (217.0.227.28) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 16:42:

@seb.: die dürfen dir doch nicht für dein eigenes grundstück (oder einen teil davon) einen platzverweis aussprechen!!

(ich weiß, daß du dich damit besser auskennst, aber das kann ich nun wirklich nicht glauben)

By alpak (217.5.82.24) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 22:59:

Theoretisches Beispiel:

Vor meiner Haustür steht die Lcihtschranken-Konstruktion. Ich mache die Gartentür auf (also zur Straße hin) und falle aus Versehen über das Ding.
Wild fluchend, wer denn diesen Sperrmüll so schlecht abgesichert, Fußgängergefährdend vor meine Tür gestellt hat, drohe ich mit Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, bevor der Ordnungsämtler seinen Arsch aus dem Kombi gequält hat.
Schließlich ist der Hauseigentümer (bzw. sein Sohnemann *g*) doch auch für die Eisfreiheit im Winter verantwortlich, und muß auch Kehren und so!

Er schickt mich dann weg, ich gebe mich versöhnlich. Aber dafür bleibe ich im Vorgarten stehen und winke allen Autofahrern zu.

Da kann der mir doch keinen Platzverweis erteilen, oder?! (Mal ganz abgesehen von dem "Unfall" davor) Und wenn ich's vom Küchenfesnter oder Balkon aus mache?!

By Seb. (164.138.148.41) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 23:03:

Farendil: Mit Deiner Fähigkeit, Fragen zu stellen, hättest Du glatt Jurist werden sollen...

Also, ich konkretisiere meine Aussage folgendermaßen:
Die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken spielen GRUNDSÄTZLICH keine Rolle. Natürlich fließen sie aber, wie alle anderen Umstände auch, in die Bestimmung von Geeignetheit/Erforderlichkeit/Verhältnismäßigkeit mit ein. Solltest Du tatsächlich von Deinem eigenen Grundstück aus vor einer Radarfalle warnen, dann dürfte ein Platzverweis von Deinem Grundstück in der Regel nicht das mildeste gleich erfolgversprechende Mittel und somit nicht mehr erforderlich sein. Man würde dann halt keinen Platzverweis aussprechen, sondern Dir schlicht auferlegen, Deine Warntätigkeit zu unterlassen. Ein Platzverweis vom eigenen Grundstück kommt wohl nur in Extremfällen in Betracht (z. B.: um Rettungsarbeiten nach einem Unglück zu ermöglichen).

By Seb. (164.138.148.41) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 23:06:

Alpak, Deine Frage dürfte damit wohl auch beantwortet sein.

By farendil (217.0.227.28) on Mittwoch, den 24. Januar, 2001 - 23:12:

@seb: sorry, dass ich immer dich so nerve!

aber die könnten mit tatsächlich vorschreiben, was ich auf meinem grundstück zu tun und zu lassen habe?????

ich fass es nicht!


mir fielen jetzt noch -zig konstruktionen ein, die ich zur diskussion stellen könnte aber ich lass das mal, um deine geduld nicht überzustrapazieren...

By Seb. (164.138.148.237) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 12:48:

Farendil: Das macht mir gar nichts!


Quote:

aber die könnten mit tatsächlich vorschreiben, was ich auf meinem grundstück zu tun
und zu lassen habe?????



Natürlich. Sonst könntest Du ja mit demselben Argument auf Deinem Grundstück z. B. eine Kampfhundezucht, eine Giftmülldeponie, ein Atombombenversuchsgelände oder was auch immer betreiben...


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