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Geblitz,es kam ein Zeugefragebogen, was nun,wie kann ichs rauszögern??????

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitz,es kam ein Zeugefragebogen, was nun,wie kann ichs rauszögern??????
By John (62.104.212.91) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 15:24:

Wurde am 6.11.2000 mit 22 km/h (innerorts) über der Höchstgeschwindigkeit geblitzt,habe überhaupt nicht gemerkt,daß ich geblitzt worden bin.Saß in einem dienstwagen,heute kam ein Schreiben von der Bußgeldstelle ,an meine Arbeitsstelle gerichtet,mit einem Bild und einem Zeugen-Fragebogen,wer zur Tatzeit das Auto gefahren ist.Mein Chef hat mir den Bogen mitgegeben und meinte ,ich sollte mich selbst darum kümmern, er hätte für so was keine Zeit! Was soll ich jetzt tun,soll ich einfach so tin als hätte ich den Bogen nie erhalten? Die schicken doch sicher gleich nochmal nen Brief oder es kommt die Polizei auf die Arbeitsstelle.Es ist ja bald verjährt,die 3 Monats Frist ist ja am 6.2.2001 abgelaufen. Wie kann ich die noch hinhalten?Hab noch zwei Jahre Probezeit und schon eine Nachschulung hinter mir!!!! Helft mir,bitte!!!!

By Olli (193.196.182.73) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 16:02:

Das ist doch das Beste was dir passieren kann. Du bist nicht Halter und somit auch nicht für solche Schreiben zuständig geschweige denn dazu verpflichtet.

Laß das Ding einfach verschwinden. Dir kann man dafür nichts.
Die Behörden werden dann einen Streifenwagen vorbeischicken zur Fahreridentifizierung.
Wäre gut, wenn du dann nicht anwesend bist in der Firma, bzw. sie nicht zu dir vordringen dürfen.

Informiere die Kollegen, daß sie der Polizei sagen sollen sie kennen den Fahrer nicht wenn man ihnen das Foto zeigt.
Dann wird das Verfahren eingestellt.

Da du nicht Halter des KFZ bist, sieht es sehr gut aus.

By John (62.104.212.70) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 16:21:

Das hört sich gut an,bloß sobald die vorbeikommen,und meinem Chef das Foto präsentieren,wird er mich auf jeden Fall identifizieren,wie lange brauchen die denn genau,bis die merken,daß der Schrieb nicht zurückkommt und die nen Streifenwagen drauf ansetzen? Wie sieht das aus,die müssen mir doch spätestens nach 3 Monaten nachdem geblitzt wurde ,einen Brief an meine eigene Anschrift zustellen,oder nicht?

By farendil (217.0.227.30) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 18:45:

@john: am besten du schickst das teil im namen der firma zurück und bittest (am besten in einem beigelegten schreiben mit firmen briefkopf) um ein foto um den fahrer identifizieren zu können.

(am besten du läßt das die sekretärin machen und bedankst dich artig mir einer praliniere *g*)

so denken die, daß ihr den fahrer angeben wollt und gewinnt zeit!

By John (62.104.212.81) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 22:02:

Das Foto haben die schon mitgeschickt,bin ziemlich gut zu erkennen.Außerdem will ich ja auch keinen Ärger mit meiner Firma kriegen,wenn ich dann was in ihrem Namen wegschicke.Am besten werd ich wohl gar nichts tun,und einfach warten was passiert,oder?
Hab übrigends gehört,das nicht mehr diese 3
Monats Frist gilt,sonder es jetzt 6 Monate wären,bis die Sache verjährt ist,stimmt das?

By Greatblackbird (212.144.244.2) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 23:04:

Nein, nicht ganz. 6 Monate gelten erst, wenn ein Bußgeldbescheid gegen den tatsächlichen Fahrer erlassen wurde.

By John (62.104.212.85) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 17:57:

Mir ist da noch was eingefallen: Wenn ich jetzt auf diesem Zeugenfragebogen das Feld:"Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch" ankreuze,dann müssen die doch das Verfahren einstellen,oder schicken die dann einen Polizeibeamten zu meiner Arbeitsstelle,der sich dann das Fahrtenbuch geben läßt? Wie lange,denkt ihr,brauchen die in der Regel so,nach eventuellem abschicken dieses Zeugenfragebogen (im Namen meiner Firma) bis sie reagieren?
Tut mir Leid,wenn das gleich so viele Fragen sind,aber bin echt nervös,da ich in der Probezeit bin und auch schon eine Nachschulung hatte.

By farendil (217.80.147.24) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 18:29:

@john, in dem fall wo du das ankreuzt, vergleichen sie dein beim meldeamt hinterlegtes passbild mit dem blitzfoto - und schon bist du geliefert!

du kannst machen, was du willst - eine chance hast du nur, wenn irgendjemand in der firma mitspielt und somit die ganze sache über die 3 monats-grenze rausgezögert wird.

gibt es nicht irgendeine sekretärin, die dir helfen kann?

wie ist das eigentlich?
das auto, mit dem du geblitzt wurdest, wer benutzt das alles?
gibt es ein fahrtenbuch?

By John (62.104.212.72) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 19:47:

Ne in der Firma hilft mir da sicher auch keiner.Ja,so ein Fahrtenbuch gibt es,ich bin auch zu dem Zeitpunkt eingetragen als es geblitzt hat.
Außer mir fahren noch ca. 3 Leute mit der Karre rum.Es hat ja am 6.11 geblitzt,ist es wirklich genau am 6.02. verjährt,oder kommt da noch irgendwas zu??

By farendil (217.80.147.24) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 19:54:

@john: wieso hilft dir keiner, bist du dort so unbeliebt :-)

gut, wenn nicht so, dann ist deine einzige chance:
einer der kollegen, die sonst noch so mit dem auto rumfahren geben den verstoß auf dem a-bogen zu.
(derjenige hat halt nicht ins fahrtenbuch geschaut und gedacht, dass er an dem tag gefahren ist)
dieses zugeben hat rechtlich KEINERLEI bindung.
sollte der betreffende kollege vor dem 6.2. einen bußgeldbescheid erhalten, so legt er ohne angabe von gründen einspruch gegen diesen ein.


NACH dem 6.2. schreibt er dann, dass er sich vertan hat, und an dem tag doch nicht gefahren ist.

ist die einzige chance, aber sie funktioniert! wenn ihr alles so macht, gibt es kein risiko - nur du mußt dir überlegen, wie du dich für diese "gefälligkeit" bedankst!

By Alberto (62.158.215.152) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 15:04:

Bravo, farendil, genau so muß es gehen. Kann doch nicht so schwer sein, denn dieser Kollege braucht so eine Hilfe ja vielleicht auch einma, oder?

By John (62.104.212.68) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 15:36:

Daß Problem ist einfach,daß ich drei Kollegen habe,die zwei Leute die in Frage kämen,würden es wahrscheinlich eh nicht machen,da sie selbst noch in der Probezeit sind und ihren Schein brauchen. Auch wenns ja scheinbar so einfach ist.Tatsache bleibt,daß es Ihnen einfach zu riskant ist in der Probezeit. (Kann ich verstehen).Und der andere Kollege ist ein solcher Stinkstiefel,daß es keinen Sinn hätte Ihn überhaupt noch zu fragen.
Will jetzt eigentlich auf diesem Zeugenfragebogen (der an meine Firma gerichtet ist),ankreuzen daß ich die Aussage verweiger.
Dann werden die hoffentlich denken,daß meine Firma keine Aussage machen will,wer gefahren ist und die ganze Sache fallen lassen.
Wenn jemand von euch einen besseren Vorschlag hat,oder daß für keine so gute Idee hält,immer raus damit.
Schicke daß Teil eh erst am Montag ab.

By garfield (129.143.4.36) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 16:34:

Wer die Aussage verweigert, ist automatisch verdächtig. Schreib doch einfach zurück (sehr freundlich), daß Du das Foto zwar gesehen hast, aber den Fahrer beim besten Willen nicht erkennen kannst. Auch eine Rückfrage bei den Kollegen hat ergeben, daß keiner den Fahrer erkannt hat. Möglicherweise habe einer der Kollegen am fraglichen Tag das Auto gehabt und es an einen Bekannten weiterverliehen. Das ist zwar eine glatte Lüge, aber da Du ja selbst der Täter bist, brauchst Du Dich nicht selbst zu belasten. Dein Vorteil ist nur, daß die Polizei wahrscheinlich immer noch der Meinung ist, der entsprechende Sachbearbeiter sei ein unbeteiligter Zeuge und damit der Wahrheitspflicht unterworfen. Ein Täter darf aber auch dann schon lügen, wenn er noch nicht als Täter identifiziert ist, wie gesagt, er braucht sich nicht selbst zu belasten. Aufgrund so eines schönen Briefs wird die Sache wahrscheinlich als aussichtslos eingestellt. Und Du kannst durchaus den Briefkopf der Firma verwenden, da Du ja offiziell vom Chef ("kümmern Sie sich selbst darum, ich habe dafür keine Zeit") mit der Bearbeitung der Sache beauftragt wurdest. Wie soll denn der Chef wissen, daß er sich damit den Bock zum Gärtner gemacht hat?

By farendil (217.0.227.47) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 17:18:

@john: so wie ich es vorgeschlagen habe, bekommt niemand eine strafe, ob nun probezeit oder nicht.

deine kollegen können nicht bestraft werden, da sie es nicht waren!
versuch wenigstens mal mit denen zu reden...

By John (62.104.212.68) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 17:25:

Alles klar, dank euch ,ihr habt mir echt geholfen,werde erst noch einmal mit den Kollegen reden und sollte es nicht klappen werde ich den Rat von Garfield befolgen.Wenns ausgestanden ist werde ich nochmal posten ,wies dann weitergelaufen ist.

By Alberto (62.224.97.11) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 15:27:

Auch das Schreiben - notfalls - daß man niemand erkennt, könnte noch mit der Ergänzung versehen werden:
"Wir machen auch bei Firmenautos generell keine Aussagen, da es sich - für alle Angestellten - um potentielle Betroffene handeln könnte, die automatisch ein Aussageverweigerungsrecht haben.
Gerne sehen wir uns aber exakte Fotos an, und werden dann, wenn diese eindeutig sind, den verantwortlichen Fahrer benennen."

Das zeigt denen gleich, wie der Hase läuft und das mit dem Foto kann ja schließlich dauern.....

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 21:51:

Lies noch mal genauer: Das Foto wurde gleich mitgeschickt :-(

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 13:29:

@ John

Ich würde an Deiner Stelle die gute alte "Alberto-Methode" benutzen, die Farendil hier beschrieben hat. - Ich sag´s nur, weil ich ähnliches schon einmal erlebt habe...

Alles andere dürfte darauf hinaus laufen, dass in nicht allzu ferner Zeit zwei Beamte in Deiner Firma auftauchen.

Viel Glück!

By Alberto (62.156.36.202) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 12:13:

An diesem Tage bist Du hoffentlich nicht da, und alle Angestellten verweigern einfach - zurecht - die Aussage. Dann können sie niemanden finden, dem sie ein Bild vorlegen können. Selbst, wenn sie es hinlegen, verweigert die Sekretärin einfach, es anzuschauen, oder etwas dazu zu sagen.

By John (62.225.215.219) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:15:

Hi,
also,hab es dann doch anders gemacht,hab den Zeugefragebogen gar nicht beantwortet(doch Muffensausen wegen meiner Firma gekriegt) und auch nicht abgeschickt.War auch alles in Ordnung,hatte bis zu meinem Urlaub der am 05.02.2001 begann nichts mehr gehört.Heute bin ich wieder aus meinem Urlaub zurück gekommen und mußte erfahren das die Polizei am Dienstag,den 06.02.2001 (also genau 3 Monate nachdem ich geblitzt wurde) bei meiner Firma auftauchte,und meine Firma ihnen die Daten von mir gab.Sie meinten Sie würden sich mit mir in Verbindung setzen,aber ich war ja wie gesagt im Urlaub und habe heute am 19.02 erst davon erfahren.Wie sieht die Sache jetzt aus,ist Sie verjährt oder nicht? Bedanke mich für eure Antworten hiermit im Vorraus!!!!!

By Hans (193.159.34.53) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:22:

Also wenn die Tat am 06.11. war, dann verjährt sie doch mit Ablauf des 05.02. und nicht erst am 06.02.
So jedenfalls entnehme ich es den Verjährungsvorschriften. Oder sieht das jemand anders?

By farendil (217.80.147.85) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:46:

was war das für ein fragebogen?

wenn darauf stand: "ihnen wird vorgeworfen...."

dann ist damit die verjährung unterbrochen und beginnt vom datum der ausstellung dieses bogens neu (3 monate)

By John (62.225.213.196) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 18:50:

Nein ,das war ein Zeugefragebogen und der war an meine Firma adressiert.Mein Chef hat mir den nur in die Hand gedrückt und gemeint ,ich sollte mich darum kümmern.was ich aber nicht tat.....

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 22:00:

@John
Ich würde es genauso wie Hans sehen. Die Tat war am 05.02. um 0 Uhr verjährt. Wenn nochwas kommt, kannst Du so argumentieren. Herzlichen Glühwurm!


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