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Nachschulung vergessen anzuordnen! Hilft das bei späteren Vergehen? (Versäumnis der Behörden)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Nachschulung vergessen anzuordnen! Hilft das bei späteren Vergehen? (Versäumnis der Behörden)
By Olli (172.177.40.5) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 02:05:

Zu später Stunde kommen mir immer die besten Ideen! :-) Möchte mal wieder nach eurer Meinung fragen:

Führerscheinerteilung am 2.6.98
Rechtskräftigkeit von 3 Pkt. am 10.10.98

bis heute keine Nachschulung machen müssen, Fall ist aus den Flensburger Akten gelöscht und somit nicht mehr beweisbar. Nachschulung fällt also flach.

Nun bin ich erneut geblitzt worden und zwar am 2.6.00. (Probezeit war gerade abgelaufen, puh).

Einspruch wird am 12.1. verhandelt.
Meine Frage wäre jetzt, inwiefern ich das Gericht auf Versäumnise der Behörden aufmerksman machen kann. Schließlich hätten sie eine Nachschulung abhalten müssen mit mir! da sie das nicht gemacht haben, kann man das doch vielleicht so konstruieren, daß man mir keinen Vorwurf draus machen kann.

Ich hätte ja "therapiert" werden können,wenn die Behörde richtig gehandelt hätte?
Ein weiterer "Blitz" sollte bald zugeschickt werden.... das wäre dann 1 Monat Lappen weg wegen 2x 3 Pkt. innerhalb eines Jahres.

Wie kann ich mir evtl. die vergessene Nachschulung zu Nutzen machen?
Ich kann durch den Bußgeldbescheid belegen,daß eine Nachschulung hätte stattfinden müssen.

By Greatblackbird (212.144.200.31) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 13:41:

Da würde ich gar keinen Wind von machen. Irgendwo hier im Forum steht, daß es bei der Tilgung der Punkte nach den 2 Jahren eine Übergangszeit von 3 Monaten bis zur endgültigen Löschung gibt. Wenn das wirklich so ist, dann stehen Deine alten Punkte noch immer im VZ und wenn Du auf die Nachschuling zu sprechen kommst, dann wirst Du die Nachschulung wohl auch antreten müssen.

By Olli (62.225.194.177) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 14:09:

Nunja, die Punkte sind am 10.10.00 abgelaufen. 3 Monate draus, dann sind wir bei 10.1.01. Und da ich noch nicht einmal einen A Bogen bekommen habe kann in der Hinsicht wohl nichts passieren....
Und selbst wenn.... lieber Nachschulung als Führerscheinverlust....

Andere meinungen ?

By anonymous (149.225.41.253) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 17:07:

Sei froh, daß Du nicht zur Nachschulung mußt...

By Olli (172.177.24.64) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 17:12:

Warum könnt ihr nicht einmal auf´s Thema eingehen, anstatt immer irgendwelche besserwisserischen Ratschläge zu geben ?

Im Zweifelsfall gehe ich lieber zur Nachschulung als einen Monat den Lappen abzugeben. Am Geld soll´s nicht liegen.
Die Frage ist aber eine ganz Andere.
Bitte nur ernstgemeinte Antworten.

By testman (62.158.4.220) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 21:39:

Um auf Deine Frage einzugehen, ich würde es an Deiner Stelle nicht erwähnen. Auf der einen Seite zeigts Du damit, dass Du schon öfters schneller warst. Außerdem sagen die dann so nachdem Motto "Jetzt erst Recht!"... Eine haarige Sache, im Zweifelsfall lass die Finger davon.

By Olli (172.177.1.114) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 00:19:

Eine andere Idee was man da machen kann?

Es gibt doch die Möglichkeit bei doppelter Geldbuße das Fahrverbot zu umgehen.
Muß man sich mit solch einem Antrag an die Bußgeldstelle wenden oder geht das erst vor Gericht ?
Ich kann triftige Gründe vorlegen, daß der Fs von Nöten ist. Ich werde ansonsten gekündigt, das sollte reichen.

By tom (193.158.13.125) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 15:54:

ich würde mir jemanden suchen, der dir ein wenig ähnlich sieht und ihm z.B. 300 Dm geben. Wenn das Foto dann kommt (und du nicht 100%sauber getroffen bist), dann kannst du ihn als Fahrer angeben (wenn er für 300 DM darauf eingegangen ist, alle Menschen sind käuflich, oder fast alle, ach ja und er sollte noch keine Punkte dieses Jahr haben). Er bekommt dann die Geldbuße (die du übernehmen solltest) und die Punkte und du bist fein raus und behälst deinen Job (...und fährst in Zukunft vorsichtiger, also so,dass du auf Blitzer mehr achtest)
Ach ja, es könnte sein, dass dies nicht ganz legal ist...

gruß
Tom


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