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Lärmschutz 80 kmh von 22h-6h auf BAB 661, 65kmh zuviel :-(

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Lärmschutz 80 kmh von 22h-6h auf BAB 661, 65kmh zuviel :-(
By Thorsten (193.159.13.70) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 22:39:

Ich wurde vor kurzem auf der BAB 661 zwischen Dreieich und Langen geblitzt. Dabei handelt es sich um ein zeitliches (22h-6h) aus Lärmschutzgründen begrenztes Tempolimit von 80 kmh. Ansonsten ist in der übrigen Zeit der Strecke keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Da ich sonst nur tagsüber diese Strecke fahre, war mir das Tempolimit nicht direkt bewußt. (Ich weiß, daß muß sich jetzt nach Ausrede anhören...)
Wie auch immer wurde ich mit 65 kmh zuviel auf dem Tacho geblitzt. Hat hier jemand Erfahrung, ob das Gesetz oder schlimmsten Fall ein Gericht zwischen Tempolimits aus Sicherheitsgründen und Tempolimits aus Lärmschutzgründen unterscheidet? Oder muß man auch in diesem Fall für 2 Monate auf den Führerschein verzichten ??

By farendil (217.0.227.6) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 00:42:

@thorsten: der zusatz lärmschutz hat keinerlei rechtliche bindung - er dient nur dazu, den verkehrsteilnehmer den grund des tempolimits plausibel zu machen.

ob das tempolimit in deinem fall irgendeine auswirkung ind die gewünschte richtung hat, ist unerheblich.
(z.b. ozonalarm ->tempolimit -> kfz mit elektroantieb muß sich auch daran halten)

einen unterschied bei der strafzumessung, warum das tempolimit da stand, gibt es nicht!


zu der strafe: der bußgeldrechner sagt mir bei +45 außerorts : 550,- (+36,-), 4punkte, 2 monate fahrverbot.
in deinem fall mußt du allerdings bedenken, daß noch eine meßgerätetoleranz von 3% abgezogen wird.
dies wären 4,35 -> also 5 km/h.
außerdem mußt du bedenken, daß dein tacho eine gewisse voreilung hat.
wenn du bis +60 bleibst (und dies ist bei abgelesenen 145 ganz sicher der fall, so sind es 300,- 4punkte ein monat fahrverbot.

um gänzlich um das fahrverbot herumzukommen, dürftest du nicht schneller als +40 gewesen sein.

dies ist auch bei einer recht großen tachoabweichung relativ unwarscheinlich.

wenn du noch irgendeine andere chance nutzen willst, dann empfehle ich dir einfach mal das forum nach dem stichpunkt verjährung genau zu durchsuchen.

By Olli (172.177.25.78) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 01:32:

Wenn du zum Thema Verjährung dann geguckt hast und Hilfe brauchst, dann findest du unter Cyberprofi1980@aol.com jemanden, der das mit dir durchziehen würde. Du hilfst ihm und er hilft dir.

By wedernoch (134.102.89.132) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 11:56:

Tja, warum sollte die Buße auch geringer ausfallen, wenn das Tempolimit mit "Lärmschutz" begründet wird - und deshalb auch auf die Nachtstunden begrenzt wird? Wer die Geräuschemmissionen eines mit 80 kmh dahinrollenden Autos mit denen bei Tempo 145 vergleicht, sieht bzw. hört sofort das Ausmaß der Belästigung. Lärmschutz-Limits werden nach meiner Beobachtung nur dann erlassen, wenn wirklich in geringer Entfernung Menschen (und nicht wenige) leben, von denen viele nachts schlafen wollen. Also - Verfehlung eingestehen, Buße schlucken und es nie wieder tun!

By farendil (217.80.147.73) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 14:55:

@wedernoch: wenn ich mit 80 im 2. "dahinrolle", dann glaube ich schon, daß ich ein klein wenig mehr lärm verursache, als bei 160 im 5.!

was ich damit sagen will, ist folgendes: wenn an solchen stellen einfach ein schild stehen würde, auf dem einfach nur lärmschutz steht, dann brächte diese sicher mehr (da ich davon ausgehe, daß sich die überwiegende mehrheit vernünftig verhält) als eine starre begenzung auf eine km/h zahl.

die lärmemission eines autos oder gar eines motorrades ist von vielen faktoren abhängig. einer, der garantiert nicht zu den wesentlichen zählt, ist die geschwindigkeit.

By H. (217.2.79.47) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 15:04:

Fahr mal auf der A8 von München -> Salzburg; kurz nach dem Stadtrand ist da von 22-6h auf 80km/h begrenzt, obwohl im weiten Umkreis außer riesigen Rapsfeldern überhaupt nichts zu sehen ist.
Außer vielleicht ein paar doofen Igeln stört man da überhaupt keinen...

Aber dafür stehen die Herren in Grün da öfters mal zu nächtlicher Stunde mit ihrem VW-Bus; und hinter dem Bus steht ein Multanova 6F...aber immerhin wird bei den Nachtmessungen erst ab ca. +30km/h geblitzt, d.h. 100km/h fahren kann man garantiert immer, ohne das etwas passiert.

By wedernoch (134.102.89.132) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 15:13:

Zitat farendil: "@wedernoch: wenn ich mit 80 im 2. "dahinrolle", dann glaube ich schon, daß ich ein klein wenig mehr lärm verursache, als bei 160 im 5.! "

Antwort: Kaum war meine Antwort weg, da fiel mir diese mögliche Gegenantwort ein, und prompt kam sie! Ich hatte in meiner Naivität vorausgesetzt, dass niemand, und schon gar nicht bei so einem Limit, mit 80 im 2. Gang "dahinrollt." Ich würde eher meinen, dass so gut wie alle Autos eine Reisegeschwindigkeit von 80 ohne Beschleunigungsversuche im höchsten Gang ihrer jeweiligen Getriebe, also bei möglichst niedriger Tourenzahl, schaffen müssten. Und dann würde gelten, dass man eine Menge zur Lärmvermeidung getan hätte. Je nach Auto einige ganze Menge weniger an Umdrehungen, weniger Reifenrollgeräusche, weniger Windgeräusche...

Zitat farendil: "...dann brächte diese sicher mehr (da ich davon ausgehe, daß sich die überwiegende mehrheit vernünftig verhält) als eine starre begenzung..."

Antwort: Liebend gerne würde ich statt starrer Regelungen nur Appelle an die (funktionierende) Vernunft sehen. Leider bin ich aber pessimistisch, da man bei zu vielen Menschen Tür und Tor für Selbstüberschätzung (in Sicherheitsfragen), Rücksichtslosigkeit bzw. Egoismus (z.B. beim Theme Autolärm) usw. öffnen würde.

By wedernoch (134.102.89.132) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 15:28:

@ H. (217.2.79.47):

Jeder von uns wird aus eigener Erfahrung Beispiele für Tempolimits nennen können, die entweder generell oder in dieser Form nicht notwendig sind. Andererseits werden wir alle, wenn wir ehrlich sind, zugeben müssen, dass in unserem dichtbesiedelten Land vielerorts wirklich viele Menschen sehr nah an Autobahnen/anderen großen Straßen leben müssen und ein Tempolimit dort angebracht ist. Ich kann Dein Beispiel aus München mangels Ortskenntnis nicht beurteilen, würde aber auf Wunsch gerne Beispiele aus meinen Erfahrungen nennen.
Ich bin allerdings der Meinung, dass wir uns gegen unsinnige Tempolimits nicht wehren sollten, indem wir dennoch durchbratzen und uns dann über Vermummung, Verjährungstricks usw. Gedanken machen. Dann lieber Leserbriefe, briefe an Minister, Abgeordnete, Oberbürgermeister...
Schönes Wochenende wünsche ich und unfallfreies Fahren!

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 15:33:

@wedernoch

Meinst Du wirklich, dass Schreiben an Bundes- oder Landesbehörden etwas bringen?

Auch ein schönes Wochenende

By wedernoch (134.102.89.132) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 15:42:

@ EinBetroffener

Zumindest bin ich der Ansicht, dass man es versuchen muss. Bin vielleicht etwas altmodisch, meine aber, dass man nicht nur meckern sondern auch etwas tun sollte - und das in dem Rahmen, den unsere Rechtsordnung setzt. Habe genug über Unrechtsstaaten gelernt, um unser System trotz aller Mängel sehr schätzen zu lernen ("unsere Demokratie ist mangelhaft, aber sie ist die beste, die wir haben").
Briefe an Behörden allein sind wahrscheinlich nicht ausreichen; man kann sie aber flankierend an Presse, Lokalradio usw. und auch an den ADAC schicken.

Nochmals allen ein schönes Wochenende!

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 15:55:

Hast recht - das klingt schon besser. Nur an die entsprechend zuständigen Einrichtungen (Ministerien etc.) zu schreiben, bringt so gut wie gar nichts - mit Glück erhält man einen standardisierten Antwortbrief. Erst wenn eine Sache an die große Glocke (sprich Presse) gehängt wird, wird die Bürokratie aufmerksam. - Leider regiert diese dann meist auch nicht wie gewünscht.

By farendil (217.80.147.73) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 18:27:

@wedernoch: rechtsstaat, demokratie, rechtsordnung, (und ich setze mal nach: verhältnismäßigkeit, vernunft)

in welcher zeit lebst du eigentlich?

es ist schön, daß du daran glaubst, aber damit wirst du in den seltensten fällen etwas erreichen!
-leider...

ich denke, auch du findest es nicht richtig, daß jemand, der mit +40 durch die belebte fußgängerzone oder an einer schule (wohlgemerkt dann, wenn sich ort auch schüler aufhalten) die gleiche strafe bekommt, wie der, der +40 nachts auf einer leeren ausfallstraße kurz vor dem ortsausgang bestraft wird.

und genau so bin ich der meinung, daß derjenige, welcher eine geschwindigkeitsbeschränkung wegen eines (berechtigten) lärmschutzes mißachtet, wie der, der überland durch eine baustelle (wohlgemerkt, dort wo auch menschen arbeiten, und nicht wo nur das achtung baustelle schild vergessen wurde) mit der gleichen überschreitung brettert.


nur: glaube ja nicht, daß du damit weiterkommst, wenn du den behörden deine situation schilderst, außergewöhnliche umstände vorträgst, und denen zeigst, daß dein fehlverhalten doch viel geringer zu bewerten ist, als "der Regelfall"

du wirst damit sehr sicher "schiffbruch erleiden", weil du nicht auf verständnis oder das, was die mehrheit als vernünftigen menschenverstand bezeichnet, hoffen kannst.
leider kommst du aus einer solchen sache -wenn überhaupt - nur durch tricks und "spielchen" wieder raus.

Je nach Auto einige ganze Menge weniger an Umdrehungen, weniger Reifenrollgeräusche, weniger Windgeräusche...


ich hoffe mal, daß du dich damit nur vertan hast und nicht ernsthaft davon ausgehst, daß die reifenabroll- und windgeräusche sich durch das einlegen einer anderen fahrstufe verändern.

By Matthias (62.157.83.170) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 19:28:

Auch bei mir gibt es 100-Limits auf der BAB, allerdings den ganzen Tag. Begründung: Lärmschutz. Das "größte Maul" bei der Einführung des Limits hatte ein sog. Kurort, dessen äußerster Rand im ungünstigsten Falle - ich habs grad auf Karte nachgemessen - 4.5km von der BAB weg ist. Ich denke, auf diese Entfernung kann man nur dann was von der BAB hören, wenn man sich wirklich bemüht sich stören zu lassen.
Sinnvoll wäre, sofern realistische Störentfernungen unterschritten werden, allenfalls beispielsweise ein gestaffeltes Limit für Pkw und Lkw. Denn ich glaube nicht, daß mein Pkw im 5. Gang bei 120 lauter ist als ein Lkw mit 90.
Aber dann könnte ja die Highway Patrol nicht jeden Tag so lukrativ mit ihren Lichtschranken spielen...

Nützen tut diese Theorie natürlich nicht viel, denn die intelligentere Unterscheidung, ob jemand an einer echten Gefahrenstelle +40 oder an einem begründeten/unbegründeten Lärmschutzlimit +40 fährt interessiert vor Gericht niemanden.

By m3 (217.2.191.165) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 23:37:

was ist eigentlich, wenn meine Autouhr bei 21:59 stehen geblieben ist? Defekt, Sommerzeit nicht umgestellt, überhaupt keine Uhr usw.? Gibt es Toleranzzeiten? Gibt es hier Urteile?
Übrigens soll es schon vorgekommen, daß in solch dünnbesiedelten Schlafzonen manche Leute mit vorschriftsmäßigen Tempo ausgekuppelt gerade mehrfach den Drehzahlbegrenzer austesten.....

By Olli (172.177.40.5) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 01:12:

Also mit den hohen Drehzahlen, da kann einem wohl keiner was. Du kannst ja auch nicht die Lautstärke "messen". Dies wäre evtl. mögl. aber dann müsste da ein Schild stehen. MAX. xxx db.
Ist doch auch etwas weit hergeholt. Wer sollte sowas machen ? Da kannst du auch durch die Stadt fahren im ersten Gang....

Mit der Uhr, das bringt dir überhaupt nichts. Wenn du irgendwo einen Termin hast, dann kannst du auch nicht sagen, daß du leider die Uhr nicht korrekt gestellt hast.
Ich denke jedoch, daß sie keine Messungen starten, zu dem Zeitpunkt wo die Beschränkung anfängt. Die stehen so schnell sicher nicht in den Startlöchern. Habe ich jedenfalls noch nicht erlebt. Und wenn doch, dann ist das Pech.
Wenn mein Tacho kaputt ist, ist das auch mein Problem wenn ich dann geblitzt werde, weil ich als Halter dafür verantwortlich bin, daß das Fahrzeug ok ist

By H. (217.2.79.175) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 04:34:

@Olli : Stimmt, die Nachtmessungen werden nie pünktlich um 22.00 Uhr oder so begonnen. Die Autobahnpolizei hier z.B. fängt nachts, wenn überhaupt mal, *frühestens* um ca. 22.30 Uhr an, eher gegen 23.00 Uhr; aber immerhin wird dann auch erst ab ca. +30 km/h (+- 4km/h) geblitzt, damit sie nicht so viele Zettel ausfüllen müssen...

By V. (212.162.48.107) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 13:34:

Hallo Thorsten,
auch ich wurde Anfang Dezember an dieser Stelle geblitzt, habe aber bis jetzt noch
keine Nachricht. An welchem Tag ist es Dir "passiert"?

By Alberto (212.185.252.131) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 15:45:

Also, auf der Autobahn von München nach Lindau - in Höhe Germering - hat vor ca. 15 Jahren mal ein Rechtsanwalt diese 80-kmh-Begrenzung - wie ich meine - zurecht - angegriffen und auch Recht bekommen.

Dann haben sie aber keineswegs die Schilder abgebaut, sondern nur vorübergehend nicht "geblitzt" - bis sie dann in einem neuen Verwaltungsurteil wieder eine "Begründung" hervorzauberten(die ich leider nicht mehr weiß), mit der diese Schilder wieder rechtens waren.
So geht das. Fazit: Fast keine Chance mit der Ehrlichkeit und dem logischen Denken oder Argumentieren!

By anonymous (149.225.41.253) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 16:56:

Wenn ich mich recht erinnere, gab es vor ein paar Jahren in Hessen mal ein Urteil, das Tempolimits zum Zweck des Lärmschutzes untersagt hatte. Näheres wissen vielleicht die Rechtsexperten im Forum, insbesondere, wieso dann entsprechende Limits nicht zwischenzeitlich aufgehoben wurden. Vielleicht läßt sich auf diese Weise etwas erreichen.

By v (212.162.48.107) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 17:10:

Nach wieviel Wochen nach dem "Blitztag" kann man einigermassen sicher sein, dass
nichts mehr kommt?

By testman (62.158.4.220) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 21:54:

Lärmschutz in Hessen:

Leider liegts du da falsch, soweit ich weiß, gibt es zB. auf dem Gießener Ring streckenweise noch 100 wegen Lärmschutz. Das lustige daran ist, dass auf der Fahrbahn die Gießen näherliegt, die Beschränkung schon etliche Meterchen (ca. 1000) früher aufgehoben ist, als auf der Gegenseite. Dabei ist das Stück schnurgerade. Das soll mir mal einer erklären??

Abzocke mit Blitzen ab "Toleranz" von +30 kmh

In meinen Augen ist das wirklich Abzocke. Einmal verschwenden die kleinen Dilekte keine Verwaltungsgebühren/Manpower, andernseits haben Sie gleich die dicke Kohle gemacht. Außerdem ist diese ganze Lärmschutzsache sowieso für die Katz´.
Wenn ich im 2. Gang mit 80 kmh daherfahr werd ich nicht beschtraft, aber wenn ich 120 kmh im fünften Gang fahre muss ich blechen. Da kann von Lärmschutz der Anwohner oder sonstiges keine Rede mehr sein. :-(

Wann sonst kann man außer dem Berufsverkehr mal richtig schnell fahrn, wenn nicht da schon wieder eine Beschränkung wegen Lärmschutzes steht?

By E.Krahmer (62.155.140.56) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 23:24:

@testman:

Wenn ich im 2. Gang mit 80 kmh daherfahr werd ich nicht beschtraft, aber wenn ich 120 kmh im fünften Gang fahre muss ich blechen.

Ja, wer wird sich denn so bescheuert verhalten, 80 im 2. Gang zu fahren? Wo also ist das Problem?

Wenn es technisch möglich wäre, die Lärmproduktion vorbeifahrender Fahrzeuge gerichtsverwertbar zu dokumentieren, stünden am Fahrbahnrand Schilder "65 dB". Das wäre natürlich sinnvoller, aber wäre Dir das lieber?

By testman (62.155.205.232) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 18:36:

Nein, mein lieber Krahmer, denn so kann ich noch 80 im 2. Gang fahren und meinen Sound genießen, anstatt von den Grün-Weißen mit einer "dB-Pistole" und amtlichen 118 dB aus dem Verkehr gezogen zu werden.

118 dB ist so laut wie ein Start eines Kleinflugzeugs oder der Torjubel im Stadion von Ipswich. Ab und zu mach ich das auch einmal, damit die "Anwohner" mal hören, dass ihr Lärmschutz gar nichts bringt...

By Frank (217.80.70.44) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 23:02:

@Thorsten,
wann wurde denn dort geblitzt? und um welche
Uhrzeit? wuerde mich deswegen interessieren
da ich die strecke auch taeglich fahre.

Aber dass du das mit dem tempolimit nicht
wusstest (vergessen hast) wundert mich.
bis vor einem jahr galt vom autobahn-
ende bis kurz vor dem offenbacher kreuz
durchgaengig tempo 100, wegen laermschutz.
jetzt sind es zum glueck statt 15 km nur
noch 1.8 km die limitiert sind, und das auch
nur nachts.

und nur fuer die tempolimitverfechter, es
gibt keine laermmessung die das tempolimit
in diesem fall rechtfertig. die steht noch
aus. genau aus diesem grund ist vor einem
jahr nach einem gerichtsbeschluss das
tempolimit komplett aufgehoben worden.
uebrigens erst nach 5 jahren, daran sieht
man wie schnell die gerichte arbeiten.
jedenfalls waere es interessant zu wissen
wie eine neuerliche klage gegen jetzt
tempo 80 ausgehen wuerde. auch waere es
interessant wieviele tempolimits aus
laermschutzgruenden ueberhaupt einer klage
standhalten wuerden.

By Frank (217.80.70.44) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 23:17:

@anonymous 6.1 (16:56),
sorry habe ich eben erst gelesen. genau dieses gerichtsurteil bezog sich auf diese autobahn. draufhin wurde das tempolimit auch komplett aufgehoben. das urteile untersagte aber natuerlich nicht generell tempolimits wegen laermschutz, sondern nur wenn es keine messungen gibt die belegen dass das tempolimit auch wirklich eine nachweisbare und fuer die betroffenen spuerbare laermminderung bringt. dies war in dem fall der a661 deswegen nicht nachweisbar, weil das land hessen das angeblich die messungen durchgefuehrt hat nicht mehr belegen konnte wo diese messungen durchgefuehrt wurden. deswegen entschied das verwaltungsgericht in darmstadt dass dieses tempolimit keine rechtsgrundlage hat. aber wie behoerden nun mal sind, wenn es noch eine instanz gibt wird diese auch angerufen. also ging das ganze vor das oberverwaltungsgericht nach kassel und dieses entschied genauso, noch dazu wo der grossteil des autobahnabschnitts (15 km) nicht dicht an bewohntem gebiet, sondern grossteils an gewerbegebiet liegt. jedenfalls gilt seit einem halben jahr nun nur noch auf 1.8 km nachts 80 km/h. eben dort wo die autobahn wirklich mitten durch die stadt durchgeht.

By wedernoch (134.102.89.132) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 10:34:

@ farendil:

Du schreibst als Antwort auf meinen Beitrag
"...ich hoffe mal, daß du dich damit nur vertan hast und nicht ernsthaft davon ausgehst, daß die reifenabroll- und windgeräusche sich durch das einlegen einer anderen fahrstufe verändern..."

Und das sage ich dazu:
So war es natürlich gar nicht gemeint - insofern habe ich mich auch nicht vertan! Was ich meinte, und wie ich glaube auch geschrieben habe, ist die Reduzierung von Reifenabroll- und Windgeräuschen durch die Reduzierung der Geschwindigkeit! So missverständlich war mein Text doch wohl nicht, oder?

Beste Grüße von "wedernoch"

By E.Krahmer (193.159.111.118) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 16:44:

@testman:

Ab und zu mach ich das auch einmal, damit die "Anwohner" mal hören, dass ihr Lärmschutz gar nichts bringt...

Doch doch, bringt was. Dafür, daß es nichts bringt, gibt es zum Glück nicht genug testmen.

By z (212.162.48.107) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 11:09:

Kleine Anmerkung eines Neulings dieses Forums:
Die ersten paar mails sind meistens informativ und sachlich, danach kommt
nur noch Schrott von "Freizeit-Rechtsanwälten" und "Experten" die früher
einen Fuchsschwanz an der Antenne hatten...

By Micha (141.18.212.21) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 11:35:

...oder GTI - Fahrer

By Alberto (193.159.28.54) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 11:41:

Vielen Dank, lieber Neuling, für Deine sachlich fundierte Einschätzung. Ohne unsere "Freizeit-Rechtsanwälte" hätte so mancher ein Fahrverbot eingefangen.
Aber bitte, lieber Neuling, Du mußt nicht teilnehmen hier. Du brauchst auch keine Tipps oder Kommentare beachten. Fahr einfach vorschriftsmäßig, dann bist Du ein braver Bürger. Solche Leute braucht der Staat.

By anonymous (149.225.36.184) on Samstag, den 13. Januar, 2001 - 14:49:

@frank: Interessant, das wußte ich nicht. Aber diese Kenntnis eröffnet einem Betroffenen im Einzelfall Klagemöglichkeiten, immerhin kann man sich auf die Vergleichsurteile berufen.

By Laurin (62.158.201.36) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 01:17:

Nichts gegen GTI-Fahrer bitte :)


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