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Geschwindigkeitsmessung mit falschen Daten

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsmessung mit falschen Daten
By Trixi (62.104.212.87) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 16:14:

Ich war mitfahrer in einem Pkw der mit einer Laserpistole mit 130 in einer 50ziger Zohne geblitzt wurde.Nun ergab es sich das mann mich aus dem Auto holte und mir sagte ich sei zu schnell gefahren.Dieses bestritt ich ohne aber den eigentlichen Fahrer zu nennen(ich hoffe ja das keine Anzeigepflicht besteht).Daraufhin nahm mann meine Ausweisdaten und die meines Pkw's,der bei mir zu Hause stand auf und wir fuhren weiter.
Nach zwei Monaten kahm nun ein Bußgeldbescheid
gegen den ich einspruch erhoben habe.Es wurde kein Messprotokoll angefertigt und die Fahrzeugdaten des geblitzten Autos sind auch nicht bekannt.
Kann mann mich verurteilen oder mich zwingen den Fahrer und sein Fahrzeug anzugeben?

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 16:19:

Deine Geschichte versteh ich nicht ganz. Wenn Du nur Mit-, also wohl Beifahrer warst - warum hat man dann Dich aus dem Auto "herausgeholt"?

By Trixi (62.104.212.87) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 16:24:

Das Auto hatte sein Lenkrad auf der rechten Seite und ich war dadurch
natürlich links.Dem D..
Beamten ist das aber nicht aufgefallen und er hat mich rausgeholt.

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 16:31:

Kann es sein, dass Deine Geschichte ein klein wenig weit hergeholt ist?

By Trixi (62.104.212.87) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 16:46:

Wenn das so währe hätte ich mir die Mühe des schreibens erspahren können.Auserdem möchte ich klahre antworten auf meine Frage und keine sinnlosen Zweifel an der Echtheit der Ereignisse.

By Olli (172.177.100.47) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 19:05:

Hört sich wirklich sehr weit hergeholt an.

Aber wenn sie das Nummernschild haben läßt sich ja nachvollziehen auf welcher seite das Lenkrad ist. Wo liegt das problem ?

By Greatblackbird (212.144.200.148) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 00:05:

@Trixi
Du kannst doch jetzt schreiben, daß das Fahrzeug eine Rechtssteuerung hatte und Du gar nicht gefahren sein kannst. Das ist doch noch nachvollziehbar. Nach zwei Monaten ist es Dir nicht mehr zuzumuten, daß Du noch wissen mußt, wer gefahren ist (auch wenn das hier sehr ungewöhnlich ist, aber es gibt ja kein Foto :)). Du könntest aber auch jemand ganz anderes angeben, der es erstmal zugibt und nach der Verjährungsfrist für den tatsächlichen Fahrer seine Aussage zurückzieht und den richtigen Fahrer benennt.

By Trixi (62.104.212.68) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 09:40:

Das Problem ist, es wurde kein Messprotokoll angeferdigt sonst hätte das Ordungsamt ja Fahrzeugtyp und Nummer angeben, können sie aber nicht, weil am Messort keine Daten vom tatsächlich gestopptem Auto aufgenommen wurden. Meine frage war also nur,kann man auf grund dieser Versäumnisse überhaupt noch was gegen mich unternhemen und wenn ja ob ich verpflichtet bin den wahren Fahrer anzuzeigen?

By Greatblackbird (217.49.125.186) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 13:06:

Wenn Dir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, dann muß die Behörde dafür Beweise haben. Verstehe mich nicht falsch, aber hast Du nicht vielleicht einen Anhörungsbogen und keinen Bußgeldbescheid bekommen? Oder ist es gar eine Zeugenbefragung?
Ein Bußgeldbescheid wird übrigens immer per Postzustellungsurkunde zugestellt. Dort ist auch die Höhe der Geldbuße angegeben. Auf keinen Fall bist Du zur Mithilfe bei der Aufklärung einer Dir vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit verpflichtet, brauchst also keine Aussage machen. Wenn sich auf Dein Fahrzeug berufen wird, der vermeintliche Verstoß aber mit diesem Fahrzeug nicht begangen wurde, brauchst Du natürlich auch keine Angaben zu irgendwelchen Fahrern machen. Für Fahrzeuge, bei denen Du Mitfahrer während eines Verstoßes bist, kannst Du als Zeuge befragt werden. Vielleicht kannst Du hier ja mal Stichpunktartig schreiben, was denn genau in diesem Schreiben steht. Das wäre sehr hilfreich.

By Alberto (212.185.252.131) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 15:53:

Halte ich für sehr unwahrscheinlich, daß die so dumm sind und ein rechtsgesteuertes Auto nicht erkennen.
Wenn es wirklich so war, kann man ja die Aussage - als zunächst Betroffener - einfach so lange verweigern, bis die Vorladung als Zeuge vor einen Richter erfolgt.
Erfahrungsgemäß ist für den Fahrer dann die Verjährung bereits eingetreten.
Trotzdem: Komische Sache.


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