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Kann ich mein VIDEO haben???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Kann ich mein VIDEO haben???
By Martin (141.48.160.31) on Donnerstag, den 31. August, 2000 - 22:17:

Hallo,

heute morgen bin ich von einem VIDEO-Wagen gefilmt worden. Ich habe mir das Video angekuckt, usw. Besteht irgendwie die Möglichkeit, daß ich an das Video oder eine Kopie rankomme??? hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht??? Wäre doch zumindest ein tolles Andenken oder Geschenk...

Martin
- ich bremse nur zum Kotzen -

By michael (62.224.96.45) on Freitag, den 1. September, 2000 - 09:40:

Du kannst es versuchen, indem du an die Behörde eine Leercassette schickst und um Überspielung des Teils des Videobandes bittest, auf dem dein Verkehrsverstoß zu sehen ist.
Wie es mit einem Rechtsanspruch hierzu aussieht, ist noch unklar, da das Recht des Betroffenen auf Akteneinsicht trotz einer positiven Entscheidung des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte immer noch umstritten ist.

By Alberto (62.155.181.107) on Freitag, den 1. September, 2000 - 14:51:

Also, ich habe die Erfahrung - aus 1990 - bei der Autobahnpolizei Ditzingen (sitzen irgendwo an der A 81 bei Wunnenstein), daß man sein Video in Ruhe dort anschauen kann. Die waren auch sehr freundlich und hätten mir bestimmt eine Kopie gemacht. Ich fürchte nur, es fehlt an den geeigneten "Zweitgeräten - zum Überspielen.
Dennoch, was sie machen - sie geben einem von jeder Einzelbildschaltung, die man haben will, eine SW-Kopie. Das ist aber gleichzeitig sehr gefährlich, weil sie z.B. damit auch vor Gericht daherkommen und dann die 1 sec. zeigen, in der der Vordermann mal auf die Bremse getreten hat und somit der Abstand sehr gering war. Angezeigt wird aber das Tempo des Videowagens in dieser sec. und die Bremslichter kann man auf dem S/W-Bild nicht sehen.
Genau mit dieser - leider nicht korrekten - Sammlung von Einzelbildern, die natürlich alle die "kriminellste Sekunde" zeigen, versuchen sie vor Gericht, Eindruck zu machen. Die Gerichte sind natürlich wenig bereit, das Fließbild des Videos anzuschauen und kommen mit diesen gemeinen "Einzelbildern" gut zurecht. Also: Vorsicht!!! Falle!!

By michael (62.155.180.74) on Freitag, den 1. September, 2000 - 20:12:

@Alberto:

Das stimmt schon - deswegen sollte man bei Videomessungen grundsätzlich einen versierten Anwalt einschalten, der über einen entsprechenden Beweisantrag das Video in der Hauptverhandlung vorführen läßt (natürlich muß der Anwalt sich vorher das Video selber angesehen haben, sonst kann der Schuß nach hinten losgehen).
Gerade bei so Fallkonstellationen wie kürzlich bei Basti entschieden, ist es von immenser Wichtigkeit, daß man das Video über die gesamte Meßstrecke (und möglichst auch noch in der Beobachtungsstrecke) begutachtet.

By Martin (141.48.160.19) on Freitag, den 1. September, 2000 - 21:53:

Naja, ich werde meine 150 Mark zahlen und die drei Punkte hinnehmen, was solls; mir geht es echt nur um die Bilder als Partygag oder so, mit Anwalt soll da eigentlich nichts laufen. Zumal die B... Beamten ganz nett waren und sogar meinen Chef für mich angerufen haben:-)
Trotzdem vielen Dank für Eure Hilfe

Martin
- ich bremse nur zum kotzen -


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