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Ampelblitzer blitzt ALLE Fahrzeuge (Sulzbach)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Ampelblitzer blitzt ALLE Fahrzeuge (Sulzbach)
By alpak (217.5.82.29) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 15:37:

Ich wollte das auch mal hier im Forum thematisieren, da im Newsbereich der HP nicht so viel los ist.

Kurze Zusammenfassung für alle, die es noch nicht mitbekommen haben:

In Sulzbach/Ts steht an einer großen Ampelanlage ein Traffipax-Kasten der SÄMTLICHE Fahrzeuge blitzt, die die Kreuzung außerorts (Richtung Main-Taunus-Zentrum) passieren.
Das hat nichts mit Rotlichtüberwachung zu tun, sondern dient der Erfassung aller Fahrzeuge, die das Wohngebiet durchfahren und keine Anwohner sind. Linienbusse, Fahrräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen passieren, werden aber trotzdem geblitzt (und dann aussortiert).

Ich war eben an dieser Stelle, bin in das Wohngebiet eingefahren (von der Kreuzung kommend, den Blitzer also "im Rücken"). Nen schönen Parkplatz gesucht, ausgestiegen und Fotos gemacht (werden noch eingeschickt).
Innerhalb von vielleicht drei Minuten wurden vier Fahrzeuge geblitzt. Den Gesichtsausdrücken nach zu urteilen waren mindestens zwei von denen echt überrascht. Gemein: Die Grün-Phase ist so unglaublich kurz, daß man wirklich denken könnte, man hätte eine rote Ampel überfahren! Der arme alte Mann im ersten Auto, der hatte nach dem Blitz echt Angst um sein Punktekonto, er sah völlig ratlos aus und wußte nicht, wieso er da geblitzt wurde!

Das anschließende Wohngebiet ist eine langgezogene 30er Zone (breite Straße) mit vielen Parkplätzen. Das Ding wurde ja aufgestellt, damit die Straße nicht als Weg zum Einkaufszentrum benutzt wird. Die Anwohner hats gestört. Dabei ist es der direkte Weg! Aber es ist keineswegs eine Straße von besonderer Bedeutung für den Fern- oder Berufsverkehr.

Mir fällt auch ein Grund dafür ein, wieso es sich in dieser Straße relativ schnell staut: Alle fünf Meter muß man bremsen, zurückschalten, warten und wieder bescheunigen, wegen diesen hirnrissigen, DUMMEN Blumenkästen auf der Gasse, die sich "verkehrsberuhigende Maßnahme" nennen. Schwachsinn!

Wie gesagt, die Bilder von der Gegend schicke ich ein, sobald ich sie entwickelt habe.

Mich würde mal interessieren, was ihr von dieser Verkehrsübersachungsmaßnahme haltet. Neben dem "Lärmschutz" für die Anwohner (auf der anderen Seite der Grundstücke rauscht die B8 vorbei...) springt ja noch ordentlich was für die Stadt raus...

By michael (213.21.13.217) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 18:06:

So etwas gibt's in Ludwigsburg (Ba.-Wü.) auch - eine Durchgangsstraße durch ein Wohngebiet ist durch ein Blitzer "abgesichert"; nur Büsse und Radfahrer dürfen (und können ungestraft) durchfahren.
Solche Maßnahmen sind natürlich fragwürdig; in dem Ludwigsburger Fall müssen Anlieger da erst 5x um den Block fahren, bis sie zu den entsprechenden Wohnungen kommen...

By holger (62.227.49.65) on Montag, den 1. Januar, 2001 - 17:06:

Hallo,

was kostet es eigentlich wenn sie einen in LB blitzen ? 20 DM weil man eine Straße für Anlieger benutzt hat ?

MFG,
Holger

By michael (172.177.173.208) on Montag, den 1. Januar, 2001 - 18:46:

@holger:

Genau so ist es.
Ich weiß allerdings nicht, ob die Geschwindigkeit dort miterfaßt wird. Aber ich vermute mal, das ist nicht der Fall, da es sich um ein Uralt-Gerät handelt, daß halt nur noch zwecks Durchfahrtkontrolle dort steht. Dazu braucht das Ding nichtmal geeicht zu sein; es reicht ja, wenn ein Beweisfoto existiert, das zeigt, daß ein bestimmtes Fahrzeug dort durchgefahren ist.

By N.N. (207.235.7.232) on Montag, den 1. Januar, 2001 - 19:02:

@Michael

Ist das unterschiedslose Photographieren aller durchfahrenden Fahrzeuge eigentlich unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt zulässig?

By alpak (62.226.177.118) on Dienstag, den 2. Januar, 2001 - 00:23:

Ist ein interessantes Argument... sollte man mal den Datenschutzbeauftragten fragen.

Sind eigentlich alle Dauer-Poster in Urlaub oder noch immer im sylversterlichen Vollsuff?

By michael (62.224.94.44) on Dienstag, den 2. Januar, 2001 - 13:14:

@N.N.:

Im vorliegenden Fall (Ludwigsburg) ist das kein Problem, da die Durchfahrt nur Bussen und Radfahrern gestattet ist. Durch entsprechende technische Ausgestaltung des Geräts werden eben nur diese zwei Gruppen von Verkehrsteilnehmern ausgenommen; die anderen werden zu Recht geblitzt.

Anders sieht es aus, wenn bspw. ein Schild "Anlieger frei" stehen würde. Dann dürfte man nicht wahllos jeden Durchfahrenden fotografieren, weil zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme ja noch gar nicht feststeht, ob nicht etwa tatsächlich ein Anlieger berechtigt durchgefahren ist. Es gab in der Richtung schonmal eine Kritik eines Datenschutzbeauftragten, aber ich finde den Text leider nicht mehr. Fazit: Durchfartkontrollen sind datenschutzrechtlich nur dann unbedenklich, wenn die Fahrzeugführer angehalten und nach dem Zweck des Befahrens der gesperrten Straße befragt werden.

By Olli (172.177.172.21) on Dienstag, den 2. Januar, 2001 - 13:42:

Ist doch wirklich lächerlich sowas. 20 Mark Strafe. Da entsehen doch mit Sicherheit genauso viel wenn nicht mehr Verwaltungskosten.....

Naja, mit den Geschw. Owis machen sie es wieder gut. lol

By E.Krahmer (62.158.205.63) on Dienstag, den 2. Januar, 2001 - 17:01:

@Olli:

Da entsehen doch mit Sicherheit genauso viel wenn nicht mehr Verwaltungskosten....

Genau, eine Sauerei ist das. Nicht mal eine vernünftige Abzocke kriegen die hin!

By michael (62.158.216.125) on Dienstag, den 2. Januar, 2001 - 17:44:

@Olli:

Och, in LB stehen so viele Blitzer, da kommt es auf erhöhten Verwaltungsaufwand bei einem Gerät nicht mehr an.

By alpak (217.5.82.38) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 09:46:

In Sulzbach jedenfalls stehen sogar zwei Schilder "Anlieger frei" davor, mit deutlichen Zusätzen "Fahrradfahrer, Bus etc. tätä frei".

Ich weiß, warum dann auch durchfahren, wenn's so deutlich da steht. ABER: Es werden wirklich alle geblitzt, auch Busse und Anwohner.

Der AUfwand, die "zu recht" geblitzten auszulesen, ist beachtlich. Aber es lohtn sich angeblich immernoch. So viel zu den 20 Märkern...

By michael (213.21.12.100) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 11:39:

@alpak:

Ja, ich vermute, daß dann viele ihr 20-DM-Ticket einfach bezahlen, weil sie sich nicht im klaren sind, was alles unter den Begriff des Anliegers fällt.
Der Begriff ist in der Rechtsprechung sehr weit gefaßt - unter einem Anlieger versteht man denjenigen, der zu einem an der gesperrten Straße liegenden Grundstück eine bestimmte Beziehung hat. Ob man nun dort jemanden besuchen will, einen Bauplatz anschauen möchte, einen Brief in einen Briefkasten stecken will oder einfach nur seine Notdurft verrichten möchte, ist unerheblich; in allen Fällen liegt Anliegerverkehr und damit eine zulässige Durchfahrt vor!

By farendil (217.80.147.59) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 11:44:

richtig, michael! - es zählt auch, wenn man dort zu einem geschäft oder nur zum zigarettenautomaten will.

By michael (213.21.14.22) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 13:37:

@farendil:

Man könnte da auch abenteuerliche Konstruktionen basteln: Ein Einbrecher hat ja auch eine bestimmte Beziehung zu einem bestimmten Grundstück (wenngleich auch illegale Absicht), daher ist er auch Anlieger und darf die gesperrte Straße befahren :-)

By berlinsky (195.127.133.146) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 14:49:

Brief einstecken zählt auch als Anluegen??? Das wäre mir neu---

By farendil (217.80.147.59) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 15:17:

@berlinsky: als anluegen zählt es nur, wenn du den brief gar nict einstecken willst, dies aber den polizisten erzählst!! :-))


@michael: ROTFL!

By zehnvorne (62.226.180.12) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 18:48:

mich haben sie heute auch in sulzbach geblitzt....und bin dank eurer info beruhigt.
merci

By UndNu (212.208.159.30) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 18:52:

Hi,

ich wurde auch mal in Sulzbach geknipst - ich bin der ältere Herr mit dem erschreckten Gesicht und nun bin ich froh das hier zu lesen. Danke

By berlinsky (195.127.133.146) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 08:38:

@farendil: sorry - war ein Tipfehler; also ich meinte natürlich Anliiiiiegen! Wenn ich mal behaupte, ich wollte einen Brief bei jemandem einstecken - bin ich dann auch ein Anliiieger??

By alpak (62.226.177.120) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 11:13:

Das ist doch mal echt schön zu wissen, so vielen Leuten beholfen zu haben :)

@undnu
Hast Du auch ne Hornbrille und fährst nen roten japanischen Kleinswagen, Baujahr irgendwann in den 80ern?

Aber wenn man die Stelle und den Grund fürs Blitzen nicht kennt, bekommt wohl jeder nen Schock und erwartet einen Punkt für nen Rotlichtverstoß!

By farendil (217.0.226.211) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 12:14:

@berlinsky: sorry, war nicht böse gemeint, ich wußte schon, was du meintest...

ich wüßte nicht, warum das einwerfen eines briefes nicht als anliegen zählen sollte.
das m.E. einzige anliegen, was nicht zählt, ist folgendes: "mein anliegen - ich will hier durch!" :-)

ansonsten dürfte kurz gefaßt alles, was dich dazu bewegt, dort hin zu fahren und dort anzuhalten um irgendetwas zu tun als anliegen aufgefasst werden.

oder juristisch gesagt: wenn du zu einem bestimmten, in der anliegerzohne gelegenen grundstück eine beziehung hast, dann

By berlinsky (195.127.133.146) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 12:56:

müßte man das Einwerfen eines Briefes, o.ä. ggf beweisen? und wenn ja, wie??

By alpak (62.155.178.93) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 14:03:

@berlinsky

Nö, vom Rechtsprinzip her doch eigentlich nicht! Dir muß Deine Schuld nachgewiesen werden, Du mußt Deine Unschuld nicht beweisen.

By holger (62.227.49.87) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 14:27:

Die Ludwigsburger sind eh die größten Deppen, ich schäme mich ja schon fast mit einem LB-Kennzeichen durch die Gegend zu fahren ...

Ständige Abzock-Blitzer ( z.B. Radarkontrollen in 70er-Bereichen, fast keine Gemeinde ohne festen Blitzer, meistens sogar 2 Stück ( Bietigheim Untermberg ) usw.

Die Härte die sich das Landratsamt LB bei mir jedoch erlaubt hat war ein Nachschulungsbescheid 22 Monate nach dem Vorfall zu schicken, nach Anwalt leider rechtens ...

Oder ewig lange Wartezeiten an Führerscheinstelle und KFZ-Zulassung ...

Die Werbesprüche vom Landratsamt LB:

Landkreis Ludwigsburg - wir zocken Sie richtig ab !
Landkreis Ludwigsburg - Hier sind die Autofahrer die Deppen ...

By Alberto (212.185.252.139) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 15:23:

Lieber Holger, Du sprichst mir wirklich aus der Seele. Ich wohne in Waiblingen und muß immer allen Leuten, die mich besuchen wollen und von Norden her kommen, die Durchfahrt durch Ludwigsburg vorher erläutern (über A81 LB-Süd) Es ist eine Katastrophe - allerdings geht das ja bis WN so weiter. Jetzt haben sie ja sogar das 70er-Stück außerhalb noch mit einem netten Starenkasten versehen(Dort hat mich mal ein Laser-Wagen mit 140 gemesen - ich habe ihn aber rechtzeitig bemerkt(Ragarwarner hat furchtbar geschrien) - dann bin ich vor seinen Augen links nach Oßweil abgebogen - das wars dann - denn sie hatten ja kein Foto) - aber dennoch LB ist eine Beamtenstadt - dort fahren sie nur als "Schulmeister und Denunzianten" herum. Du hast sehr recht, wenn Du die LB-Nummer nicht magst. Selbst im Ausland legen diese LB-Fahrer keineswegs ihr Schulmeister-Getua ab.

By anonymous (149.225.41.253) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 16:28:

Der Sulzbach-Blitzer verstößt m.E. gegen die Unschuldsvermutung, die im deutschen Recht verankert ist. Ob sie auch im Ordnungswidrigkeitsrecht enthalten ist, weiß ich nicht, aber eine entsprechende Klage hätte bestimmt Erfolgschancen.

By garfield (129.143.4.36) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 17:53:

@Alberto:

Nachträglich ein gutes neues Jahr.

Danke für den Tip mit dem neuen Blitzer, in dieser (sinnfreien) Lärmschutzzone habe ich mich bisher noch nie an die 70 gehalten. Ab jetzt geht es da eben dann immer mit 70 im niedrigsten möglichen Gang durch.

Hier heißt "LB" nicht umsonst "Lumpenburg".


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