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Bußgeldbescheid ohne Anhörungsbogen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeldbescheid ohne Anhörungsbogen
By olli (217.1.173.190) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 22:43:

Hi ihr da in der großen weiten Welt!-:)
Vielleicht kann mir einer helfen?
Bin am 15.09.00 mit +62km/h(162) auf ner 4spurigen Bundesstraße unter einer Brücke geblitzt worden.Habe am 23.12.00 mein Bußgeldbescheid bekommen.Ist diese Sache nich längst verjährt.?

By farendil (217.80.144.128) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 23:37:

hi olli: eigentlich ist die sache verjährt, es sei denn, das vorher ein anhörungsbogen an dich verschickt wurde oder eine anordnug zur anhörug erlassen wurde etc.
dies kannst du in aller regel aber nur durch die akteneinsicht herausbekommen, welche nur einem anwalt gewährt werden muß.
-also wenn du ne rchtsschutz hast, dann los!

ach so, fast hätte ich es vergessen: was ist denn das datum der ausstellung des bg-bescheides??
wenn das vor der 3-monats-frist ist, dann vergiß es!
nur wenn zwischen der ausstellung und der ankunft mehr als 14 tage liegen, dann zählt das datum der ankunft, sonst das der ausstellung.

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.158.44.150) on Mittwoch, den 27. Dezember, 2000 - 01:17:

wurdest du nach dem Blitz angehalten, und deine Personalien wurden vor Ort aufgenommen ?

dann ist es meist gaengige Praxis, das die Bullen ins Protokoll schreiben "wurde vor Ort zur Sache vernommen" oder so aehnlich. Dann flattert immer der Bußgeldbescheid ins Haus, und man bekommt vorher keine schriftliche Anhörung. Wenn man rausgewunken wird, sollte man also immer keine Aussage machen (was alberto hier schon beschrieben hat) und auf seine schriftliche Anhörung warten (ist immer besser!)


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