Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Abschleppen - Politessen und Halterabfrage?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Abschleppen - Politessen und Halterabfrage?
By Martin19 (62.224.209.88) on Montag, den 25. Dezember, 2000 - 18:25:

Hallo!
Ein Freund wurde letzte woche wegen 'falschparken' auf einem Schulparkplatz abgeschleppt.
Ich habe mal was gehört, dass Politessen nur dann den Abschleppdienst rufen dürfen, wenn die Halterabfrage des Fahrzeuges negativ war. Wie siehts aus, wenn Politessen ohne irgendwelche Zeugen Autos abschleppen lassen?
Wäre für Infos dankbar.

Gruß,
Martin

By michael (213.21.14.203) on Montag, den 25. Dezember, 2000 - 19:00:

Das ist in der Tat ein Problem. Die Politessen sind nicht verpflichtet, anhand des Kennzeichens den Kfz-Halter ausfindig zu machen, da ja auch in vielen Fällen der Halter nicht gleich dem Fahrer ist und der Halter somit das Fahrzeug u.U. nicht schnellstmöglich entfernen könnte.

Anders sieht es aus, wenn am Fahrzeug eine Notiz angebracht wird mit Handynummer o.ä. des Fahrers, unter der er erreicht werden kann. Allerdings sind die Vollzugsbediensteten auch hier i.d.R. nicht verpflichtet, anzurufen (in der Rechtsprechung umstritten). Meines Erachtens verstößt aber das Abschleppen in einem solchen Fall gegen das Übermaßverbot, wenn der Fahrer sich tatsächlich in der Nähe des Fahrzeuges aufhielt und das Fahrzeug problemlos unverzüglich hätte wegfahren können.

By Martin19 (62.227.238.124) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 13:31:

Hab mit einem Hilfspolizisten sprechen können, er sagte selbst, die seien dazu verpflichtet, nur dann wenn der zu abschleppende aus demselben Zulassungskreis ist.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page