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wieder erwischt nach Nachschulung...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: wieder erwischt nach Nachschulung...
By Matzek (195.212.92.100) on Donnerstag, den 21. Dezember, 2000 - 15:13:

Hallo Forum!

ich bin in folgender Situation, vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben:

Habe im Mai 2000 ein Nachschulungs-Seminar besucht und wurde nun am 01.12. mit 25 außero. zuviel angehalten ("Pistolen"-Messung), meines Wissens gibt's 80 DM und nen Punkt!

Was passiert jetzt? Kann ich da noch irgendwie raus kommen?

Dazu wäre noch zu sagen dass ich mit nem Leihwagen unterwegs war, aber das ist glaub ich egal weil ich ja meine Personalien angeben mußte (ich hab nix unterschrieben!).

Bin für jeden Rat dankbar!

Gruß Matzek

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.158.44.155) on Montag, den 25. Dezember, 2000 - 20:35:

Du bekommst jetzt son Wisch in dem steht, das dir eine verkehrspsychologische Beratung nahegelegt wird. dem brauchst Du aber nich folge zu leisten, ist aber von Vorteil, da dir so 2 punkte abgebaut werden. Wenn du danach innerhalb der Probezeit noch einmal geblitzt wirst, bekommst du den Führerschein entzogen, und musst noch einmal eine theoretische und praktische (nach einer speerzeit) prüfung machen um den Schein dann neu erteilt zu bekommen.

am besten schaffst du dir jetzt einen Radarwarner an und siehst dich genauer nach Fallen um, um möglichen Blitzatacken weiter vorzubeugen. radarwarner und gutes Auge wirken Wunder !

By Greatblackbird (212.144.244.39) on Montag, den 25. Dezember, 2000 - 21:20:

@Matzek
Du kannst höchsten versuchen, das Meßergebnis und somit die Beweislast anzuzweifeln. Mit etwas Glück kann man noch einen höheren Toleranzabzug rausschlagen, sodaß du unterhalb des Punktebereichs, also im Verwarnungsgeldbereich landest.
Dazu mache doch nochmal die folgenden Angaben:
War es dunkel bei der Messung? Auch welche Entfernung wurde gemessen? War gerade hohes Verkehrsaufkommen oder fuhr evtl. ein Fahrzeug versetzt hinter oder gar neben Dir? Wurde die Messung freihändig oder mit einem Stativ durchgeführt? Welcher Meßgerätetyp wurde verwendet?

@Freund des schnellen Fahrens
Wie soll denn ein reiner Radarwarner vor einer Lasermessung warnen? Bedenke auch mal, daß nicht jeder Geld für solche Geräte übrig hat und daß der Besitz demnächst auch strafrechtlich verfolgt werden soll.

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.158.45.90) on Montag, den 25. Dezember, 2000 - 22:45:

vor laser schuetzt dieser natuerlich nur maeßig (muss man natuerlich glueck haben, wenn man einen guten warner hat, und das vorausfahrende KFZ vorher gelasert wurde und sein eigener das anzeigt)
Aber du hast natuerlich recht, deshalb meine ich ja auch das man ein Auge fuer sowas entwickeln sollte (nur nicht uebertreiben, und in jedem kombi eine falle vermuten *g* )

nochwas zum rausschinden der toleranz: glaube mir, wenn der Richter in die Akte des beschuldigten schaut (Fahranfaenger/Probezeit/Nachschulung/Punkte) laesst sich da ganz sicher nichts mehr rausschinden (jedenfalls bei den meisten richtern) Erfolgsquote ist somit leider sehr gering (wuerde ich versuchen, wenn ich keine vorbelastungen haette)

und es sollte jedem selbst ueberlassen sein, ob er Geld fuer einen warner uebrig hat oder nicht. meine eigenen Erfahrungen mit nem Warner ist sehr positiv (hat mir wirklich viele bußgelder und fahrverbote erspart) trotzdem wurde ich trotz warner auch schon herausgewunken (passiert), aber wenn dadurch 60% aller Fallen "enttarnt" werden, lohnt sich dieser schon fuer mich (bin Vielfahrer)

By Greatblackbird (145.253.158.67) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 11:48:

Stimmt schon, viel Hoffnung bleibt da nicht, aber versuchen sollte man es schon, gerade wenn der Führerscheinentzug droht. Es würde ja ausreichen, unterhab des Punktebereichs zu gelangen. Bei Lasermessungen sind Fehlmessungen wahrscheinlicher als bei Radar-oder Lichtschrankenmessungen. Vielleicht war der Beamte ja gar nicht geschult, denn das sind ja auch nur "Verbrecher" :)

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.226.13.228) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 14:02:

also wenn der Fuehrerschein auf dem spiel steht, sollte man schon alles probieren ! Aber bei 25 km/h ist Matzek zum Glueck gerade noch an der Grenze gewesen..... deswegen sollte man sich jetzt darueber Aufregen und gut ! Negativ ist jetzt natuerlich, das Matzek in den letzten Jahren Probezeit verdammt gut aufpassen muss, da bei einem erneuten Punkteverstoß der Schein wohl einkassiert wird :-(

By Matzek (172.177.225.136) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 14:30:

Erstmal Danke für die Antworten!
Nochmal zur Messung, es war taghell und vom Stativ aus gemessen, einsamme Landstraße... also da kann man warscheinlich net viel machen.

Was heißt entzug bei nochmal geblitzt werden? Egal wie schnell ich dann bin oder nur wenn's Punkte gibt?

Wie siehts mit so nem Radarwarner aus, taugen die was? Hab gehört da muß man ganz schön Kohle locker machen und dann erkennt des Ding ja auch net alles!

Ansonsten werd ich jetzt mal abwarten und ggf. an der Beratung teilnehmen. Und als vorsichtsmaßnahme dann erstmal meine Karre auf nen Freund zulassen und umgekehrt, dann übersteh ich die restliche Probezeit vielleicht eher! ;-)

By VfB-Supporter (62.155.180.80) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 16:03:

Wie kann man auch nur so blöd sein, und sich nochmal erwischen lassen, nachdem man schon die Nachschulung hinter sich hat.

By Greatblackbird (145.253.159.0) on Dienstag, den 26. Dezember, 2000 - 19:49:

@VFB-Supporter
Behalte diese unqualifizierten Bemerkungen doch einfach für Dich und störe damit nicht das Forum!

@Matzek
Laut StVG ist bei einem weiteren A-Verstoß nach einem Nachschulungskurs eine erneute Ablegung der Befähigungsprüfung anzuordnen.
Ist bei dem Meßergebnis die Toleranz schon abgezogen und war die gemessene Geschwindigkeit über 100 km/h?

By Smallgreenfish (193.158.170.180) on Mittwoch, den 27. Dezember, 2000 - 08:46:

Greatblackbird:

>diese unqualifizierten Bemerkungen< sind unbestreitbar unzutreffend: Es kann nicht darum gehen, daß man alles darf, außer sich erwischen zu lassen. Wer so kurz nach der Nachschulung beweist, daß er nicht lernfähig ist, sollte nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

By alpak (62.226.177.122) on Mittwoch, den 27. Dezember, 2000 - 09:30:

@VFB-Supporter
Natürlich sollte man gerade dann besonders aufpassen, aber es kann "ausversehen" ganz schnell passieren. Z.B. auf der Landstraße, Ewigkeiten immer 100 erlaubt und gefahren. Plötzlich "Werksausfahrt" und 60. Es ist Samstag Nacht, halb zwei. Schild wird -verständlicherweise- nichts so gaaanz ernst genommen -> !BLITZ!

Off-Topic: Nur Fan oder Supporter? Ich bin bei den UF

By matzek (195.212.92.100) on Mittwoch, den 27. Dezember, 2000 - 10:40:

@VfB Supporter & Smallgreenfish

Danke für die "hilfreiche" Belehrung! Das das nicht die klügste Aktion war weis ich selber,
glaubt ihr ich hab das mit Absicht gemacht!? Ich frag mich nur was Leute wie ihr mit solchen Bemerkungen bezwecken wollen!

@ Greatblackbird

Ursprünglich waren 100 erlaubt, dann hab ich das 80 Schild verpennt (Man muss dazu sagen ich hatte zu diesem Zeitpunkt einen 12 Std. Flug und 2 Std. Fahrt hinter mir und wollte einfach nur Heim!) Gemessen wurden dann 109 kmh und der "Freund und Helfer" hat gesagt das 4 kmh Toleranz abgezogen werden!

Heißt das jetzt das da mehr als die "verkehrspsychologische Beratung" auf mich
zukommt?

By Greatblackbird (217.49.125.182) on Mittwoch, den 27. Dezember, 2000 - 10:56:

Sieht ganz so aus. Wobei der Begriff "Befähigungsprüfung" auch die Wiederholung der theoretischen oder/und praktischen Prüfung bedeuten könnte, genau weiß ich das aber nicht.

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann Verkehrsanwalt suchen und die Ermittlungsakte anfordern (nach Erlaß des Bußgeldbescheides). Ich würde überprüfen lassen, ob das Meßgerät geeicht war oder ob es vielleicht kurz zuvor zur Reparatur war und nicht nachgeeicht wurde. Weiterhin kann überprüft werden, ob der Meßbeamte zum Zeitpunkt der Messung auf diesem Gerät geschult war und ob er das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung bedient hat. Das sind aber alles nur kleine Hoffnungsschimmer, aber versuchen solltest Du es, manchmal wird eine Kleinigkeit übersehen und dann wäre die gesamte Messung hinfällig.

By Matzek (195.212.92.100) on Donnerstag, den 28. Dezember, 2000 - 15:02:

Also im StVG §2a Fassung vom 01.01.1999 heißt es:
...ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat...

Gibts da schon was neueres?

By Greatblackbird (145.253.158.48) on Donnerstag, den 28. Dezember, 2000 - 20:44:

Du hast Recht, mein Text ist etwas veraltet, habe mir gerade einen aktuellen Auszug der Straßenverkehrsgesetztstexte besorgt. Demnach wird Dir die verkehrspsychologische Beratung nahegelegt werden. Ich würde das so deuten, daß es keine Pflicht ist, daran teilzunehmen.

By VfB-Supporter (62.158.215.71) on Donnerstag, den 28. Dezember, 2000 - 21:33:

Ok, Ok, vergesst meinen Eintrag. Ich seh schon, ihr reagiert empfindlich. Sorry!

By Matzek (195.212.92.100) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 08:44:

Danke für eure Hilfe, aber ich werd jetzt erstmal abwarten müssen was passiert! Wenn's was neues gibt meld ich mich wieder...

Bis dahin seit wachsam und fahrt anständig! ;-)

By Mike (62.104.212.87) on Dienstag, den 2. Januar, 2001 - 16:37:

Jetzt muss ich hier auch noch meinen Senf dazugeben,ich bin der Autor von
"Polizisten sind auch nur Verbrecher.

Bevor die deinen Führerschein einkassieren,leg auf jeden Fall Einspruch über Deinen Anwalt ein,der lässt sich die Akten kommen.Bestehe darauf,dass er GENAU überprüft,ob das Gerät geeicht war,dann soll er nachschauen,ob das Messprotokoll ordnungsgemäss ausgefüllt ist,ob es iergendwelche Widersprüchlichkeiten bei den Zeitangaben zwischen den einzelnen Messungen gibt,eben auf jede Kleinigkeit achten,und vor allem,ob der Beamte überhaupt geschult und somit berechtigt war Messungen vorzunehmen(eigene Erfahrung).
Wenn alles in Ordnung war,kannst Du noch während einer Gerichtsverhandlung Deinen Einspruch ohne weitere Folgen zurücknehmen,falls sich abzeichnen sollte,dass der Richter geneigt ist die Stafe vom Bussgeldbescheid zu erhöhen.
Ich bin der Meinung,diese Chance solltest du auf jeden Fall nutzen.

Mike

By Greatblackbird (145.253.158.80) on Dienstag, den 2. Januar, 2001 - 23:56:

@Mike
Mich (und sicher auch andere hier im Forum) würde mal interessieren, wie der Stand der Dinge in Deinem Fall ist bzw. ob Deine Klagen schon abgeschlossen sind und Urteile gefällt wurden.

By Mike (62.104.212.87) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 07:38:

HI Greatblackbird,

bisher hat sich - für mich sichtbar - noch nicht viel getan.
Nach Angaben meines Anwalts befinden sich die Akten bei der Staatsanwaltschaft.

Gegen Pol.1 soll wegen Urkundenfälschung und nichteidlicher Falschaussage ermittelt werden,

Gegen Pol.2 wegen eidlicher Falschaussage und Urkundenfälschung.

Mein Anwalt meint,dass mit der Hauptverhandlung nicht vor März zu rechnen ist,falls es überhaupt bei Pol.1 dazu kommt.

Ich halte alle auf dem Laufenden.

Gruss Mike

By Matzek (195.212.92.100) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 08:17:

Hallo zusammen, hab jetzt nen Bußgeldbescheid über 160 Flocken + Gebühren bekommen! Auf dem guten Stück ist außerdem vermerkt "Die Geldbuße wurde wegen 01 Eintragungen im Verkehrszentralregister erhöht. Bei erneutem Verstoß droht Fahrverbot." Dürfen die die Strafe einfach so erhöhen?

By Mike (62.104.212.68) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 11:00:

WAS HEISST 160 Flocken??? Keine Punkte???
Müsste doch zumindest 1 Punkt sein.
Wieviel genau abzgl.Toleranz zu schnell???

Ansonsten ist es üblich wegen Voreintragungen die Strafe zu erhöhen.

By Matzek (195.212.92.100) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 11:36:

Ja nen Punkt gabs auch, sorry hab ich vergessen!
Also 80 warn erlaubt, 109 gemessen und 4 Toleranz ergibt 25 zu viel. Hab ich aber oben schon mal geschrieben!!!

By Mike (62.104.212.85) on Mittwoch, den 3. Januar, 2001 - 12:03:

In dem Fall kann ich Dir nur raten so zu verfahren,wie ich das in meinem letzten Posting geschrieben habe.

Viel Glück


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