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Wie ist das jetzt genau? Probezeit/Verjährung/Punkte??????

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Wie ist das jetzt genau? Probezeit/Verjährung/Punkte??????
By DMX20 (62.104.212.74) on Mittwoch, den 20. Dezember, 2000 - 13:12:

Also, mein Fall sieht folgendermaßen aus,wurde am 8. März 2000 mit 21 KM/H über der Höchstgeschwindigkeit geblitzt,die Folge 80 DM und 1 Punkt,nachdem ich 2 mal Einspruch eingelegt hatte,das ganze zog sich bis November 2000 hin,ließ ich den letzten Einspruch fallen(auf rat meines Anwalts) und zahlte die mitlerweile durch Verfahrenskosten etwa 120 DM, und kassierte einen Punkt.Meine Probezeit ist jetzt am 18.12.2000 abgelaufen.Jetzt meine Frage: Kann jetzt noch etwas wegen der Nachschulung kommen,oder hab ich noch irgendwelche Chancen,daß sie mich vergessen oder so? Wie lange muß ich eigentlich darum bangen,ist der Zeitpunkt des Blitzens (also März 2000) oder der Zeitpunkt November 2000 maßgeblich?
Danke für eure Antworten im Vorraus.

By DMX20 (62.104.212.74) on Freitag, den 22. Dezember, 2000 - 13:26:

Kommt schon,keiner der was näheres weiß?

By Matzek (195.212.92.100) on Freitag, den 22. Dezember, 2000 - 16:04:

Also bei mir war`S damals ähnlich! Normalerweise müßte vom Ordnungsamt ein Schreiben wegen der Nachschulung kommen! Und da du zum Zeitpunkt der Tat noch Probezeit hattest wirst um die Sache net drumrum kommen! ...außer die vergessen dich wirklich! ;-)

By Greatblackbird (145.253.158.4) on Freitag, den 22. Dezember, 2000 - 22:11:

Solange die Punkte bestehen, kann die Nachschulung noch angeordnet werden, also 2 Jahre lang, wenn keine weiteren Punkte hinzukommen.

By DMX20 (62.104.212.81) on Freitag, den 22. Dezember, 2000 - 23:20:

Schön und gut,aber wann sind meine Punkte jetzt verjährt,ein Jahr nachdem ich geblitzt wurde,oder ein Jahr nachdem ich meinen Einspruch zurückgezogen hatte und die Strafe angenommen habe?

By Greatblackbird (145.253.158.17) on Samstag, den 23. Dezember, 2000 - 00:38:

Es gilt immer der Zeitpunkt, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, in Deinem Fall also nach Rücknahme Deines Einspruchs.


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