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Mit ca. 110 in 50er am 02.sep.00 geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Mit ca. 110 in 50er am 02.sep.00 geblitzt
By Schnellfahrer (62.158.45.127) on Sonntag, den 17. Dezember, 2000 - 15:38:

Hatte ich schonmal hier im forum geschreiben. Das war in Minden/Lübbecke mit einem mietwagen am starenkasten. bis heute kam allerdings kein Bescheid *freu* Kann da aber trotzdem noch etwas passieren, oder ist das durch die Verjährung endgültig aus der Welt ???

By Greatblackbird (212.144.244.179) on Sonntag, den 17. Dezember, 2000 - 19:39:

Das dürfte verjährt sein. Glück gehabt!!

By Schnellfahrer (62.158.45.19) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 01:43:

thx Greatblackbird ! falls aber doch noch was kommen sollte werde ich es hier posten. waehre ja eigentlich eine unverschaemtheit, mich nach der Verjaehrung zu kontaktieren.

By Gerrit (194.121.220.180) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 08:49:

Hi!

bescheide dürfen bis zu 6 Wochen rückdatiert werden :-)

Gerrit

By blitzblitz (193.227.194.144) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 11:32:

@gerrit

Wo hast Du denn diesen Blödsinn gelesen ?

By Gerrit (194.121.220.180) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 15:16:

@blitzblitz

Von dieser Seite!

Gerrit

By Schnellfahrer (62.226.16.14) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 16:31:

waehre natuerlich bloed. dann muesste ich ja noch bis mitte januar zittern. weiss da jemand genaueres ?

By Greatblackbird (212.144.200.54) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 17:05:

@gerrit
Zurückdatieren ist nicht zulässig. Vor der Einleitung des Bußgeldverfahrens muß außerdem der Betroffene gehört werden. Wenn die Behörde innerhalb von 3 Monaten, gerechnet ab dem Tattag, keinen Anhörungsbogen abschickt, ist die Sache verjährt. Ist der Anhörungsbogen rechtzeitig ausgestellt worden, aber nicht innerhalb von 2 Wochen beim Betroffenen, ist die Sache ebenfalls verjährt, vorausgesetzt natürlich, daß die 3 Monate überschritten wurden.

By E.Krahmer (62.158.201.211) on Dienstag, den 19. Dezember, 2000 - 09:40:

Es ist wirklich an der Zeit, für solche Delikte eine Verjährungsfrist einzuführen, die den Namen verdient.

By Gerrit (194.121.220.180) on Dienstag, den 19. Dezember, 2000 - 10:31:

@Gbb

Hi hab nochmal hier nachgelesen, als der Thread zu diesem Thema schonmal aufkam, war irgendwo mal von 6 Wochen die rede. Hab aber nur noch etwas von einem Monat gefunden. Die Passage dazu befindet sich im Fuß von Recht/Verjährung

Gruß Gerrit

By Greatblackbird (217.49.111.230) on Dienstag, den 19. Dezember, 2000 - 17:16:

@Schnellfahrer
Hast Du denn einen Anhörungsbogen erhalten?

@Gerrit
Der Thread bezieht sich auf einen Bußgeldbescheid. Aber auch da hat sich inzwischen was bei der Zustellung geändert. Vorher muß an den Betroffenen aber immer innerhalb von 3 Monaten ein Anhörungsbogen versendet werden. Hierbei zählt immer die Anordnung zur Erstellung des Bogens als Verjährungsunterbrechend, das heißt also, der A-Bogen kann auch nach der Verjährungsfrist bei dem Betroffenen eintreffen. In diesem Forum wurde irgendwo gepostet, daß nach neuen Richtlinien die Zeit zwischen Anordnung und Erhalt zwei Wochen nicht überschreiten darf.

By Schnellfahrer (193.159.82.131) on Freitag, den 22. Dezember, 2000 - 01:04:

nope, habe garnichts erhalten

By farendil (217.0.227.79) on Freitag, den 22. Dezember, 2000 - 09:23:

@gb: ich hab das geschrieben!

der genaue text findet sich hier, da ich zu faul bin, das alles noch mal abzupinseln

By Greatblackbird (62.180.206.48) on Freitag, den 22. Dezember, 2000 - 22:24:

@farendil
Danke, ich war auch zu faul, danach zu suchen.

@Schnellfahrer
Umso besser, dann ist es eigentlich verjährt, wenn kein Anhörungsbogen verschickt wurde. Wurde jedoch einer verschickt, ist die Verjährungsfrist unterbrochen, auch wenn er bei Dir nicht angekommen ist. Dies würde aber aus der Ermittlungsakte hervorgehen.


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