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100 km/h zu schnell auf der Hausstrecke (BAB), brauche Eure Hilfe

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: 100 km/h zu schnell auf der Hausstrecke (BAB), brauche Eure Hilfe
By yak (62.158.202.221) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 19:23:

Hallo,

ich bin mit 160 km/h auf der Autobahn geblitzt worden. Erlaubt waren da nur 60 km/h, normalerweise ist da nicht beschränkt. Ich fahr da jeden Tag 160 km/h, die Autobahn ist total leer.
An dem Tag war leider eine LKW-Kontrolle, die ich nicht gesehen habe. Ich hab mich mehr auf ein neben mir fahrendes Auto konzentriert, das aus für mich unerklärlichen Gründen (ich hab mit allem gerechnet, nur nicht mit einer Beschränkung!) eine Vollbremsung (der hatte auch ca. 150 km/h drauf) hinlegte. Ich hab die ersten zwei Schilder (Achtung und 100) nicht gesehen, danach hab ich - wie gesagt - mehr in den Rückspiegel auf das andere Auto geschaut und bin in der Zeit wohl an den nächsten zwei Schildern (80 und 60) vorbei gefahren.
Als ich wieder nach vorne geschaut habe, hat es schon "Blitz" gemacht. Kurz darauf kam dann ein Parkplatz, wo die LKW's rausgewunken wurden.

Wisst ihr, ob man da was machen kann? Ich glaube nicht, dass die Schilder falsch aufgestellt waren oder der Blitzer zu nah an der letzten Beschränkung (60) stand. Wobei ja normalerweise so unvorhergesehene Beschränkungen wie Baustellen nur so vor Blinklichtern strotzen, die gab es hier gar nicht.
Ich fahr da jeden Tag und hab damit echt nicht gerechnet. Zu schnell sind 160 auf 'ner freien Autobahn (hatte leider keinen vor mir, der den Blitz auslösen wollte ;-)) sicher nicht, auch wenn das einige denken - diese Diskussion möchte ich aber bitte hier nicht auslösen...

Noch eine Frage hätte ich: Ich (bzw. meine Mutter, der der Wagen gehört), hat den Anhörungsbogen bekommen. Ich würde jetzt gerne zwei Sachen machen: Ich (bzw. natürlich durch meine Mutter) würde gerne Einspruch einlegen (wenn es Sinn macht) und würde gerne eine Einsicht in die Dokumente (wiederum durch meine Mutter - ich geh ja nicht selber zum Henker!) nehmen, vielleicht ist das Foto ja unscharf... Leider sind auf dem Anhörungsbogen diese Möglichkeiten nicht gegeben. Fülle ich den einfach aus, mit "Fahrer unbekannt" und lege den Einspruch sowie den Antrag auf Einsicht bei?
Was passiert überhaupt, wenn ich (bzw. meine Mutter) den Fahrer nicht angebe? Man hat ja das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn es sich um Familienangehörige handelt. Kommt es dann, bzw. spätestens beim Einspruch automatisch zu einer Gerichtsverhandlung? Was kostet so etwas?

Ihr seht, ich bin etwas verzweifelt... Vielleicht könnt ihr mir da ja helfen.

Vielen Dank,
yak (ein normalerweise recht defensiever Fahrer)

By speedpilot (194.120.191.9) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 20:40:

Du kannst mit 3 Monaten Fahrverbot,ca 800 DM Bußgeld und 4 Punkte in Flensburg rechnen !

By me (212.169.140.71) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 23:31:

Schau mal hier im Forum nach der "Alberto"-Methode, Dein wahrscheinlich einziger Ausweg.

By hilfe !!!!!! (194.8.205.71) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 03:14:

Ja seid ihr übergeschnappt ???? Mit 160 statt 60 !!! Dann heißt es : " ich brauche dringend hilfe......" - Hilfe zum Pschyiater zu gehen was ?????

By Alberto (212.185.252.139) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 12:56:

Na, na, der Yak hat auf einer normalen - ansonsten freien Autobahn ein normales Tempo gehabt. Lediglich durch die LKW-Kontrolle werden da manchmal sporadisch Schilder aufgestellt.
Sollte aber wenig los sein, ist dies natürlich völlig ungefährlich, dort mit 160 weiterzufahren (ist ja eh nicht sehr schnell).

Nun zur Tat: Es ist ein bißchen schlecht, daß der Wagen auf eine Frau (Mutter) zugelassen ist und ein Mann gefahren ist. Damit ist es leider so, daß man in den Anhörungsbogen schon einen Mann eintragen sollte, denn bei einer so hohen Überschreitung werden sie shr gierig hinterher sein.
Also, ein Mann in etwa in diesem Alter +- 5 Jahre muß her. Wenn ihr dann noch einen findet, der aus der Verwandtschaft kommt und möglicherweise dem Fahrer sogar etwas ähnlich sieht (nur, falls sie das Foto gleich mit dem Paß vergleichen), dann stehen die Chancen gut.
Aber - um himmelswillen - nicht Einspruch einlegen oder so etwas. Wenn, dann sofort diese Person auf dem Anhörungsbogen benennen und diesen so schnell wie möglich nun abschicken!
Diese Person muß dann erneut einen Anhörungsbogen erhalten und wiederum alles zugeben.
Wichtig ist, daß die Mutter diesen ersten Anhörungsbogen ausfüllt und auch unterschreibt, wenn sie die andere Person angibt.
Damit läuft die Verjährungsfrist für den YAK ab dem Tattage, denn der Anhörungsbogen ging ja nicht an ihn, sondern an die Mutter.
So müßt Ihr es eben machen. Wie es dann weitergeht: BuGeBe gegen den anderen -Einspruch - Verzögerung - Bild-Gegenüberstellung - Alibi - Einstellung des Verfahrens usw. - das ist hier schon wirklich mehrmals beschrieben worden.
Das ist die - mir zugedichtete "Methode", die wohl deshalb meinen Namen trägt, weil ich sie wirklich ausführlichst mehrmals aufgeführt habe.

Viel Glück - und kühlen Kopf bewahren!

By Ludger (217.3.127.69) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 15:27:

Ich denke nicht, dass 160 auf einer einigermassen freien Autobahn zu viel sind. Nur durch diese LKW-Kontrollen werden Schilder aufgestellt, wo sonst keine sind und das ist natürlich für Fahrer, die die Strecke jeden Tag fahren ungewöhnlich.
Ich allerdings muss hier einmal sagen, dass ich in diesem Fall den Fahrer der bei 150 eine Vollbremsung hingelegt hat, anhalten würde (ich bin Autobahnpolizist auf der A 2, im Videowagen).
Man muss sich das einmal überlegen, bei 150 "voll in die Eisen zu steigen", das ist ein rasantes Manöver, wenn die Autobahn nicht vollkommen frei ist und das kann sie ja nicht gewesen sein, wenn das Auto neben dir gefahren ist.

By farendil (217.0.227.6) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 15:37:

@ludger: ich finde es toll, daß du als polizist für solche "raser" wie yak verständnis hast.

allerdings weiß ich nicht, was der fahrer, der 150 gefahren ist, sonst hätte machen sollen, als er die blitze erkannt hat.
sich erwischen lassen und 2-3 monate zu fuß gehen sowie ein heidengeld löhnen?
andere frage: was wäre dem passiert, wenn du ihn erwischt hättest? (mal angenommen, du hattest seine geschwindigkeit nicht im provida) also warum hätte er löhnen müssen und wieviel?

By me (212.169.140.71) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 15:38:

@Ludger

Ich würde bei Erkennen der Meßanlage auch "in die Eisen gehen", sofern hinter mir sich kein weiterer Fahrzeugführer befindet. Klar hätte man auch das Gesicht schnell verdecken können, aber meist recht die Zeit nicht für eine derartige Situation. Wie hätte man sich denn in diesem Fall richtig verhalten sollen, denn ich denke jeder ist schon einmal in dieser Situation gewesen?

By T.K. (207.235.7.232) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 17:42:

Leider scheinen die Behörden in zahlreichen Fällen nicht in der Lage zu sein, unerwartete Geschwindigkeitsbegrenzungen in vernünftiger Weise zu beschildern und rechtzeitig vorher anzukündigen.

Vor einiger Zeit auf der Autobahn erlebt: auf einem unbegrenzten Streckenabschnitt tauchen plötzlich an beiden Straßenrändern 80er Schilder auf. Nicht in einiger Höhe an einem Mast, sondern in Bodennähe transportabel in einer Art Gestell aufgestellt, bei entsprechendem Verkehr also kaum vorher wahrnehmbar. Nun gut, es wurde an dieser Stelle nicht kontrolliert, aber es wäre prinzipiell möglich gewesen.

Was bitte soll der Verkehrsteilnehmer bei so einer Situation tun? Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bekanntlich bereits unmittelbar hinter dem Schild. Wer sein Fahrzeug ausrollen läßt, befindet sich zumindest in einer rechtlichen Grauzone, da er einerseits das Tempolimit beachten muß, andererseits aber nicht übermäßig stark (was immer das sei) bremsen darf. Hier auf Nummer Sicher zu gehen und zu bremsen, ist die natürliche Reaktion.

By m3 (217.2.190.36) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 23:03:

es gibt schon merkwürdige Schilderaufstellungsmethoden. Ideale Aufstellung sollten jedoch Ankündigungen und komfortablen Geschwindigkeitstrichter beinhalten, also angemessener Schilderabstand auch für sehr hohe Geschwindigkeiten. Viele Paradebeispiele auf der A3 Frankfurt/Köln: Fullspeed, dann 120-Baustellenverkehr, dann gleich 100 und bei Beendigung des Bremsvorgangs kommt dann das geliebte Aufhebungszeichen, ein Witz!

@Ludger: Vollbremsungsfahrzeug anhalten und wat dann?

By Alberto (62.224.100.35) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 11:32:

Das ist ein noch nicht geklärtes Problem:
Ich höre immer wieder, daß Leute eine - verständliche - Vollbremsung machen, wenn sie plötzlich einen Blitzer sehen. (Deshalb z.B. vermeidet man es, Blitzgeräte in Tunnels aufzustellen.(zu gefährlich).
Also, die Reaktion - plötzlich und unerwartet - ist für den Nachfolgenden mitunter tödlich.

Vor Gericht würde der Bremser "Schuld" bekommen - zumindest weitgehendst.

Wie kann man dieses verhindern?
Richtigerweise müßte man, wie auf der Strecke Stuttgart - Ulm, vor diesen Meßanlagen warnen!
Selbst auf dieser Strecke beobachte ich immer wieder, daß - bei völlig freier Fahrt - Leute vor diesen Blitzern voll bremsen, um vermeintlich 100 oder 120 einzuhalten, obwohl die Schilderbrücken eindeutig "Freie Fahrt" zulassen.

Hier scheint mir bereits die "Einschüchterung der Autofahrer" so weit fortgeschritten sein, daß alle eben nur noch Angst haben, irgendwie erwischt zu werden, weil dies ja sogar ein Fahrverbot bedeuten könnte - was wiederum möglicherweise sogar die Existenz gefährdet.

Darum komme ich eigentlich zu einem logischen Fazit:
Will man diese - unnötigen - Gefahren vermeiden, solte man - aus Sicherheitsgründen - die Blitzer nur noch vor Schulen und Kindergärten o.ä. aufstellen - und aber auch an gefährlichen Baustellen - allerdings mit zusätzlichem Hinweis und - für alle rechtzeitig sichtbar - vielleicht in rot lackiert und nicht in "Tarnfarbe".
Das hilft der Sicherheit - bringt leider kein Geld - aber es schützt Menschenleben, nämlich
.. das der Kinder ..das der Bauarbeiter und das der Hinterherfahrenden und letztlich auch das der anderen, wenn ein "Superschnellfahrer" dabei sein sollte, der sich normalerweise um nichts schert, denn auch dieser würde in diesem Falle bremsen.

Also: Kein geld, dafür Sicherheit!

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 13:25:

Albertos Gedanken sind unterstützenswert.Wenn man das weiterdenkt, gäbe sich eigentlich die zwingende Notwendigkeit für den Bundesgesetzgeber, begründet mit der Vielzahl der der heute unterschiedlichen Regelungen und der Vielzahl der Radarfallenaufstellungsberechtigten Organisationen ,eine "Radarfallenaufstellungsverordnung" zu erlassen, die zum Einen vor dem Aufstellen eine schriftlich fixierte Güterabwägung (Genehmigung) zwischen zu schützendem Gut und von der Maßnahme ausgehender Gefährdung klar fordert und zum Andern klare Spielregeln, wie z.B. Vorankündigungen usw beinhaltet.
Sowas auszuarbeiten, zu fordern und in die Diskussion zu bringen wäre doch mal was für den ADAC oder liegt bei denen jetzt der Schwerpunkt auf dem Versicherungsgeschäft, Publikationen und Verkehrserziehung!

By Brausi (145.253.2.234) on Sonntag, den 24. Dezember, 2000 - 09:53:

Bei diesen LKW-Kontrollen werden i.d.R. die G-Beschränkungen nur rechts aufgestellt. Für LKW halt. Wenn ich auf der zweiten oder dritten Spur überhole, kann ich diese Schilder zum Teil gar nicht sehen.


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