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Glück gehabt?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Glück gehabt?
By Carmen (217.4.106.15) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 12:43:

Hi zusammen,

ich hoffe, ich nerve jetzt nicht, indem ich hier eine Frage stelle, die mit Sicherheit schon öfters gestellt wurde!!

Ich hatte vor einer halben Stunde einen LKW vor mir, außerhalb geschlossener Ortschafen. Dieser fuhr die ganze Zeit schon bei 70 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung gute 100 km/h und ich immer hinterher.

Jedenfalls kurz vorm Ortseingang Senden kam dann die 50 km/h und ich habe schon den Blitzer (mobiler Blitzer) am Straßenrand gesehen.

Jedenfalls hat es voll geblitzt. Danach bin ich natürlich voll in die Eisen, habe links abgebogen, umgedreht und bin zum Blitzer zurück und habe ich gefragt, ob ich jetzt auch geblitzt worden sein.

Er meinte, daß das wohl nur der LKW gewesen sei, der allerdings mit 82 km/h bei 50 km/h. Ob ich dabei bin, kann er nicht genau sagen, aber er glaubt eher, das nicht, da ich sehr dicht hinter dem LKW war. Er meinte allerdings, daß laut Angaben die Anlage 2 Fotos pro Sekunde mache, aber das eigentlich nicht umzusetzen sei, da sich die Anlage erst regenerieren müßte.

Zudem hatte ich die Sonnenblende runter und meinte mich im Nachhinein daran erinnern zu können, bei dem Schild "50" wie immer abgebremst und in den vierten Gang geschaltet zu haben. Jedenfalls weiß ich ganz definitiv, daß nach dem roten Blitz der Abstand zwischen LKW und mir spontan sehr groß wurde.

Geblitzt wurde übrigens erst ab 64 km/h, also 14 km/h zu viel.

Damit habe ich doch eigentlich noch recht gute Chancen, davon gekommen zu sein, oder nicht?

Falls nicht, wie sieht es da mit der Probezeit und dem Verstoß aus. Der LKW hatte gemessene 32 km/h zu viel. Wenn 3 km/h runter gehen, dann wären das immerhin noch 29 km/h. Vermute, daß ich etwas langsamer war.

Zu Beginn der Probezeit hatte ich einen Unfall, mußte dadurch zur Nachschulung, was ich auch gemacht habe. Zudem hat sie Probezeit auf 4 Jahre verlängert (und ist leider noch nicht vorbei). Nachher hat sich allerdings kein Verstoß mehr ereignet. Sollte das nun einer sein, dann habe ich doch bezüglich der Probezeit nur mit einer Verwarnung und eine Aufforderung zu einem verkehrspsychologischen Gespräch zu rechnen, oder?

Würde mich über Antwort freuen!

By Carmen (217.4.106.15) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 12:50:

Ich bin's noch mal:

Wer nach Teilnahme an der Nachschulung innerhalb der Probezeit wieder einen A-Versto? oder zwei B-Verstöße begeht, wird von der Verkehrsbehörde gebeten, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt:
Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2-Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.

So, daß habe ich gerade selber nachgelesen. Würde also bedeuten, daß, wenn ich mit 25 km/h zu viel geblitzt wurde, 80 DM + 1 Punkt und über 26 km/h zu viel 100 DM + 3 Punkte auf mich zukämen plus eben dieses Seminar.

Weiß einer, was sowas kosten würde und wie es dort ist, also was genau gemacht wird?

By Olli (172.140.169.253) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 13:37:

Warte doch erstmal ab, ob du einen A-Bogen bekommst. Was bringt es denn hier Mutmaßungen anzustellen ?

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 13:49:

Muß man das eigentlich immer wieder schreiben: Du sollst verdxxt noch mal nicht zur Kontrollstelle zurückfahren, wenn Du evtl. geblitzt worden bist. Auf diese Art bekommen die Leute doch nur Deine Personalien und die ganze Suchzeit nach dem Verantwortlichen für den Verstoß, die gleichzeitig Deine Verjährungszeit ist, geht verloren.

By Carmen (217.4.107.188) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 19:30:

Aber wieso PERSONALIEN? Ich lege doch dort nicht meinen Führerschein ab! Und der Typ saß genauso alleine im Wagen wie ich auch. War im übrigen ein kommunaler Blitzer. Dann ständ es doch allerhöchstens Aussage gegen Aussage!

By Olli (172.177.66.51) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 20:26:

LOL! Aussage gegen AUssage! Das ist lustig!
Wem wird man wohl eher glauben: Dem Fahrer der sich rausreden will oder dem treuen Meßpersonal, daß objektiv mißt ???

Und die Personalien haben sie, indem sie dich gesehen haben und dann dein Foto vom Perso angeschaut haben! Damit bist du identifiziert. Blöder kann man sich echt nicht anstellen.

By Carmen (217.4.106.25) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 09:35:

@ Olli

Trotzdem ne tolle Hilfestellung! Das hat Garfield bereits erwähnt, allerdings in einem anderen Ton!

By Alberto (62.158.218.245) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 09:40:

Liebe Carmen, der Ton kommt deshalb zustande, weil wir, die wir hier schon länger dabei sind, diese "Grundregel" bestimmt schon 100 x geschrieben haben.- und es irgendwie leid sind.

Nochmals:
Nie das Gesicht zeigen
Nie eine Identifikation ermöglichen, wenn es nicht schon passiert ist.
Nie eine Aussage machen!
Dann habt ihr die größten Chancen!

By Carmen (217.4.107.49) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 22:28:

Hallo Alberto,

ist okay, seh ich ja auch ein. Kam bei Garfield ja schon so rüber, daß es wohl schon öfters gesagt wurde (aber eben anders als von Olli). Von daher sorry, daß ich damit genervt habe. Ich neige dazu, mich schnell verrückt zu machen, seh ich ja auch ein.
Aber denke, hiermit können wir das Thema "Ton" dann auch beenden, ist schließlich ein Radarfalle-Forum ;-)!


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