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Geblitzt bei GELBER??? Ampel ????

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Geblitzt bei GELBER??? Ampel ????
By Jens K. (141.2.23.113) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 21:10:

Hi, bin gerade über eine gelbe Ampel drüber (1oo PROZENT!!!), da war ein neuer Blitzer, zwischen Haltelinie und Blitzer ist eine relativ große Strecke, ich also über die Ampel gerade noch so rüber, da blitzt es?!?!?!??? Sie war definitiv gelb. ich fahr weiter, es blitzt ein zweites Mal, ich hab mir gedacht, "da hat es den hinter mir auch noch erwischt", aber ich weiss gar nicht mehr, ob da noch einer hinter mir war! Wie kann das sein? Was hat das zu bedeuten? Wie kann die §&/Z"$%/ AMpel blitzen, wenn sie gelb war??? Ich hab gehört, der erste Blitz wär noch ok, nur der zweite wäre der bei einer roten Ampel - oder ist das nur ein Gerücht? Es kann sein, dass ich bei gelb drüber bin, dann der erste (ungefährliche?) Blitz kam, ich so vedutzt war, dass ich langsamer wurde, und (da die Strecke relativ lang war), beim zweiten Blitz immer noch in der Zone war, so dass es so aussieht, als ob ich ne Sekunde oder so eine rote Ampel überfahren habe... oder, es hat den hinter mir erwischt (von dem ich gar nicht weiss, ob es ihn überhaupt gibt?!) !??! Wer weiss HIIIIIIIIIIIILFE !?!?

By me (212.169.140.71) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 22:30:

Im Augenblick kannst Du gar nichts machen. Warte erst einmal was kommt.

By Jens (141.2.23.156) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 08:42:

Ja, aber was ich wissen will: Ich bin ja eigentlich definitiv nicht bei Rot >1 sec drüber gefahren, aber wenn ich nach dem ersten Blitz langsamer wurde (vor Überraschung), kann es dann so aussehen, dass ich über ne Sekunde nach Rot drübergefahren bin???

By farendil (217.0.227.73) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 21:37:

@jens: rot ist nicht bei >1s sondern sofort. nur die strafe unterscheidet sich zwischen vor 1s und nach 1s...

es kann ja auch eine geschwindigkeitsblitze gewesen sein, und der 2. blitz galt dem hinter dir.

ansonsten hat me recht, du kannst nichts machen, einfach nur abwarten, was passiert...

By Wurm (62.104.208.91) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 19:05:

Mir ist's genauso gegangen. Ich frage mich, ob der maßgebliche Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie auch bei 2 Fotos überhaupt berechnet werden kann. Ich habe natugermäß beschleunigt, als die Ampel auf gelb umsprang, so dass sich meine Geschwindigkeit zwischen den beiden Fotos sicherlich noch etwas erhöht hat. Das falsche Ergebnis einer Rückrechnung dieser Geschwindigkeit wäre dann aber eine spätere Überquerung der Induktionsschleife. Folge: Vorwurf eines nicht begangenen Rotlichtverstoßes

Wird mir der Amtsrichter bei dieser Argumentation folgen?

By Daidone (217.2.0.141) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 14:09:

Möglicherweise warst Du zu schnell? Der Starenkasten kann entweder auch nur die Geschwindigkeit messen oder Rotlichverstöße und
Geschwindigkeitsübertretungen blitzen.

Auch kann es 20 DM Verwarngeld geben, wenn man bei Gelb drüber fährt. Ist mir mal passiert.

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 18:02:

@daidone: man, was soll das denn??? warum, sag mir einfach warum du die ganze zeit hier falsche tatsachen behauptest!

Auch kann es 20 DM Verwarngeld geben, wenn man bei Gelb drüber fährt. Ist mir mal passiert.

nenn mir bitte den § der verwangeldvorschrift/ des bußgeldkataloges der dieses rechtfertigt.

du darfst, bei gelb fahren, wenn du nicht mehr gefahrlos anhalten kannst. "gefahrlos anhalten" liegt im ermessensbereich des fahrers!

was willst du bitte machen, wenn du 50 fährst und 1m vor dir springt die ampel auf gelb???
bremst du vor jeder grünen ampel auf schrittgeschwindigkeit ab, weil diese ja auf gelb umschalten könnte??


langsam glaube ich wirklich, daß du gezielt falsche informationen verbreiten willst!

By officer (213.187.66.117) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 19:50:

@farendil
wieso bist Du über die 20,-DM für das Gelb-Fahren so erstaunt? Bei Gelb ist anzuhalten steht in der StVO und 20,-DM kostet das schon eine Ewigkeit.
Tatbestandstext: Sie befolgten nicht das Gelblicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.

Jedem wird natürlich das Recht zugebiligt anzuhalten, wenn aber einer gerade noch Glück hat, daß es kein Rotlichtverstoß wurde, aber schon dunkelgelb war, sind die 20,-DM fällig.

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 19:56:

@officer: und wie willst die ermessenserntscheidung des fahrers beweisen?

es ist ja selbst in der fahrschule so: egal ob der prüfer im gut hängt, weil du bei gelb panisch auf die klötze gehst oder ob er an die kopfstütze schlägt weil du gerade noch so durchbist - dies wird nicht als fehler gerechnet.

keine rotlichtblitze "schießt" bei gelb! (oder kennest du da etwa eine ausnahme??)

wie gesagt: richtig ist: du mußt bei gelb anhalten und darfst nur dann weiterfahren, wenn du dieses nicht kannst.
und genau das gegenteil kann dir nicht bewiesen werden. selbst im allerungünstigsten fall kann der fahrer gerade mal in den spiegel geschaut haben oder auf ein neben ihm fahrendes auto.

By officer (213.187.66.35) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 08:32:

einen Rotlichtblitzer der bei Gelb blitzt kenne ich nicht, wobei das technisch bestimmt programmierbar wäre. Wenn allerdings mit Video aufgezeichnet wird, ist das ganze kein Problem, da hat man dann ja den gesamten Fahrvorgang drauf und kann deutlich erkennen, daß der Gelbfahrer hätte anhalten können auch ohne das ihm einer hinten drauf gefahren wäre.

By farendil (217.80.147.120) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 09:21:

@officer: es ist nicht nur die frage, ob ihm einer hinten drauf geknall wäre, was gefahrlos anhalten angeht.

wobei das technisch bestimmt programmierbar wäre.
es ist auch gar kein problem, die dinger NUR bei grün blitzen zu lassen.
alle nichtgeblitzten sind dann automatisch rotlichtsünder.

By HarryB (203.198.23.28) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 12:24:

Wieder was gelernt, dank officer. Siehste farendil auch Du weiss nicht alles... ;-)

Aber um mal zum Ausgangsthema des threads zurueck zu kommen: Blitzen denn diese Rotlichtblitzer ueber 2 Induktionsschleifen, oder ueber einen genau definierten Zeitabstand zweimal? Ich kann mich erinnern, dass in Berlin z.B. Blitzampeln standen, die auch zweimal blitzten, wenn man gleich nach der Haltelinie zum Stehen kam. Von daher duerfte die veraenderte Geschwindigkeit keine wesentliche Rolle spielen.....

By Goose (62.180.145.107) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 13:20:

Die Rotlichtblitzer haben zwei Schleifen. Eine befindet sich im Bereich der Haltelinie, die zweite im Kreuzungsbereich. Mit dem ersten Foto wird der Beweis geführt, daß man die LSA bei Rotlicht überfahren hat, mit dem zweiten Bild wird belegt, daß man nicht nur einen halben Meter über die Linie gerutscht ist, sondern tatsächlich in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren ist.

By farendil (217.0.226.249) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 15:01:

@goose: das kann nicht bei allen so sein!

erstens habe ich schon selber gesehen, daß ein pkw, der nur wenig über die haltelinie gefahren ist, 2x geblitzt wurde.

zweitens habe ich mir die indunktionsschleifen der einzigen rotlichtblitze in dresden schon mal genauer angesehen.
da ist pro spur nur eine ind.-schleicfe, keine 2. in der kreuzung!

By Alberto (62.224.100.52) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 15:13:

Die älteren Anlagen blitzen mit nur 1 Schleife - dennoch 2 Blitze - zeitversetzt.
Das soll und muß in jedem Fall beweisen, daß du eben nicht nur die Haltelinie überfahren hast (Owi 20 DM) - sondern in die Kreuzung bei rot tatsächlich eingefahren bist. Deshalb: Immer 2 Bilder!

Das mit den 2 Schleifen haben sie deshalb gemacht, weil dann das Überfahren der ersten Schleife - noch nicht blitzt, sondern nur die Anlage aktiviert. Dafür blitzt es dann bei der 2. Schleife = Kreuzung eingefahren - und dabei messen sie auch gleich noch das tempo.

Der Beweis, daß du tatsächlich zuerst die erste Schleife - sprich Haltelinie überfahren hast wird durch die Technik der Anlage erbracht, die eben erst beim Überfahren der ersten Schleife aktiv wird.

Ich habe früher immer mit der ersten Schleife - kurz die Nase drüber - die Blitze leergeknipst (immer 2 x hintereinander hat es geblitzt)
das geht jetzt mit den neuen nicht mehr. Leider. Somit kann ich auch nicht überprüfen, ob die Anlage wirklich aktiv ist - ohne daß es gleich das Fahrverbot kostet.

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 15:37:

@ farendil: Jetzt reicht es mir entgültig: Nun kommen auch noch Verleumdungen hinzu. Ich verlange die unverzügliche Rücknahme der Verleumdung oder ich werde in Zukunft geeignete Schritte einleiten!

Zum Gelblichtverstoß: Dies ist ein Verstoß gegen § 37 STVO. Im Verwarnungsgeldkatalog steht folgendes:
"Sie beachteten nicht das Gelblicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. 20,- "


Quelle: www.neelix.de --- Bußgeldkatalog ---Ampel

Ich schrieb: "Auch kann es 20 DM Verwarngeld geben, wenn man bei Gelb drüber fährt. Ist mir mal passiert."

Da steht erstens "kann" nicht "wird", zweitens
sagte ich, das ist mir passiert!

Wieso zweifelst Du mein Wort an? Das ist eine Frechheit!

Ich verbitte mir daher verleumdungen wie "langsam glaube ich wirklich, daß du gezielt falsche informationen verbreiten willst!"

Ich verlange eine Entschuldigung!


Auch bremse ich nicht vor jeder Ampel die umspringt auf Gelb, wenn da kein Radarkasten ist. Ist ja schade um die Bremsen.

Ich mußte die 20 DM selbst zahlen.

Ich bog bei Gelb noch ab, mußte kurz danach aber verkehrsbedingt stark bremsen (wegen Bremsungen der Fahrzeuge vor mir) und mir fuhr ein BMW hinten drauf. Der Fahrer des BMW verlangte trotz minimalen Schadens die Polizei und sagte mit seinem Beifahrer (Kollege) aus ich sei bei Gelb drüber gefahren, wie er. Begründung der Polizei für das Verwarngeld: "Ich hätte
nur so langsam an die Ampel heranfahren dürfen, dass ich bei einem Umschalten noch vorher bremsen könne". Ich bin keineswegs ein Fan dieser Begründung, da viele vor der Ampel Gas geben, wenn die schon eine Weile Grün ist.
Ich wollte wegen 20 DM kein Theater machen, er hatte außerdem einen Zeugen. Daher zahlte ich die 20 DM!
Der BMW - Fahrer zahlte zusätzlich noch 75 DM fürs Auffahren.

Ich betrachte es als bodenlose Unverschämtheit, dass Du alle meine Aussagen in Frage stellst. Wenn Du keine eindeutigen Beweise (mit Quelle) für einen Irrtum meinerseits hast, dann sage gefälligst gar nichts! Ich verbitte mir daher Verleumdungen. Wenn das weiter so geht, dann hat das Konsequenzen!

Möglicherweise solltest Du Dich erst man informieren, bevor Du hier andere Leute kritisierst und der bewußten Falschaussage beschuldigst! Wie wäre es damit?????

By EinBetroffener (64.124.150.135) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:09:

@Daidone

Sag mal - was willst Du dem armen farendil denn antun?

By farendil (217.0.226.249) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:17:

@daidone: Ich verlange die unverzügliche Rücknahme der Verleumdung oder ich werde in Zukunft geeignete Schritte einleiten!
ja ja, leite ein, was du willst, am besten dich selber in die kanalisation!

Wieso zweifelst Du mein Wort an?
Gewohnheit?? *gg*
Vielleicht, weil man bei dir den wahrheitsgehalt deiner Aussagen erheblich steigern kann indem man immer vom Gegenteil ausgeht??

Ich mußte die 20 DM selbst zahlen.
selbst schuld! und wenn jemand zu dir sagt, daß du in zschopau springen sollst, machst du das dann auch??

Ich wollte wegen 20 DM kein Theater machen
ohh, wäre das schön, wenn du diese weisheit auch mal im forum berücksichtigen würdest...


Möglicherweise solltest Du Dich erst man informieren, bevor Du hier andere Leute kritisierst und der bewußten Falschaussage beschuldigst!
tut mir echt leid, daß ich dich für so intelligent gehalten habe, daß du dieses ABSICHTLICH tust...


im übrigen solltest du das stgb mal besser durchlesen.
geh in deine bibliothek, nimm dir einen kommentar zum stgb, ich empfehle dir da den "dreher-tröndle", dann schaust du unter dem § 187 (Verleumdung) nach und wenn du die worte welche dort stehen in einen sinvollen zusammenhang brinst, fällt vielleicht sogar dir auf, daß du stuß geschrieben hast!

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:49:

@farendil: Deine Reaktionen werden immer primitiver und hat nichts mehr mit Korrektur sondern nur noch mit schlechtem Benehmen zu tun!

Was ist "in Zschopau?" Das ist doch eine Stadt in Sachsen, südlich von Chemnitz. Warum soll ich in die Stadt reinspringen??? Der gleichnamige Fluß
scheint mir laut Karte etwas klein zu sein um da reinszuspringen, also hätte das wenig Sinn? Drehst Du jetzt völlig durch?


@ein betroffener
am besten durch den Fleischwolf drehen und zu katzenfutter verarbeiten - Spaß beiseite
den sollte man mal einem Psychiater vorstellen.
Ich habe den Verdacht, der Typ leidet an Wahnvorstellungen, aber das kann ich nicht beurteilen sondern nur einem Fachmann überlassen.

By EinBetroffener (64.124.150.140) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:55:

@Daidone

Weisst Du - der farendil ist ein alter Hase hier im Forum und hat manch sehr guten und wertvollen Tipp für "Betroffene" parat. Ich denke, dass ich nicht ganz allein mit meiner Meinung dastehe, wenn ich sage, dass das, was farendil Dir gegenüber geäussert hat, mit Fug und Recht geschehen ist.

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:59:

einbetroffener:

Das mag ja sein und ich habe keineswegs was dagegen, wenn er wertvolle Tips gibt und sich zum Thema äußert. Aber ich lasse mich von ihm weder verleumden noch als dumm darstellen. Dazu hat er kein Recht.

Ich weiß nicht wieso alle den Typen vergöttern als habe er hier Narrenfreiheit?

By NiliQB (195.252.202.171) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 22:01:

@Daidone:

Was die Vergötterung angeht, kann ich nur für mich selbst sprechen. Ich vergöttere NIEMANDEN!

Was die sachliche/fachliche Seite angeht, musst Du zugeben, dass Deine Infos in einigen Punkten nicht ganz richtig waren und f. sie korrigiert hat.

Und was den Umgangston angeht: der ist ja wohl bei euch beiden nicht so ganz blütenrein. Warum vergesst ihr beide diesen Quatsch nicht einfach? Denn, mit Verlaub, Äußerungen wie "er hat angefangen" oder Dein Gerede von "Verleumdung", sind ja wohl auch eher untere Schublade.

Fakt ist meines Erachtens, dass so ziemlich jeder Thread in diesem Forum, in dem ihr zwei aufeinander trefft, auf wundersame Weise vom Ursprungsthema auf einen mitunter recht amüsanten, aber fachlich relativ wertlosen Streit zwischen euch zwei übergeht.

Um mir dieses Gezanke anzuhören, brauche ich nicht das Radarforum, da genügt es, wenn ich mich bei Bekannten umschaue...

Also, vergesst es doch einfach. Wie heißt es so schön? "Der Klügere gibt nach". Und der Klügere wollt ihr -glaub ich- beide sein, oder?

Gruß

NiliQB

By andy2 (193.158.141.122) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 23:36:

@Farendil: Ruhig Blut!!! Du hast ja wegen Daidone schon fast einen Herzinfarkt (naja, viele andere bestimmt auch)

@ Daidone: Wie sieht man auf einer Karte die Tiefe eines Flusses? Hast Dir gerade selbst den "Zonk" verpasst!

By Daidone (217.2.4.113) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 01:01:

andy2: Deine Äußerungen passen nicht zum Thema und das Ganze hat mittlerweile einen Bart. Du bist also zu spät, also kannst Du Dich da dann auch raushalten und Dich dem eigentlichen Thema zuwenden. Hier konnte ich aber noch kein Posting von Dir zum Thema finden. Spricht nicht gerade für Dich! Willst Du hier den Oberlehrer spielen?

Also wäre ich Dir dankbar, wenn Du nicht versuchen würdest, hier das Moralapostel darzustellen sondern wenn Du Deine Meinung zum Thema (falls Du es noch nicht gemerkt hast: Der Autor wurde beim Befahren einer kreuzung beblitzt, als die Ampel Gelb war). Danke!

Ansonsten hast Du hier den Zonk, denn Dein Schweigen zum eigentlichen Thema wäre ein Armutszeugnis für Dich.
Deine Ansichten dazu wären für mich und andere wesentlich interessanter.

By Daidone (217.2.1.199) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 13:03:

andy2: nichts von Dir zu finden. Damit hast Du Dir selbst ein Armutszeugnis ausgestellt. Schade eigentlich!

By frosch (217.4.130.135) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 17:26:

Zurück zum Tread.In Schwerin wird mit Traffiphot-Kästen geblitzt.Diese arbeiten mit 2 Induktionsschleifen.Die Anlage wird sofort bei Rot scharf,ist klar.Man kann sie auch durch überfahren von nur der ersten Schleife auslösen,selbst mehrfach probiert.Dabei blitzt es zweimal. Der zweite Blitz belegt nämlich in diesem Falle,das nicht die Kreuzung überquert wurde,sondern nur die Haltlinie überfahren.D.h. , auf beiden Bildern ist das Fahrzeug in gleicher Position zu sehen.Habe aber auch von Rotlichtblitzern gelesen, die bei Gelb scharf werden, bei diesen wird auch wie bei anderen die Dauer der Gelbphase mit angezeigt,sowie die Zeitdauer, die die Anlage insgesamt scharf war.Dauert "Gelb" nun 3,00 Sekunden und jemand überfährt die Ampel nach z.B. 4 sec. (ab Scharfschaltung !!),wird die Gelbphase abgezogen, man kommt so auf eine Rotdauer von 1 sec. !Bei Zeiten von 3 sec und darunter war also noch Gelb, man hat (theoretisch) nichts zu befürchten.

By wurm (145.253.20.20) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 10:19:

@frosch
Sehr interessant. Gibt's solche Ampeln öfter oder ist das die Ausnahme? Ich habe noch nie von "Gelbblitzern" gehört. Werden die auch in Berlin eingesetzt? Der Beitrag erhöht meine Hoffnung, dass es bei meinen beiden Blitzen noch Gelb war, zumindest beim ersten und damit während des Überfahrens der Haltelinie. Zumindest gehe ich jetzt mal davon aus, dass es nicht grundsätzlich erst ab qualifiziertem Rot blitzt, wie mir jemand versucht hat, einzureden.

By frosch (62.104.208.81) on Freitag, den 27. Juli, 2001 - 00:19:

Ich weiß leider nicht, wo die Dinger standen und ob es sie überhaupt noch gibt.Habe das ganze vor Jahren in einer Autozeitschrift gelesen.Versuche sonst bei der zuständigen Behörde rauszufinden,ob diese Möglichkeit des Gelbblitzens in Berlin besteht.Mußt ja nicht unbedingt Deinen Namen am Telefon nennen. Gruß frosch

By frosch (217.4.128.17) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 09:53:

Habe heute von unserem städtischen "Meßdiener" erfahren, daß die Rotlichtüberwachungsanlagen nicht sofort, sondern erst nach 0,6 Sekunden Rotzeit scharf werden.


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