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Fahrerermittlung - Bitte um Tips

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Fahrerermittlung - Bitte um Tips
By Anna (207.235.7.232) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 11:33:

Hi,

vor ca. 8 Wochen bin ich beim Überfahren einer roten Ampel "geblitzt" worden (0,64 Sek.). Dann kam der Anhörungsbogen, auf dem ich mich nicht zu dem Vorfall geäußert habe.

Gestern lag ein Brief in meinem Briefkasten, daß ich doch bitte bis heute 9:00 Uhr beim Ordnungsamt anrufen soll, zwecks Fahrerermittlung.

Was kann mir passieren, wenn ich da nicht anrufe? Wird es eventuell teurer? Kann ich vorgeladen werden und wenn ja, kann ich dann immer noch anrufen und sagen "ich war´s" und damit wenigstens die Vorladung vermeiden?

Und wann verjährt das Ganze? Ist durch den Zugang des Schreibens die Verjährungszeit verlängert worden?

Was soll ich jetzt tun?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand in dieser Sache weiterhelfen könnte.
Anna

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 12:00:

also, du mußt überhaupt nicht machen, weder anrufen, noch vorbeikommen, noch sonst etwas.

passieren kann dir, wenn du nicht das tust, was die wollen, überhaupt nichts - es kann auch nicht teurer werden.

vorladen darf nur der staatsanwalt, werde das ordnungsamt, noch die polizei noch der weihnachstmann. - egal was die dir erzählen oder schreiben!


verjährung ist 3monate - durch den a -bogen (und vermutlich auch durch das schreiben) ist die verjährung unterbrochen und beginnt ab dem datum des schreibens wieder von vorn.
das schreiben wundert mich schon, weil die normalerweise einen fotovergleich mit deinem passfoto (vom einwohnermeldeamt) vornehmen und dir einen bußgeldbescheid schicken)
ich vermute mal, dass die kein gutes foto haben.

du hast 2 möglichkeiten:
a: die verjährung auf jemanden anders zu übertragen und warten bis die sach gegen dich verjährt ist (durchsuch maldas forum nach der alberto methode)
b: hoffen, dass das foto schlecht ist, es dir schicken lassen (weiss nicht wer gefahren ist, schicken sie es mir bitte, und wenne s wirklich schlecht ist, sagen, dass du darauf niemanden erkennen kannst.
-wenn es allerdings gut ist, dann sind dich chancen für die alberto-methode dahin.
wenn du dir das fot schicken lassen willst, dann schreiben das denen, ruf nicht, an, die werden versuchen dir irgendwas aufzuschwatzen, dich einzuschüchtern, dass du es zugibst. - geh auch nicht hin, sie werden das foto mit dir vergleichen.

By Alberto (62.224.100.164) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 12:04:

Nicht schon wieder! Wenn Du dort hingehst, werden sie vermutlich das Foto mit deinem Gesicht vergleichen - das wars dann: Geldbuße + Fahrverbot (4 Wochen).
Wenn Du nicht hingehst, kommen sie zu Dir oder vergleichen dein Paßfoto mit dem Bild. Ergebnis: Vermutlich das gleiche.

Wenn Du jetzt jemanden anderen angibst, kann das relativ schnell aufgedeckt werden - das hättest du gleich mit dem Anhörungsbogen tun sollen.

Ich kann jetzt nur raten: Einen Anwalt einschalten (Hoffentlich hast Du Rechtsschutz) - dieser soll die Akten anfordern. Vielleicht ist das Bild ja nicht "genügend" für eine exakte Identifikation.
Das muß aber dann der Anwalt anzweifeln - keinesfalls solltest du die Polizei dies beurteilen lassen.
Mehr kann ich nicht raten.

By Anna (207.235.7.232) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 12:19:

Hi Farendil,
hi Alberto,

danke für die schnelle Reaktion.

Zum Thema Foto: das Foto haben die mir schon geschickt, und ich finde, es ist eigentlich auch ganz gut geworden.

Alberto: warum schon wieder? Tut mir leid, wenn ich das Thema zu x-ten Mal aufgreife, aber es ist schon ein bißchen schwierig, alle relevanten Informationen aus über 4000 Nachrichten in diesem Forum herauszufiltern.
Abgesehen davon: Warum soll es ein Fahrverbot geben? Ich dachte, das gäbe es erst bei mehr als einer Sekunde über Rot und ich war noch drunter. Also wären es doch 100 DM und 3 Punkte, oder?

Jemand anderen angeben kann ich schlecht: ich bin Halter und sonst fährt nie jemand mit dem Wagen. Im Anhörungsbogen hab ich nichts geschrieben, weil mir ein Bekannter (Anwalt) dazu geraten hat.

Also gibt es für mich keine Möglichkeit, als doch dort zuzugeben, daß ich gefahren bin?
Anna

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 13:10:

@alberto + anna: das fahrverbot gibt es erst ab 1s rot - hier bleibt es bei punkten und geldbuße.

@anna: wenn dein bekannter anwalt ist, dann soll er dir bitte mal erklären, warum du das so machen solltest...

By Anna (216.110.36.120) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 13:57:

Hi Farendil,

eigentlich ging das über 2 Ecken: Bekannter von Bekanntem. Aber egal. Ich sollte das so machen, damit ich mich nicht mit einem Erklärungsversuch in Schwierigkeiten bringe. Denn man kann solche Aussagen ja immer so oder so interpretieren und dann heißt es: im Zweifel gegen den Angeklagten. Der Anwalt meinte jedenfalls, daß ich mich nicht äußern sollte, daß dann ein Bußgeldbescheid käme und ich den dann einfach bezahlen sollte.

Und dann kam das Schreiben vom Ordnungsamt, und da dachte ich, wenn ich jetzt nicht reagiere, verjährt die ganze Geschichte vielleicht. Es wäre halt schön gewesen, um das Bußgeld herumzukommen.

Aber da das ja anscheinend nicht geht, wäre es nett, wenn Du mir verraten könntest, wie ich ohne viel Aufwand und Ärger aus der Sache herauskomme, das Bußgeld zahlen kann und dann meine Ruhe habe.

Anna

By Alberto (62.155.180.230) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 14:16:

Hi, farendil, das mit der 1 sec. habe ich übersehen.
Hi, Anna, wenn Du es sowieso zugeben wollst, kannst Du ja auch hingehen zur Polizei. Aber, wenn Du dies nicht tust, wird meiner Meinung nach die Strafe auch nicht höher. Vielleicht verpennen sie wirklich etwas und du schaffst die verjährung?

By Anna (207.235.7.232) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 14:49:

Hi Alberto,

tja, wenn das gehen würde, wäre das schön, aber ich hatte Euren bisherigen Postings entnommen, daß ich wohl sowieso keine Chance habe.

Wenn ich jetzt also nicht beim Ordnungsamt anrufe (denn die Polizei hat sich bis jetzt nicht bei mir gemeldet) - was passiert dann? Dann steht bestimmt eines Morgens die Polizei bei mir mit dem Foto in der Hand.

Was sage ich dann? Daß ich mich nicht erinnern kann? Und können die von mir eine Erklärung verlangen, warum ich mich nicht gemeldet habe?
Oder soll ich hoffen, daß ich einfach nie zu Hause bin? Die Chance dafür ist recht groß, andererseits haben sie jetzt ja noch 2 Monate Zeit (den A-Bogen habe ich nämlich vor einem Monat bekommen).

Du schreibst, schlimmer werden kann es nicht, aber auf eine Vorladung (egal wo hin) hätte ich überhaupt keine Lust (und was würde mein Chef dazu sagen???)

Vielleicht sind das ja alles blöde Fragen, aber das ist mein erster Verstoß (in 9 Jahren) und irgendwie ist das alles sehr verunsichernd, weil ich nicht genau weiß, was alles passieren kann.

Anna

By Alberto (62.224.99.125) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 16:03:

Nein, eine Verhandlung gibt es nicht. Es gäbe eben einen Bußgeldbescheid, den du dann bezahlen kannst.
Und, was Du denen sagst? "Ich mache keinerlei Aussage" - das wars.

Du hast in Deutschland keinerlei Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Vergehen oder Straftaten - es sei denn, du wärst zeuge gewesen.

Also, keine Angst, wenn die kommen, können sie selber sehen, ob du auf dem Bild bist, oder nicht. sagen solltest du nichts - außer deine Personalien, die mußt du immer angeben.

Und, wenn deine Mutter öffnet? Erst recht nicht - die muß auch nichts sagen, zumal der Vorwurf gegen die eigene Tochter geht.
das gilt auch für Geschwister und einen eventuellen "Verlobten".

Also - nur Mut - es passiert wirklich nicht mehr.

By Anna (216.110.36.120) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 17:30:

Hi Alberto,

na dann erstmal danke. Dann werde ich das mal ausprobieren.

Ich bin sowieso nicht viel zu Hause - meinen Arbeitgeber müßten die also erstmal finden. Und da ich alleine wohne, wird auch kein anderer aufmachen.

Wenn doch noch was nachkommen sollte, kann ich mich ja bestimmt wieder an Euch wenden.

Also, nochmal danke,
Anna


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