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Sofort Bussgeldbescheid ohne Anhörungsbogen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Sofort Bussgeldbescheid ohne Anhörungsbogen?
By Christian (141.30.93.230) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 10:31:

Hallo zusammen!
Ich bin ausserorts per Lasermessung bei Tempo 30 mit 61 km/h geblitzt worden. Als erstes Schreiben kam ein Bussgeldbescheid (150+36DM, 3 Punkte) mit falschem Kennzeichen, nach meinem Einspruch dagegen kurze Zeit später der "richtige" Bussgeldbescheid. Ein Anhörungsbogen, in dem ich mich zur Sache äussern kann, findet sich nirgends und habe ich auch nie erhalten. Allerdings ist auf der Rückseite des Bussgeldbescheids die Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt. Ich wollte eigentlich Einspruch einlegen, da ich aufgrund der tiefstehenden Sonne das 30 km/H-Zeichen nicht gesehen habe.
Ist es korrekt, gleich den Bescheid ohne Anhörungsbogen zu erhalten?
Vielen herzlichen Dank für Eure Mühe!

Christian

By Olli (172.177.12.14) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 10:57:

Ja, denn bei einer Lasermessung wirst du ja direkt mit der Polizei konfrontiert, sie sehen das Bild in deinem Führerschein und vergleichen es mit dir. Dann steht der Fahrer fest und ein Anhörungsbogen ist nicht mehr notwendig.

Anhörungsbögen werden nur in solchen Fällen verschickt, wenn geblitzt wird und der Fahrer nicht in direkten Kontakt mit der Polizei gerät.
Da wirst du wohl nichts machen können.

Bei 31kmh zu viel in der 30er Zone dürfte dein Lappen einen Monat eingezogen werden.

By Christian (141.30.93.230) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 12:35:

Hallo Olli,

danke fuer Deine Hilfe - allerdings war Tempo 30 ausserorts (sowas gibt's auch...): Also ohne Fahrverbot!
Hast Du eigentlich auch Erfahrung wegen Blendung durch Sonne? Ich hab das Schild tatsächlich nicht gesehen, es stand auch etwas unglücklich (?) neben einem grossen Baum... Lohnt der Einspruch oder sind damit gleich Kosten verbunden?
Danke, Christian

By Olli (193.196.182.75) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 13:43:

Ich denke der Einspruch lohnt sich. Besorge dir die aktuellen Wetterdaten.

Aber evtl. argumentieren sie so, daß du gerade aufgrund der starken Blendung durch die Sonne langsamer hättest fahren müssen. Das gleiche Spiel wie bei Nebel :-)

Aber lasse es mich bitte wissen was bei einem derartigen Einspruch herumkommt.

Cyberprofi1980@aol.com


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