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Alberto-Methode / Verjährung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Alberto-Methode / Verjährung
By Olli (172.149.232.100) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 16:56:

Ich wende mich hiermit direkt an Alberto:

Du hast doch gesagt, daß du bei jeder Owi deine Methode anwendest. In einem anderen Posting unter Geschw. Überschreitung habe ich nun gelesen, daß ab dem Zusenden des A-Bogens bereits gegen den Halter/Fahrer die Verjährungsfrist von 6 Monaten gilt, auch wenn dieser direkt auf einen Nichttäter umleitet.
Wenn das stimmt, dann frage ich mich, wie deine Methode funktionieren soll. Der Kollege kann doch die Behörden nicht länger als 6 Monate hinhalten.

Für mich geht aus dem Gesetz hervor, daß die Verjährung auch nach dem Zusenden des A-Bogens neu beginnt und zwar mit 3 Monaten.

Schau doch mal in das andere Posting. Geschw.überschr. 65kmh zu schnell auf der Autobahn.

Im Falle der 6 monatigen Verjährungsfrist könnte man die Methode ja wirklich vergessen.

By farendil (193.159.101.140) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 20:22:

@olli: ich antworte hier mal für alberto: seine fahrzeuge sind auf eine firma zugelassen, d.h. keine natürliche person. deshalb beträgt bei ihm die verjährungsfrist IMMER nur 3 monate.

(dieses thema hatten wir vor einiger zeit im alten forum ausdiskutiert)

By Andreas (62.104.216.89) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 01:14:

Hallo Olli!

Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten:

1) normale Verjährungsfrist 3 Monate ab dem Tag wo du die Ordnungswidrigkeit begangen hast

2) wenn du den Bußgeldbescheid erhälst dann beginnt eine neue Verjährungsfrist von 6 Monaten

3)es gibt natürlich auch unterbrechungen. Unterbrechungen wären, wenn der Staat (Gericht) gegen sich ermittelt bzw. wenn sie gerade deine Indentität feststellen. Mögliche Unterbrechungen sind: Vorladungen (bei Polizei, Gericht), usw.

4) unabhängig von den Unterbrechungen hat die Justiz insgesamt nur 2 Jahre Zeit gegen dich vorzugehen. D.h. innerhalb von den 2 Jahren müßt du erstinstanzlich bestraft worden sein, sonst biste fein raus

Wenn du nachschauen möchtest, dann unter
www.verkehrsrecht-online.de

Grüße Andreas

By Olli (172.141.112.66) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 07:53:

Andreas: So wie du es wiedergegeben hast, so sehe ich das auch.

Aber es steht doch ganz klar da, daß die 6 Monate erst ab Erhalten des Bußgeldbescheides zählen.

Im Forum geht die divergierende Meinung um, daß bereits beim Anhörungsbogen, der an den Halter versandt wird, dieser bewirkt, daß die Verjährungsfrist 6 Monate gegen diesen beträgt. Klar, daß der A-Bogen unterbricht, aber meiner Meinung nach beginnen dann 3 Monate von Neuem, da ein A-Bogen kein BGeBescheid ist.

Der Halter wird doch mit dem A-Bogen zunächst als Zeuge vernommen. Deswegen kann sich doch nicht die Verj.Frist erhöhen.

By Andreas (62.104.216.85) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 13:01:

Hi Olli....

Genau richtig. Die 3 Monate beginnen von neuem.
Wenn du Fragen hast, schau im www.verkehrsrecht-online.de nach.

Grüße Andi

By Alberto (62.224.100.110) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 14:18:

Hallo, ich antworte natürlich direkt:
Zuerst mal: Es schmeichelt mir, zwar, daß es mittlerweile eine "Alberto-Methode" gibt, aber das ist lange nicht auf meinem Mist gewachsen.

Die Sache ist einfach die: Kommt ein Anhörungsbogen, so gelten zunächst 3 Monate, denn ein Betroffener muß innerhalb von 3 Monaten auf einen Verstoß aufmerksam gemacht werden, damit er überhaupt eine Chance hat, sich daran zu erinnern.

Nun unterstelle ich, daß keiner allein lebt und möglicherweise ein Lebensgefährte oder ein Familienmitglied (oder im Falle einer Firma ein Angestellter) diesen Anhörungsbogen öffnet, sichtet und nun - als gesetzestreuer Bürger - im hauseigenen "Fuhrpark" nachsieht, wer da wohl gefahren ist an diesem Tage, um den Behörden ordnungsgemäß diese Person zu nennen.

Jetzt stellt euch vor, Ihr seid 5 männliche Geschwister zu Hause, der vater hat die Verantwortung für die diversen Fahrzeuge und er meint nun, daß der 2. Sohn gefahren sei (bedauerlicherweise war es der erste).
Ordentlich, wie der Vater ist, schreibt er dies eigenmächtig an die behörde und unterschreibt auch diesen Anhörungsbogen.

Jetzt ist folgendes eingetreten: Der wirkliche Fahrer weiß noch nichts von seiner Tat - und der Anhörungsbogen, der ja nur gegen den halter kam und ihn persönlich nicht erreicht hat, hat gegen ihn die Verjährung keineswegs unterbrochen oder gar eingeleitet.

Nun kommt - ordnungsmemäß - ein neuer Anhörungsbogen - an den vom Vater benannten 2. Sohn - mit Name und Geburtsdatum.

Dieser ist etwas schlampig und sagt sich: Das könnte ich gewesen sein.
Er gibt also die Tat zu und schickt diesen Bogen zurück.

Nun hat die Behörde wieder 3 Monate Zeit, diesem vermeintlichen Täter den Bußgeldbescheid auszustellen. (das geschieht i.d.R. in ca. 3 Wochen).

Jetzt aber erschrickt dieser Sohn Nr. 2 - wegen der hohen Strafe - und überlegt, wie er da rauskommen könnte.

Was tut er also: Er befragt einen Anwalt, dieser rät ihm, zunächst Einspruch einzulegen - mit der Begründung, daß man sich anwaltlichen Rat holen wolle.

Das muß und wird die Behörde akzeptieren, denn sie hat nun - ab BuGeBe eine Frist von 6 Monaten.

(Sie wissen natürlich immer noch nicht, daß sie gegen den Falschen ermitteln)

Nach einer gewissen Zeit (Der tattag muß nun gut 3 Monate vorbei sein) - kann nun Sohn Nr. 1 - auch ohne Anwalt eine Begründung nachschieben, indem er nun mitteilt, daß er nochmals seinen Terminkalender gewälzt habe und feststellen mußte, daß er an diesem tage gar nicht gefahren sei, weshalb er darum bitte, das Verfahren gegen ihn einzustellen.

Nicht mehr und nicht weniger!!
Nun macht eine schlaue Behörde noch den vergleich mit dem Foto, d.h. sie kommen zu Euch nach hause und vergleichen das Blitzfoto mit Sohn-Gesicht von Nr. 1.

Sollten sie dabei auf Sohn Nr. 2 treffen, - macht gar nichts, denn dieser wußte bis jetzt wirklich nichts von diesem Verfahren (Was geht ihn sein Bruder an?) - und für ihn ist diese Tat bereits verjährt.

Treffen sie Sohn Nr. 2, - stellen sie fest, daß er nicht auf dem Foto ist - und das Verfahren muß eingestellt werden.

Ein neues Verfahren - gegen wen auch immer - anzufangen, hätzte keinen Sinn, denn, egal, wer es nun war, gegen diesen ist es immer verjährt!

So - das Wars!

By Olli (193.196.182.75) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 14:42:

@ Alberto:

Bei mir stellt es sich so dar, daß ich mit meinen Eltern (Einzelkind) in einem Einfamilienhaus lebe. bzw. dort gemeldet bin.

Der Kollege den ich auf dem A Bogen angeben möchte , kommt aus Berlin, vom anderen Ende Deutschlands.

Ist es trotzdem so durchzuziehen wie du sagst ?

By Alberto (62.224.100.110) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 14:57:

Klar, denn Deine Mutter hat den Anhörungsbogen geöffnet, und glaubt, zu wissen, daß Dein Freund aus Berlin da war und Du gerade eine Magenverstimmung hattest und deshalb dieser für sie in der Stadt was besorgt hat. usw.

(Das braucht ihr aber im Himmels willen nicht alles erzählen!)

By Olli (193.196.182.75) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 15:12:

Hihi!

Also ist es in meinem Fall so, daß der A-Bogen unterbricht, da Halter=Fahrer und dann muß ich 3 Monate durchhalten, daß sie sich so lange nur mit dem Nichttäter aus Berlin befassen....
richtig ?

Muß ich nicht auf dem A-Bogen unterschreiben ?

By Andreas (62.104.216.87) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 16:15:

Hallo Leute....

schaut doch besser bei www.verkehrsrecht-online.de rein. Es ist alles was hier zur Sprache kommt genau erläutert. Hier ist alles sehr undurchsichig. Jede Meinung ist anders.
Es ist auch genau beshrieben, wie es sich mit Unterbrechungen verhält. Bevor hier noch mehr verwirrende Antworten kommen.

Grüße Andreas

By Alberto (212.185.252.137) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 19:29:

Halte ich auch für besser, denn Fehler wären sehr ärgerlich!

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 11:02:

@andreas: also, genau die sache, um die hier diskutiert wird (A-bogen gegen fahrer; 3 oder 6 Monate), ist eben nicht nur nicht genau erläutert, sondern GAR NICHT!

Desweiteren sind die Seiten seit mitte ´98 nicht mehr aktualisiert worden!

Inzwischen gab es aber einige Änderungen - dazu hatte ich früher schon mal was gepostet...

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 11:02:

@andreas: also, genau die sache, um die hier diskutiert wird (A-bogen gegen fahrer; 3 oder 6 Monate), ist eben nicht nur nicht genau erläutert, sondern GAR NICHT!

Desweiteren sind die Seiten seit mitte ´98 nicht mehr aktualisiert worden!

Inzwischen gab es aber einige Änderungen - dazu hatte ich früher schon mal was gepostet...

By Olli (193.196.4.129) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 13:51:

Ich sehe das ganz genauso wie farendil. Ich habe im Gesetzestext nachgesehen, aber keine klare Definition finden können.

Alle Argumentationsansätze sind nachvollziehbar, die hier in den Threads gemacht wurden.

Fest steht für mich nur: Wenn es 6 Monate sind, dann kann ich die Alberto Methode vergessen.

By Alberto (62.155.180.230) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 14:21:

Also, ich müßte mich schon schwer täuschen, wenn es jetzt nur noch 6 Monate Verjährung gäbe.

Ich hatte allerdings seit 3 Jahren keinerlei Ärger mehr, weil die mir nie mehr was geschickt haben (wg. der schlechten Fotos mit den CD´s).
Aber noch vor 3 Jahren versicherte mir mein Anwalt, daß es immer noch 3 Monate sind - und erst ab dem Bußgeldverfahren 6 monate anfangen.

Aber,,,, daß die dies mal ändern wollen um die - freundlicherweise nach mir benannte Methode - zu unterbinden, ist wohl klar.
Lange wird das nicht mehr gehen, wenn es zu viele durchziehen.

By Olli (172.177.194.203) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 18:45:

Ich glaube ich schraube einfach mein Frontnummernschild ab. Bis das mal Jemandem auffällt bin ich schon 10x geblitzt worden. :-)))

(Anm. des Verfassers: SCHERZ)

By Alberto (62.158.219.45) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 12:03:

Kann man machen, das machen mindestens 50 % aller Ferrari-Fahrer, weil vorne das Nr.-Schild eigentlich keine werksseitige Befestigung aufweist. (Kostet 40 DM, wenn man angehalten wird.)
Nur leider: Die Gefahr, daß man das Gesicht trotzdem identifizieren kann, bleibt.

By farendil (141.76.2.2) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 12:16:

@alberto: das kann aber auch teurer werden - ich weiß, das dies schon mit einer anzeige geendet hat...

By Alberto (62.158.219.45) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 12:29:

Möglich, aber auf welcher Grundlage?
(Vielleicht solten wenigstens Löcher für das Schild da sein?)

By farendil (141.76.2.2) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 12:40:

nein, eichach weil das schild abgemacht wurde und im kofferraum lag

By Olli (172.140.169.253) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 13:34:

@ farendil: in dubio pro reo.

Du mußt nicht beweisen, daß du dir das Schild abgefallen ist, sondern sie müssen dir beweisen, daß du es mutwillig abmontiert hast um einer Identifizierung zu entgehen.

@ Alberto:

Wie sollen sie denn das Gesicht identifizieren können, wenn kein Nummernschild am Wagen ist. Sie wissen doch dann gar nicht wo sie ermitteln sollen. Können doch schlecht bundesweit alle Personalausweise von Haltern durchgehen, auf die ein derartiges Fahrzeug zugelassen ist.

By Alberto (62.157.41.128) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 15:20:

Na, wenn sie sauer sind, könnte man doch erst mal alle Fahrzeuge dieses Typs in diesem Landkreis abklappern - oder die örtliche Polizei mal fragen, ob man den kennt.
Und im Falle von exotischen Autos? z.B. Ferrari od. Porsche (die ungefähre Farbe läßt sich auch am Grauton noch ablesen. Vielleicht gibt es auch irgendwelche Aufkleber?

Ich habe jetzt neu einen Jaguar S-type. Davon gibt es in meinem Landkreis vielleicht 10 Stück und davon 5 helle und 5 dunkle. Da lohnt sich die Suche.

By Olli (172.177.129.192) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 16:03:

@ Alberto:
Da ist es was Anderes, aber wenn ich mit meinem Golf 4, zugelassen in NRW in BW geblitzt werde ohne Schild, da wird wohl kaum Jemand hinter meine Identität kommen.... :-)
Aber ich habe das nicht vor.

By Olli (172.154.245.36) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 01:45:

@ Alberto:

Idee für deine Methode:
Für den Fall daß der anzugebende Freund eine Firma besitzt. Reicht es nicht dann aus, daß man schreibt, der Wagen stand der Firma zur Verfügung ? Das würde Zeit sparen, weil sie dann erst die Fa. einschreiben würden um sie zu bitten ihnen den Fahrer zu nennen.
Und wenn es in einer Firma nunmal leider nicht möglich ist sich nach 2 Monaten an den Fahrer zu erinnern, und dieser ist auch leider anhand (meines) Fotos nicht zu finden, dann müsste doch eingestellt werden ??
vorrausgesetzt auf dem A-Bogen gibt die Fa. zu, daß der Wagen in ihrem Machtbereich war. Nur den Fahrer können sie nicht mehr zuordnen.
Was meinst du ?

By Alberto (62.158.218.245) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 09:24:

Nein, nicht gut, denn immer, wenn ein anderer angegeben wird, werden sie sowieso mißtrauisch.
Dieses Mißtrauen kann man nur beruhigen, wenn der andere schon von anfang an "sauber" dasteht, d.h. problemlos die Sache zunächst zugibt. (Hat ja keine Relevanz auf dem Anhörungsbogen)
Kommen hier schon Probleme: Firma - keiner weiß etwas - könnte die Ermittlung schnell wieder gegen den halter losgehen. Dann wird das Foto mit dem Paßfoto verglichen - und Ende.
Also - gemütlich und scheinbar korrekt auif die "Falsche Fährte" führen, - das ist am Sichersten.

PS: Habt ihr eigentlich keine Angst, daß hier viele Polizisten "etwas lernen" könnten?
Wir sollten nicht mehr oft so offen diese Methode breittreten, damit sie endgültig irgendwann im Bundestag im Rechtsausschuß landet und denen irgendein Gegenmittel einfällt.

By farendil (217.0.227.21) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 12:11:

richtig, alberto!

vor allem sehe ich es nicht ein, diese methode jedem, der hier nachfragt, wieder bis aufs kleinste vorzukauen - ein wenig selbst die integrierte suche bemühen sollte es jedem wert sein.

By Olli (172.177.92.49) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 16:29:

Ihr habt Recht!

Was ist überhaupt die Alberto Methode ?
Ist doch nur ein Kinderstreich :-))


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