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Einziehung von Gerichtskosten-Wie ist der Ablauf?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Einziehung von Gerichtskosten-Wie ist der Ablauf?
By Greatblackbird (62.180.207.99) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 13:39:

Aus einer Bußgeldangelegenheit sind noch Gerichtskosten offen. Von der zuständigen Vollstreckungsabteilung habe ich mehrere Schrieben
erhalten, bis zu einer Frist den offenen Betrag zu zahlen, danach wird die Angelegenheit an die Zentrale Buchungsstelle abgegeben. Von Dort
habe ich vor einer Woche ein Schreiben erhalten, den Betrag (es geht um 24,00 DM) innerhalb von 2 Wochen einzuzahlen, anderenfalls wird ohne weitere Mahnung die zwangsweise Einziehung zulässig. Mahngebühren wurden bisher nicht erhoben. Mich interessiert hierbei einfach nur, wie das Verfahren weiter abläuft und was ich zu erwarten hätte, wenn ich die Frist wieder ablaufen lasse. Kennt sich hier jemand aus?

By garfield (129.143.4.36) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 13:54:

Zahl es. Die lassen nicht locker und gehen bis zum Gerichtsvollzieher, dann kostet die Sache mindestens 100 Mark.

By Greatblackbird (212.144.244.34) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 15:33:

@garfield
Zahlen werde ich es auch, aber was wären denn die nächsten Schritte nach Fristablauf? Wie läuft so ein Verfahren ab?


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