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Tip zu Parkverstoß erbeten !!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Tip zu Parkverstoß erbeten !!
By kitt (62.180.188.252) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 12:45:

Bekam jetzt eine Verwarnung wegen Parken ohne PArkschein über 3 Stunden i.H. von 50 DM.

- Verwarnung wird nur wirksam wenn innerhalb 1 Woche bezahlt
- Wenn nicht einverstanden , dann wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
- Daraufhin wird entschieden ob Verfahren eingestellt oder ohne weitere Äußerung ein Busgeldbescheid erlassen wird, Kosten mindestens 36 DM.

Frage 1: Was passiert wenn ich nicht innerhalb 1 Woche bezahle ?
Frage 2: Was könnte ich bei einer Stellungnahme schreiben, muss ich überhaupt etwas Schreiben wenn nicht einverstanden ?
Frage 3: Wenn nach Stellungnahme trotzdem Bußgeldbescheid kommt, was dann ?

Ich würde im Falle eine Bußgeldbescheides i.H. von 36 DM natürlich lieber 36 als 50 DM Verwarnung jetzt bezahlen. Aber kann dieser nicht höher sein als 50 DM.

Was kann ich also am besten tun um die 50 DM gar nicht oder nur 36 DM zu bezahlen??

By farendil (212.185.244.83) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 12:58:

wenn du 36,- zahlen willst, schreib einfach, dass du nicht der fahrer warst - dann wird das verfahren eingestellt und du mußt nur die kosten desselben tragen (36,-)...

wenn du die woche nicht schaffst, weil du nicht da warst, schreibe das denen und lege wenn möglichz beweise für deine abwesenheit (tankquittungen, hotelrechnungen, flugschein etc. bei)

By kitt (62.180.190.151) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 17:57:

Danke, aber da das Fahrzeug auf meinen Vater zugelassen ist und er die erste Verwarnung bekommmen hat, sagte ich ihm das er mich als Fahrer angeben sollte. Dein Tip kann ich also nicht anwenden. Da ich als Fahrer feststehe, was kann ich in diesem Falle tun. Siehe meine vorigen Fragen??

By farendil (212.185.244.83) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 18:20:

ohh gott! warum hat dein vater dich angegeben?? weil auf dem zettel stand, dass er das tun sollte??? und wenn ihm jemand sagt, dass er vom eiffeltum springen soll, tut er das dann auch????

also: du kannst versuchen, zu sagen, dass du nicht gefahren bist - du hast das fahrzeug weiterverborgt und an wen, das fällt unter den verwandtenkreis, deshalb verweigerst du die aussage.
dann müßte es klappen, dass du nur 36,- bezahlen mußt.

wenn du den gleichen spass aber wegen eines anderen vestoßes, wo sie ein foto (von dir, nicht vom auto) haben, versuchst geht es schief - also nur hierbei anwenden.

ansonsten würde ich meinen vater mal besser erziehen, daß er nicht sein eigen fleisch und blut verpfeift!

By Alberto (62.224.100.110) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 14:39:

Vorsicht, Euch könnte man ein "Fahrtenbuch" zumindest androhen (Diese Mitteilung kostet wiederum 30 Mark) - und, Farendil - hinschreiben und nicht wissen, wer gefahren ist, - das führt wirklich zum Fahrtenbuch!
Einfach nie antworten - das wäre es gewesen - eben auch der Vater nicht ! Dann wäre automatisch die Halkterhaftung mit 25,-- und 11,-- Gebühr = 36 Mark gekommen - ohne Streß!

By Kitt (62.180.146.144) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 18:58:

Danke für deinen Tip Alberto, und wenn Ich jetzt einfach nicht zahle was dann? Oder soll ich eine Stellungnahme abgeben und auf den Bußgeldbescheid warten? Kostet der dann auch nur 36 DM??

By Alberto (62.224.92.223) on Dienstag, den 12. Dezember, 2000 - 10:33:

Also... dein Vater hat ja lediglich mitgeteilt, daß du das Auto an diesem Tage in Benutzung hattest. Er war sicherlich n i c h t bei der Tat als Zeuge dabei.

Folglich gibt es - außer daß du möglicherweise es gewesen sein könntest, keinerlei Beweise.

Wenn Du jetzt nicht reagierst, müßte die Einstellung des Verfahrens und die Halterhaftung (36 DM) kommen.

Ich habe aber auch schon erlebt, daß jemand ganz ehrgeizig einen Bußgeldbescheid erlassen hat.

Solltest Du diesen - gegen Dich - bekommen, erhebst Du Einspruch - ohne Begründung!

Dann kommt es schlimmstenfalls zu einer Gerichtsverhandlung. Dort gehst Du hin - ohne Anwalt - und verweigerst die Aussage.

Dann haben sie nur die Zeugenaussage des Vaters - und dieser kann zur Tat überhaupt nichts aussagen, denn er war nicht dabei.

Er hat dich maximal morgens mit dem Auto wegfahren gesehen, aber, ob Du damit ein Auto gerammt hast oder ne Oma umgefahren hast oder eben falsch geparkt hast, das kann er nicht wissen.

Nun brauchen die eben einen Zeugen, der Dich hat falsch parken sehen.

Haben sie diesen nicht, muß das Verfahren eingestellt werden.

Danach kommen sie in der Regel auch nicht mehr mit der Halterhaftung, die dann wiederum gegen deinen Vater - als Halter - gehen müßte.
Sollte sie dennoch kommen, sind dies wieder nur 36 Mark .
ok?

By alpak (217.1.124.23) on Dienstag, den 12. Dezember, 2000 - 12:58:

Alberto, hab ich das richtig Verstanden: Ich kann jedes Knöllchen mit der Aussage "Ich wars nicht" zurückschicken und muß als Halter nur 36 Eier latzen??

By Alberto (62.158.214.63) on Dienstag, den 12. Dezember, 2000 - 16:19:

Nein, - nicht mit dieser Aussage - sondern: gar nicht reagieren! Dann kostet es - nach ca. 4 Wochen 36 Mark.

Aber... das lohnt sich nur bei Zettel für 50 - 60 75 Mark, richtig?

By Greatblackbird (217.49.125.245) on Dienstag, den 12. Dezember, 2000 - 17:16:

@Alberto
Dann kommt es schlimmstenfalls zu einer Gerichtsverhandlung.

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, werden dem Halter nicht auch noch die Gerichtskosten als Verfahrenskosten auferlegt? Das wären doch dann zusätzlich 50 DM, oder ist das nicht möglich?

By kitt (62.180.2.111) on Dienstag, den 12. Dezember, 2000 - 20:57:

Nochmal Danke für Deine guten tips, Alberto, ich werde jetzt einfach nicht reagieren und warten was kommt. Kommt ein Bußgeldbescheid, sehe ich weiter, je nach Höhe. Ausserdem habe ich eine Rechtsschutz...

By Greatblackbird (145.253.158.58) on Dienstag, den 12. Dezember, 2000 - 21:28:

@kitt
Die Rechtschutz springt bei Parkverstößen aber höchstwahrscheinlich nicht ein.

By alpak (217.1.128.12) on Dienstag, den 12. Dezember, 2000 - 23:40:

Gut, daß das nicht jeder weiß, sondern gutgläubige Bürger immer noch brav ihre vollen Knöllchen zahlen. Sonst gäbe es ja zwangsweise noch mehr Blitzerei (irgendwie muß die Kohle ja wieder rein!!)!

By Alberto (62.158.214.28) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 09:48:

Gerichtskosten gibt es nicht, wenn ein Verfahren - zu Lasten der Staatskasse - eingestellt wird - und das wird es ja dann wohl.

By Greatblackbird (217.49.111.199) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 16:51:

Das Verfahren wird dann zwar eingestellt, aber nach §25a StVG ist der Fahrzeughalter zur Zahlung der Verfahrenskosten verpflichtet, wenn der Führer der Fahrzeugs nicht innerhalb der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann. Dem Halter wird dann nach Einstellung des Verfahrens ein separater Kostenbescheid zugestellt, auf dem die gesamten Verfahrenskosten aufgeführt sind. Dazu gehören auch die Gerichtskosten. Die Staatskasse zahlt soetwas nur bei Verstößen im fließenden Verkehr.

By kitt (62.180.191.60) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 20:06:

Ich werde euch über den Ausgang der Sache informieren,

schöne Grüße


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