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4 mal (!) innerhalb der letzten 4 Monate geblitzt. Brauchen die Geld?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: 4 mal (!) innerhalb der letzten 4 Monate geblitzt. Brauchen die Geld?
By Pirre (62.104.212.76) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 00:55:

Tja, man glaubt es kaum, aber es stimmt. Murphies Law. Und dabei habe ich schon nach den ersten beiden Malen (an 2 Tagen hintereinander mit Pistole) äusserst versucht, mich an alle Begrenzungen zu halten. Aber jeder Richter müsste zugeben, dass das bei DEN Fallen und im normalen täglichen Verkehr kaum immer möglich ist. Jetzt ist es mir echt egal. Ich fahre Strich Vorschrift, egal wer hinter mir drängelt. Also nett wundern, wenn ich mal vor Euch bin :o))
Egal, zur Sache.

Hab schon so einiges gelesen, aber das hab ich doch noch nicht gefunden: Gibt es eine Regelung, wonach Fallen nur an besonderen Stellen aufgsetellt werden dürfen? Ich dachte mal, es gibt da was in Richtung: Nur an besonders gefärdeten Stellen, etc.

Im Klartext: Die letzte Überschreitung war an einer völlig frei und übersichtlichen Einfahrt in einen Kreisel. Da gab's auch noch nie irgend einen Unfall. Leider kommt dieser Zubringer direkt von der Autobahn. Bis dahin ist noch 100 und kurz vor dem Kreisel dann 50! Wie weit hinter dem Schild müssen die stehen?

Und noch als Letztes: 2 von den 4 Malen war ich ausserorts über 20 drüber, also Bußgeld und Punkte. Erwartet mich da ein Fahrverbot? Wenn ja, ab wann genau?

By Pirre (62.104.212.93) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 01:13:

Ups, sorry, hab gesehen, da sind n paar Rechtschreibfehler drin. Muss wohl langsam ins Bett...

By Olli (172.177.238.65) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 09:26:

Wenn zwei Bussgeldbescheide innerhalb eines Jahres rechtskräftig werden, dann bekommst du einen Monat Fahrverbot. Vorraussetzung ist, daß beide Verstöße über 25km/h liegen, also 3 Punkte pro Verstoß bringen.
Ich bin in einer ähnlichen Situation und versuche das Verfahren auf einen Nichttäter umzuleiten, welcher zunächst alles zugibt und später, wenn es gegen mich als Fahrer verjährt ist, Einspruch einlegt.

Gegen die Aufstellung der Radarfallen kannst du nichts machen! Wenn die Behörden sagen es sei eine Gefahrensituation, da kannst du nichts machen.

Ich bin neulich auf der Autobahn, schnurgerade Strecke, kein Verkehr am Sonntag mit 160 statt der erlaubten 120 geblitzt worden.
War dort eine Gefahrenstelle ? Wohl kaum. Astreine Straße und kein Verkehr.
Eigentlich ein guter Zeitpunkt eine radarfalle aufzustellen, denn wenn es sich mal staut und man wirklich nur 120 fahren kann, nimmt man ja nichts ein.

Es ist halt Abzocke; keine Gefahrenverhinderung.

By Pirre (62.104.212.89) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 13:01:

ja, das ist es wirklich.

hm, ich glaube einer war gerade mal 21 drüber. und er ist auch noch nicht rechtskräftig. beim anderen kam gerade erst der anhörungsbogen. da waren es allerdins 31.

By Egi (62.158.112.56) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 14:07:

Vielleicht sollte man nur noch mit großem Hut, dunkler Brille und angeklebtem Rauschebart (wie die Jungs von ZZ top) Auto fahren? Verboten ist es nicht, die Identifizierung wäre unmöglich. Und billiger als ein Radarwarner ist es allemal.

By Alberto (212.185.252.138) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 18:26:

Egi, Du hast es erfasst! Und - warum tust Du es dann nicht? Das ist wirklich der einzigste Schutz!

By alpak (217.1.126.241) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 12:36:

Im Winter wäre wohl eine Skimaske zu empfehlen. Stimmt schon, Vermummungsverbot gilt im Auto nicht!

By H. (62.153.16.246) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 13:00:

Hey..es ist doch bald Weihnachten! Ich möchte ja mal wissen, wie blöd die schauen würden, wenn auf dem Foto jemand mit roter Mütze, weißem Rauschebart und (damit's cool aussieht) mit RayBan-Sonnenbrille zu sehen ist...*g*

By HarryB (202.161.254.18) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 07:50:

Yep, und zu Ostern sind lange Ohren und ein Stummelschwanz zu empfehlen. Frage nur, was macht man zu Pfingsten?

By alpak (141.2.23.113) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 12:22:

Das wird problematisch... aber für den Herbst fällt mir noch was ein: auch wenn Halloween kein Deutschland-typisches Fest ist, ein aufgeschnittener Kürbis auf den Schultern zaubert bestimmt auch jedem noch so versteifften Beamten ein Lächeln aufs Gesicht!

By pirre (194.99.115.249) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 10:54:

hehe, stimmt jungs.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 13:38:

Für unsere Elche empfielt sich Geweih mit Christbaumkugeln an den Schaufeln! *lol*


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