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Mit ca 76 abzgl. der Toleranz bei 50 innerorts bei Probezeit geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Mit ca 76 abzgl. der Toleranz bei 50 innerorts bei Probezeit geblitzt
By Chris (216.110.36.120) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 20:35:

So hi ho an alle und schon mal Bestraften.
Also der Fall: Bin heute am 7.12.00 von einer mobilen Blitze geblitzt worden Wie gesagt ich fuhr ca. 80 mit einem Polo. Ich drehte um um vielleicht noch mit den tollen Beamten einen Deal zu machen. Das war aber nicht der Fall. Sie wollten meinen Führerschein und meinen Fahrzeugschein. Notierten sich darauf Adresse und Verstoss. Daher weiss ich auch , dass ich 26 km/h zu schnell war.
Vor einiger Zeit wurde ich schon mal geblitzt mit keine Ahnung mehr auf jeden Fall gab ich an, dass dies meine Mum gewesen sei. Soll heissen, dass ich dieser nichts mehr aufschwätzen kann.

Meine Frage nun, wie kann ich
- das Ganze abblocken, da ich noch mit den zweien versucht habe zu labern.

Mit was muss ich rechnen ??? Nachschulung ??

Wie kann ich machen , dass es verjährt, wenn ich den bescheid habe ?? Wann kann ich sagen, dass ein Formfehler vorliegt und das ganze verfällt? Reicht auch wenn die nicht meinen Doppelnamen notiert haben und bloss Christian statt Christian- Gerald sagen ??

Bitte um eine gute Hilfe !!!!! Danke by(e) Chris

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 20:47:

Sorry, aber Du bist ein Rindvieh. Wie kann man es den Grünröcken denn so einfach machen, Dich zu identifizieren?!? Die Verjährung kannst Du fast schon vergessen, denn Du stehst als Täter fest und der Anhörungsbogen wird direkt an Dich adressiert sein und ab da gelten sechs Monate...

By Alberto (212.185.252.132) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 00:01:

Hallo, Garfield, volle Zustimmung. So lange noch so viele "Unwissende" rumlaufen, brauchen wir uns keine Sorgen zu machen, daß sie mal die Verjährungsfristen mühsam verschärfen, weil sie immer noch genug Opfer finden.

By Andreas (62.104.216.72) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 21:47:

Hallo....

ich kann zu der Sache nur sagen. Pech gehabt. Wer zu schnell fährt und dann noch handeln will, ist selber dranschuld.

By alfred (62.158.24.123) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 21:53:

Andreas

Auf solche "Geistigen Ergüsse" können wir hier im Forum gerne verzichten.

Versuchs mal im Kirchenforum

By Andreas (62.104.216.72) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 13:05:

Hi Alfred.....

Dankeschön. Aber weshalb mußt du meine Antworten kommentieren?

By Olli (172.171.139.234) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 13:18:

Garfield:

Ich verstehe es nicht, warum ab Zusendung des A-Bogens 6 Monate gelten.
Mein Anwalt sagte mir, daß die 6 Monate erst gelten, sobald ein Verfahren eingeleitet wird, bzw. das Ganze an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird.

By Greatblackbird (213.54.18.125) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 13:22:

@Olli
Wenn der Betroffene durch einen A-Bogen erfährt, daß gegen ihn ermittelt wird, ist die Dreimonatsfrist unterbrochen. Die neue Frist beträgt dann 6 Monate, auch wenn noch kein Bußgeldbescheid erlassen wurde.


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