Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Abschleppen. Nicht bezahlen ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Abschleppen. Nicht bezahlen ?
By Olli (172.177.203.109) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 22:25:

Hallo!

Mir ist gerade mal eine interessante Idee gekommen. Ich habe mit einem Kollegen über´s Abschleppen diskutiert.

Was wäre, wenn man in einem solchen Falle die Polizei anruft und sein Fahrzeug als gestohlen meldet. Geparkt hat man ihn dann natürlich nicht an der Stelle wo er abgeschleppt wurde....

Können die einem in einem solchen Falle die Abschleppgebühr auferlegen?

By Veritas (62.157.64.46) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 10:37:

Grundsätzlich ja, denn Parkverstöße sind Fahrzeughalter-Angelegenheit. Selbst wenn der Wagen geklaut wurde, hält man sich zunächst an den Halter. Der kann dann seine Ansprüche auf Ersatz der Abschleppkosten beim Dieb bzw. gegen Unbekannt geltend machen.
Schön blöd, was?

By farendil (212.185.244.31) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 12:25:

und wenn sie nachweisen, dass dein fahrzeug nicht geklaut wurde, gibt es evtl. noch ein strafverfahren hinterher!

By Olli (172.177.238.41) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 16:44:

Ich weiß nur wie es bei einem Halteverstoß ist. Wenn du da angibst du weißt nicht wer gefahren ist, wird das Verfahren eingestellt und der Halter muß lediglich die Verwaltungsgebühr zahlen. Das ist zumeist günstiger als parken im absoluten Halteverbot/Behindertenparkplatz.
Wenn man dann noch eine Rechtsschutz hat, dann muß diese die Gebühr sogar bezahlen.

Hätte eben gedacht, daß es beim abschleppen auch so ist, daß man lediglich die Verfahrensgtebühr zahlen muß im Falle eines Diebstahls.

By Greatblackbird (217.49.125.196) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 16:54:


Wenn man dann noch eine Rechtsschutz hat, dann muß diese die Gebühr sogar bezahlen.


Rechtschutzversicherungen müßten dies theoretisch zahlen, aber fast alle Versicherungen übernehmen diese Kosten bei Verstößen im ruhenden Verkehr nicht mehr.

By Olli (172.177.211.234) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 18:59:

Blackbird:
Ist das nicht allgemein geregelt, ob sie die Kosten übernehmen müssen oder nicht ?

Oder entscheidet das jede Versicherung für sich ?

Ich bin bei der Advo Card. Weiß Jemand wie es da aussieht ?

By Greatblackbird (212.144.244.33) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 21:09:

Die Grundbedingungen sind sicherlich allgemein. Jede Versicherung schließt aber meistens eigene Klauseln in den Vertrag ein, das sogenannte Klein- oder Verstecktgedruckte. Wie es bei Deiner Versicherung aussieht, weiß ich aber nicht. Das kannst Du aber im Vertrag nachlesen oder einfach dort mal anrufen.

By Andreas (62.104.216.72) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 22:00:

Hi....
die Polizei prüft erstmal nach ob der wagen nicht doch abgeschleppt wurde. Und mit der Aussage, "ich habe da nicht geparkt", kommst du net weit. Und ich muß einem Forumsteilnehmer recht geben, es gibt noch ein Verfahren hinterher.

Grüße Andreas

P.S. Die Kosten mußt du trotzdem tragen.

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 10:55:

@andreas: wenn das fahrzueg wirklich gestohlen wurde, muß diese kosten entweder der täter tragen (so unsere polizei diesen ermittelt und nicht mit wichtigerem beschäftigt ist), oder die teilkaskoversicherung müßte diese kosten ersetzen.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page