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Paps hat verantwortung übernommen nun Vorladung!! Eilt!!! :-(

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Paps hat verantwortung übernommen nun Vorladung!! Eilt!!! :-(
By Nox (149.225.160.114) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 18:52:

Ich bin neulich auserhalb mit 27 zuviel in der 80 Zone geblitzt worden. Ich bin in der Probezeit!! Mein Paps hat in die Stellungnahme geschrieben das er es war nur scheinbar glauben die das nich denn das Foto is auch ziemlich eindeutig. Nun waren sie schon dreimal bei uns zu Hause und haben versucht mich zu erwischen nun habe ich eine Vorladung bekommen und die erkennen mich garantiert! Was soll ich nun machen??? Was ist mit meinem Vater bekommt er auch die Strafe aufgebrummt und noch was wegen Falschaussage oder so? Ich krieg ja nu eh 2 Punkte und 4 Jahre Probezeit aber was ist mit der Falschaussage??
Bitte helft mir ist wirklich dringend!!

By Greatblackbird (212.144.244.26) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 23:17:

War das nicht eher eine Einladung? Vorladen daraf nur ein Richter. Einer Einladung brauchst Du nicht Folge leisten, also nicht hingehen. Dein Vater kann letztendlich noch immer sagen, daß er sich geirrt hat. Somit hat er keine Strafe zu befürchten.

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 10:04:

@Gb: Vorladen darf meines Erachtens nur der Staatsanwalt, nicht der Richter. (ich weiss, Krümelkackerei...)

ansonsten hat Gb recht, dias, was die Polizei dir geschickt hat, ist ganz sicher nur eine Einladung, vielleicht steht als Berteff: "Vorladung" drauf, das war es dann auch.

Also, ein Vater kann unentschuldigt fehlen. Desweiteren wäre er nicht verpflichtet irgendeine Aussage zu machen.

By Nox (217.48.227.17) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 15:39:

Ich habe aber nun von einem Rechtsgehilfen gehört das mein Vater wegen Falschaussage dran sein kann.
Und danke für die Tips...

By Greatblackbird (212.144.200.19) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 22:56:

Irren ist menschlich. Eigentlich kann niemand belangt werden, weil er sich geirrt hat.

@farendil
Wie dem auch sei, die Polizei darf es jedenfalls nicht :)

By Alberto (62.158.218.11) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 14:30:

Richtigerweise kann der Vater ja tatsächlich an diesem Tage gefahren sein. Deswegen ist der Irrtum wirklich möglich.
Um nun keine wirklich Falschaussage dazukommen zu lassen, wäre es sinnvoll, daß sich wedewr Vater noch Sohn zu diesem Vorfall äußert. das müssen nämlich beide nicht. Keine Aussage= keine Falschaussage! Also, weiter nicht erwischen lassen und Zeit gewinnen.
Der Vater braucht sowieso niemals gegen den eigenen Sohn auszusagen und umgekehrt.

By alpak (217.1.126.213) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 16:53:

Und genau bei diesem Punkt mit der VOrladung (Einladung...) der Polizei treten viele ins Fettnäpfchen.
Einen Kumpel von mir (20J, noch Probezeit) hats auf der Autobahn mit 137 statt 100 erwischt. Der Wagen war auf seine Mutter zugelassen, die ist aber auf diese "Einladung" hin gleich zur Polizei gerannt und gesagt, daß müsse dann wohl ihr Sohn sein. War dank Sonnenbrille, Basebasllkappe, Onkelz-Pulli und unrasiertem Kinn auch außerordentlich gut zu erkennen.

Als ich ihm dann von dem Forum hier erzählt habe und die Tricks weitergegeben hatte, war's bereits zu spät. Gestern hatte er Nachschulung...

By Olli (172.177.134.87) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 19:54:

lol, also manche Leute haben einfach vor den Behärden zu viel Angst.

Man muß sich schon zu wehren wissen! Ein Blick in die Gesetzestexte könnte da schnell helfen, oder auch nur ein Gedanken- und Erfahrungsaustausch hier.

By alpak (141.2.23.234) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 23:05:

Allerdings, viel zu viele Leute lassen sich viel zu viel gefallen!

By Alberto (212.185.252.138) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 23:53:

Natürlich sind die Ermittlungsbeamten auch nicht blöd und stellen gute harmlose Fragen. Manchmal behaupten sie auch - man müsse hier aussagen, sonst wird alles viel schlimmer usw.

Da muß man standfest bleiben. Ich habe meiner Mutter einen Zettel vorgedruckt, den sie jedem Beamten unter die Nase halten soll, aber bitte ohne Worte!! da steht eben drauf, daß ihr Anwalt ihr grundsätzlich verboten hat, vor irgendeinem Polizisten irgendeine Aussage zu machen. Das möge er - bei aller Höflichkeit - verstehen. Sie dürfe nur die Personalien angeben, sonst nichts.

Das wirkt "Wunder"

By Olli (172.177.238.65) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 09:30:

LOL Alberto:

Also wir zwei haben wirklich SEHR ähnliche Einstellungen zu den meisten Dingen hier.

Wir sollten ein Duo gegen Abzocker bilden :-)))

Nox:
Hättest vielleicht mal einen Freund fragen sollen, der so um die 20 ist. Da hätten die Polizisten weniger Verdacht geschöpft.

Hättest du ihm einen hunderter gegeben um den Verstoß auf sich zu nehmen.
Es gibt schließlich genug die immer völlig korrekt fahren und denen das nichts ausmacht da 3 Punkte in Flensburg stehen zu haben.

By Andreas (62.104.216.72) on Samstag, den 9. Dezember, 2000 - 21:39:

Hallo....
in der Tat ist es so, dass dein Vater für seine falsche Stellungnahme belangt werden kann. Ich sagte KANN nicht muß. Es liegt im Ermessen vom Richter ob er das tut oder nicht. Aber, wenn ihr von selber eure Stellungnahme korrigiert, dann sehe ich gute Chancen für deinen Vater.
Zu deiner Strafe läßt sich sagen, die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre, das heißt also. Seit dem neuen Recht ist die normale Probezeit auf 4 Jahre angesetzt. Wenn aber ein Verstoß hinzukommt dann verlängert sich die Zeit um weitere 2 Jahre, also auf 6 Jahre. Strafe muß ja sein, oder.
Geh lieber zu einem Anwalt.

Grüße
Andreas

By Greatblackbird (62.180.206.27) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 12:32:

Hää?? 6 Jahre Probezeit? Wo hast Du das denn aufgegriffen? Meines Wissens ist bei insgesamt 4 Jahren Schluß mit der Verlängerung, oder hat sich da was geändert?

By Andreas (62.104.216.72) on Sonntag, den 10. Dezember, 2000 - 12:44:

Neee....sorry....hab mich wohl verguckt....4Jahre iss schon richtig...also pardon.

Andreas

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 11:41:

@andreas: belangt, kann der vater nur werden, wenn er WISSENTLICH eine falsche aussage macht.

tut er das aus versehen, so ist dies NICHT STRAFBAR.

also andreas, nimm es mir bitte nicht übel, aber wenn du wirklich polizist bist, dann hoffe ich nur, daß wir uns nicht mal begegnen, denn ich könnte es mir sicher nicht verkneifen, dich über "recht und unrecht" "zu belehren" - naja und auf sowas reagiert ihr wohl nicht so nett.
SCNR

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 11:41:

@andreas: belangt, kann der vater nur werden, wenn er WISSENTLICH eine falsche aussage macht.

tut er das aus versehen, so ist dies NICHT STRAFBAR.

also andreas, nimm es mir bitte nicht übel, aber wenn du wirklich polizist bist, dann hoffe ich nur, daß wir uns nicht mal begegnen, denn ich könnte es mir sicher nicht verkneifen, dich über "recht und unrecht" "zu belehren" - naja und auf sowas reagiert ihr wohl nicht so nett.
SCNR

By Mario (213.21.18.17) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 20:13:

Bin mit dem Auto der Mutter meiner Freundin mit 80 in der 50 zone geblitzt worden. wenn polizei mich nicht ausmachen kann bleibt dann die mutter meiner freundin nur auf der geldstrafe sitzen, oder kriegt sie auch die punkte u. das fahrverbot?

By farendil (217.0.227.73) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 21:55:

wenn ihr euch nicht zu doof anstellt und den fahrer nicht angebt, dann zahlt niemand etwas!

such mal nach dem stichwort verjährung!

By mario (212.82.229.223) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 22:12:

mir gehts nicht um die kohle sondern um den monat und die punkte. muss man dann nicht ein fahrtenbuch führen wenn die polizei den fahrer nicht herausfindet? damit wär die mutter meiner freundin glaub ich nicht einverstanden!

By mario (212.82.229.223) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 22:14:

außerdem wär mir mit so ner kurzen step-by-step anleitung für leute ohne plan sehr geholfen.

By Alberto (62.158.218.245) on Freitag, den 15. Dezember, 2000 - 09:37:

Wenn keiner der Beteiligten irgendeine "Aussage" macht, kann nichts passieren - niemandem.
Es gibt keine Punkte - kein Fahrtenbuch - einfach nichts.
Aber - laßt Euch nicht bluffen!! Die Mutter als Halterin ist ja weiblichen Geschlechts - auf dem Foto ist ein Mann. Dann könnten die Polizisten ihr drohen, daß sie nun aussagen muß, denn sie kann es nicht gewesen sein, deshalb ist sie nun Zeuge - und muß aussagen.
Das stimmt aber nicht. Sie muß als Familienmitglied eines möglichen Betroffenen auch nicht aussagen! Aber auch das soll sie nicht sagen, daß sie Familienmitglied ist, denn das schränkt den Täterkreis bereits ein.
Sie soll nur sagen, daß sie sehr wohl ein Aussageverweigerungsrecht hat und auf diesem besteht. Dann müßte sie die Mutter schon richterlich vorladen, um eine Aussage zu bekommen. Dorthin kann sie einen Anwalt mit nehmen - als Zeugenschutz - dieser wiederum wird erklären, daß die Mutter doch ein Aussageverweigerungsrecht hat - und dann ist das Verfahren zu Ende.

By Marrio (212.82.253.144) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 10:49:

Wenn wir nen Anwalt mit zu Gericht nehmen wird uns das ein Haufen Geld kosten oder? Hat jemand Erfahrung gemacht was das kostet. Alberto du sagtest das kriegt niemand was(punkte,. fahrtenbuch) heißt das auch kein bußgeld?

By Mario (212.82.253.144) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 10:54:

Hab noch was vergessen!
was für angaben muß die mutter meiner freundin außer ihren personalien mamachen? (soll sie vielleicht schreiben dass sie sich an den vorfall nicht erinnert, oder so?)
danke für die hilfe alberto

By Alberto (212.185.252.139) on Samstag, den 16. Dezember, 2000 - 12:42:

Nein, verdammt noch mal. Einfach nichts - außer den Personalien natürlich - aussagen!!!
Alles andere ist doch Sch... Die drehen daraus wieder etwas. Sagt jemand z.B. nur andeutungsweise, er sei es nicht gewesen, wupp, kann er als Zeuge drangenommen werden. Dann muß er aussagen! Laßt die doch ihre Arbeit alleine machen und helft ihnen nicht noch dabei.
Die werden schon was herausfinden, - fragt sich nur, was und wo, wenn ihnen keiner hilft und etwas sagt.


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