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Nachts gelasert auf Bundesstraße - Einspruch ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Nachts gelasert auf Bundesstraße - Einspruch ?
By Rolf (193.159.141.56) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 13:51:

Hi, Leute,
gestern nacht gegen 22.30 hat es mich erwischt: 2 Grüne haben mich aus einem Streifenwagen, der entgegen der Fahrtrichtung am Bundesstraßenrand geparkt war, mit 131 kmh (vor Toleranz) bei erlaubten 100 kmh abgeschossen. Ich war wirklich schnell, kein Zweifel.
Die Kerle waren freundlich und korrekt. Der eine hat mich ein Stück hinter dem Polizeiwagen herausgewinkt, der andere bleib in seinem Wagen.

Nach Abzug der Toleranz ergäbe das 127 Sachen, d.h. 27 zuviel - das macht 3 Punkte und 100,- DM + Bearbeitung, wurde mir mitgeteilt.
Ich habe es aber abgelehnt, den Verstoß zuzugeben und habe lediglich die aus meinen Papieren aufgenommenen Daten unterschrieben.

Das Meßergebnis wurde mir nicht gezeigt. Der eine Grüne war schon wieder am Messen, als ich nach der Suche meiner Papiere zum Polizeiwagen ging. Der andere, der mich angehalten hatte, saß bereits neben seinem Kollegen und schrieb derweil meine Daten auf.
Der Laser war ein Handgerät mit Zielfernrohr und nebeneinanderleigenden "Augen". Ich war zu blöd, um nach Eichung und Kontrollmessungen zu fragen.

Also, echt dumm gelaufen. Aber ich hätte schon gern Eure Tips, was ich jetzt noch machen könnte.
Z. B. Greatblackbird, Du bist doch fit ... !

Danke,

Rolf

By Greatblackbird (212.144.200.35) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 00:06:

Hallo Rolf!
Leider sind die Lasermeßgeräte sehr genau geworden und somit gibt es nicht mehr viele Argumente bei einem Einspruch. Kritisch ist aber grundsätzlich eine Messung bei Dunkelheit zu beachten, da hier schnell Zuordnungsfehler gemacht werden können, wenn es keine Bilddokumentation gibt. Auch darf nicht auf allzu große Entfernung gemessen werden, wie am Tage. Die genaue Bezeichnung des Gerätes wäre sehr wichtig. Sah es vielleicht so aus?

Laveg

Den Eichschein hätte Dir sowiso niemand gezeigt. Ich glaube, die müssen gar nicht mitgeführt werden.

Ist es denn für Dich grundsätzlich wichtig, gegen die Messung vorzugehen? Immerhin gibt es doch kein Fahrverbot. Oder wurdest Du innerhalb desselben Jahres schonmal mit über 25 km/h erwischt? Dann könnte man versuchen, noch 2 km/h rauszuschlagen, das wird aber nicht einfach. Warum hast Du denn was unterschrieben? Wurdest Du dazu gedrängt? Waren es wirklich nur die Personalien?

By Rolf (212.185.213.45) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 12:14:

Greatblackbird, Du hast recht. Ich muß nicht zwingend gegen die Messung vorgehen, Aber ich komme jetzt natürlich in die Situation, daß ich innerhalb eines Jahres kein 2. Mal mit über 25 kmH gepackt werden darf. Und ich bin Vielfahrer mit über 60.000 km im Jahr. Wenn wegen eines dummen 2. Falles der Lappen 1 Monat weg wäre, wäre das beruflich sehr bitter für mich.

Unterschrieben habe ich lediglich den "Aufnahme-Vordruck" der Grünen. Da waren meine Personalien verzeichnet sowie die ermittelten Geschw.-daten, Fahrzeugdaten etc. Und neben dem Unterschriftsfeld waren zum Ankreuzen mehrere Rubriken. Darunter die, daß man den Verstoß zugibt (hab' ich natürlich nicht angekreuzt). Dann die, daß man sich zu dem Vorwurf später schriftlich äußert. Das hab' ich angekreuzt, und der Grüne sagte, somit hätte ich jetzt noch keinerlei Aussage oder Kommentar zum Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung abgegeben. Einen Durchschlag des Zettels hab ich bekommen.

Also, ich werde in den sauren Apfel beißen müssen.
Trotzdem vielen Dank!

By Greatblackbird (212.144.200.19) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 23:06:

Dann gehe ich mal davon aus, daß Du beruflich im Außedienst tätig bist. Dazu kann ich Dir nur den Tip geben, Termine so zu legen, daß Du nicht in Zeitdruck gerätst. Sage nicht, das ist nicht möglich. Das habe ich auch gedacht. Es funktionuert aber, reine Übungssache. Termine sind grundsätzlich dazu da, um verschoben zu werden :)

By Mike (62.227.166.198) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 08:29:

Hi Rolf,

grundsätztlich ist es sehr schwer aus einer solchen Situation herauszukommen.
Trotzdem will ich Dir etwas Mut machen.
Es gibt ganz klare Vorschriften für die Pozis,was vor,während und nach Lasermessungen duchgeführt werden muss.Z.B.Kontrollmessungen,Messprotokoll erstellen,Schulung des Beamten und einiges mehr.
Wenn da etwas nicht ordnungsgemäss gemacht wurde,hat man eine kleine Chance.Das zu überprüfen geht leider nur über einen Anwalt,was leider ein paar Mark kostet,aber auf Grund eigener Erfahrungen würde ich dieses Geld immer wieder investieren.
Ich bin vor kurzem aus einer ähnlichen Situation herausgekommen,weil die Pozis saublöd waren und einer es sogar fertiggebracht hat einen Meineid zu schwören.
Wenn Du mehr erfahren willst schau mal bei neelix.de ins Forum.Mein Posting "Polizisten sind auch nur Verbrecher"ist leider aber schon im Archiv.

Gruss Mike

By N.N. (207.235.7.232) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 10:06:

Hallo Mike,

ich habe damals die Diskussion (mit dieser zugegebenermaßen etwas zugespitzten Überschrift) mitverfolgt. Es war schon erschütternd zu lesen, was so alles möglich ist.

Was mich interessieren würde: Du bist aus der Sache ja zum Glück herausgekommen. Ist wegen des Verhaltens der Polizeizeugen vor Gericht noch etwas unternommen worden, und weißt Du, was am Ende mit diesen passiert ist?

Grüße

By Mike (62.227.166.125) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 15:54:

Hi.N.N.

Die Sache liegt mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft,da der Verkehrs-Richter die Anzeige selbst veranlasst hat.Es ist Anklage erhoben worden gegen beide Pozis wegen Urkundenfälschung (Messprotokoll),gegen den einen Pozi wurde wegen eidlicher Falschaussage angeklagt,gegen den anderen wegen uneidlicher Falschaussage.
Wann das Ganze verhandelt wird weiss ich noch nicht.

Gruss Mike


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