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Mit PKW-Hänger zu schnell

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Mit PKW-Hänger zu schnell
By Uwe H (195.252.162.176) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 22:15:

War heute mit neuen PKW-Hänger auf der A9 Mittelspur unterwegs so gegen 17 uhr,war schon finster.Da Haben mich die Freunde überholt und behauptet ich wäre mit dem Hänger 160 gefahren.Ich selbst kann nicht genau sagen wie schnell ich war da ich nicht auf den Tacho geschaut habe.Die waren mit nen VW Bus unterwegs.Ich habe die ganze Sache erst einmal abgestritten da weder Foto noch Video.Habe auch nix unterschrieben und keine Angaben gemacht.
Bin mir jedoch sicher das das niemals 160 war.In den Papieren für den Hänger ist auch keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen.Na ja kurz und gut die wollen mir ne Anzeige zukommen lassen.Wie soll ich mich jetzt verhallten? (Habe ne Verkersrechtsschutz)
Viele Grüße Uwe

By garfield (129.143.4.36) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 06:37:

Wenn Du keine Sondergenehmigung für dieses Gespann hast, darfst Du mit Hänger nur 80 fahren. Mit Sondergenehmigung 100. In beiden Fällen wäre 160 mehr als 40 über dem erlaubten, also die höchste Kategorie. Da ein Gespann eine allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit hat, gilt eine schärfere Bußgeldtabelle als für Solo-PKW.

Die einzige Chance aus meiner Sicht ist die, daß der VW-Bus der Polizisten keine 160 schaffen könnte (wie alt war der Bus?) und damit die Messung angezweifelt werden könnte. Es geht auf jeden Fall um Fahrverbot, also warte ab, ob eine Anzeige kommt und dann nichts wie ab zu einem guten Anwalt.


Auch wenn's lästig ist: Mit Anhänger nie schneller als 110. Wenn der Anhänger einen etwas höheren Aufbau hat (Wohnwagen oder Plane und Spriegel), könnte es auch schnell lebensgefährlich werden. Ein kräftiger Windstoß kann da schon reichen, daß ein bisher ganz ruhig laufendes Gespann urplötzlich instabil wird und sich nicht mehr einfangen läßt. Mein persönlicher Test (vergeßt die Verfolgung, ist schon längst verjährt) mit Wohnwagen hat ergeben, daß mein Wohnwagen bei völliger Windstille bis 130 sauber läuft. Dann reicht aber auch schon der Fahrtwind eines überholenden größeren Van, daß die Fuhre beginnt, sich aufzuschaukeln. Also bleibe ich weit genug unterhalb dieses Bereichs, und das sind eben 110.

By Uwe H (195.252.164.18) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 20:01:

Hi Garfield !

Na ja was Du da schreibst ist mit Sicherheit richtig und mir auch bekannt.Bin mit Sicherheit auch keine 160 gefahren aber die behaupten es denn die mußten warscheinlich so schnell fahren denn ich habe sie ja überholt da sind die schritt auf dem Standstreifen gefahren.Was den Vw Bus angeht der war ziemlich neu.Mir will blos nicht so recht eingehen das die damit durchkommen sollen denn handfeste Beweise haben die ja nicht.

Gruß Uwe

By Veritas (62.158.254.54) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 12:21:

Uwe, Garfield hat recht, in jeder Hinsicht.
Sobald Du die Anzeige im Hause hast, prüfe die Geschwindigkeit, die man Dir zum Vorwurf macht. Ist sie tatsächlich 160 oder zumindest um so vieles höher, daß es sehr unwahrscheinlich ist, daß Du sie mit dem Gespann erreichen kannst, dann nix wie her mit einem rechtlich verwertbaren Gutachten. Notfalls drossel' die Karre 'runter; dafür gibt's Tricks.
Wenn die Grün-Weißen Dir tatsächlich 160 vorwerfen und die Karre nur 130 fährt, können die die Anzeige abschreiben, denn eine niedrigere Geschwindigkeit nachkarten dürfen die Grün-Weißen nicht!

Viel Glück!

By DAXtuning (62.104.208.91) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 12:02:

Ich würde ganz einfach einwerfen:
Wenn es möglich sein würde, 160 mit einem Anhänger zu fahren, würde es sicher keine Beschränkung auf 80 geben.
Eine Fahrt mit 160 mit einem Anhänger ist damit vollkommen unmöglich, spätestens bei 120 würde sich der Anhänger überschlagen und das Gespann umreissen.
Mal sehne, was sie dazu sagen.

Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.radarwarner-service.de

By Uwe H (195.252.168.50) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 20:25:

Hallo zusammen !

Also erst mal vielen Dank für die Tipps :-)
Also so weit ich weis ziehen die da 20% ab wegen nicht geeichten Tacho aber das sind dann immer noch 128 km/h.Ich schätze mal so ca. 120 bin ich tatsächlich gefahren na ja aber wie ist das mit den drosseln der Karre? Ist ein 90 PS Pasat.Bin im Ausendienst mit dem Teil ca 70000 km im Jahr untewegs und in sofern muß ich mir echt was einfallen lassen.
Also noch mal vielen Dank
Uwe

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 7. Dezember, 2000 - 20:41:

120 kann bei einem Gespann immer noch für eine Monatskarte für den Bus reichen, weil ja eine schärfere Bußgeldtabelle angewendet werden kann ("erhöhte Betriebsgefahr").

Jetzt würde mich noch interessieren, was das für ein Anhänger war. Mit einem Hänger bis zu der Größe eines Wohnwagens und etwa 1200 kg Gewicht kann der Passat problemlos 120, aber kaum mehr 160 erreichen. Das gäbe einen bildhübschen Abflug.

Und zieh mal den Stecker der Lambdasonde ab und sieh mal nach, wie gut das Auto dann noch läuft. Wenn das Steuergerät in den Notlauf geht, bringt das Auto nicht mehr viel Leistung...

By Uwe H (195.252.167.184) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 22:06:

Hallo!

Danke Dir für den Tipp Garfield werd ich mal versuchen:-)
Wie ist das überhaupt wenn ich da einen Bescheid bekomme und zum Anwalt gehe kann ich oder der Anwalt ein Gutachten verlangen ? Macht es sinn den Hänger dann mit Last zu bepacken ? Wenn ja die Grünen haben den Hänger nicht genauer angeschaut und wissen somit nicht ob er beladen war oder nicht.Gut er war zu dem Zeitpunkt zwar leer aber was solls.Wie läuft das dann mit einen solchen Gutachten ? Und wenn ich das mit dem Stecker mache schauen die da nicht nach?
Kurz zum Hänger: Leergewicht 275 Kg Gesamt 1300 Kg
Länge 3,68m Breite 1.77m Höhe1.29m

Vielen Dank bis hier her Uwe


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